Zu den Absurditäten von Kriegen zählt die Frage, wie viel Geld ein getöteter Zivilist wert ist. Die Rechtslage lässt Klagen ziviler Opfer von Militäraktionen zu.
Es gibt Formulare für alles, auch für den Tod in Afghanistan. Wenn deutsche Soldaten in vermeintlicher Notwehr Zivilpersonen töten, zahlt die Verteidigungslastenverwaltung Geld, und der Empfänger unterschreibt ein Formblatt. So handhaben das alle westlichen Armeen. In Afghanistan heißt das Geld "Blutgeld", auf Juristisch nennt man es "Schadenersatz".
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Meist werden Wiedergutmachungs-Deals mit den Sippenoberhäuptern geschlossen: Beerdigung eines Opfers der Bomben von Kundus. (© Foto: Getty)
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Als Bundeswehrsoldaten an einem Checkpoint bei Kundus eine Mutter und ihre zwei Kinder erschossen, bekam die Familie dafür 20.000 Euro vom deutschen Staat. Das ist für afghanische Verhältnisse viel, für deutsche Verhältnisse wenig. Schadenersatz hat den Schaden zu ersetzen, der konkret entstanden ist, nicht den Schaden, der entstanden wäre, wenn sich die Tat in Deutschland ereignet hätte. Und Schadenersatz ist juristisch ein Ausgleich für den Vermögensschaden: Bemessungsgrundlage sind die Kosten, die entstehen, wenn der Ernährer oder die Ernährerin der Familie ausfällt. Für den physischen, psychischen und seelischen Schmerz gibt es Schmerzensgeld. So ist das juristisch.
Auf afghanisch wird der Preis pro Opfer nach dessen Wert innerhalb des Clans berechnet. Die Details und die Werthaltungen, die hinter den Berechnungen stehen (der Mann ist mehr wert als die Frau, der Erstgeborene mehr als der Zweitgeborene) sind den westlichen Armeen ziemlich egal, solange die Summen nicht zu hoch sind. In den Formularen heißt die Zahlung, nach dem US-Sprachgebrauch, "ex gratia-payment": Zahlung aus Gnade. Auf dem Formular unterschreibt der Angehörige des Toten oder das Sippenoberhaupt dann eine Erklärung, die darauf hinausläuft, dass die bezahlte Summe als freiwillige Geste des guten Willens angeboten wurde, dass sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt wird und dass mit der Annahme des Geldes sämtliche Ansprüche erlöschen. So ähnlich klingen jetzt auch die Erklärungen aus dem Verteidigungsministerium über die finanzielle Wiedergutmachung, die an die Angehörigen der Opfer von Kundus bezahlt werden soll.
Der Jurist weiß, dass immer dann, wenn "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" schnell Geld bezahlt wird, in Wahrheit eine harte Rechtspflicht vorliegt und der Schädiger das sehr wohl weiß - aber mit der Zahlung ein Prozess vermieden werden soll, der den Schädiger noch sehr viel teurer käme. So ist das auch im Fall Kundus: Der unselige Befehl des Oberst Klein, der zum Tod von fast 150 Männern, Frauen und Kindern, wohl überwiegend Zivilisten, geführt hat, war unverhältnismäßig, rechtswidrig und schuldhaft. Eine Klage der Hinterbliebenen vor deutschen Gerichten hätte alle Aussicht auf Erfolg - es gäbe dann künftig ein Präjudiz, auf das andere Opfer von deutschen Militäraktionen im Ausland sich berufen könnten. Auf ein solches Musterurteil ist das Verteidigungsministerium nicht scharf. Es wäre Auslöser einer Prozessflut. Ein Wiedergutmachungs-Deal mit den Sippenoberhäuptern vor Ort ist billiger.
Theoretisch hätten die Opfer auch bei einem Gericht in Afghanistan klagen können, also am Tatort. Sie wären schön dumm - schon wegen des Zustands der dortigen Justiz. Die deutschen Gerichte sind jene der Heimat des Schädigers; als solche sind auch sie für Schadenersatzansprüche zuständig. Nach älterem Völkerrecht hätte nur der afghanische Staat die Verletzung der Rechte seiner Staatsangehörigen gegenüber Deutschland oder den sonstigen westlichen Militärmächten geltend machen können, der Einzelne hatte keine Klagebefugnis.
Amtshaftungsanspruch gegen deutsche Soldaten
Das hat sich geändert. Es ist anerkannt, dass bei "Amtspflichtverletzung" deutscher Soldaten ein sogenannter Amtshaftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Er ergibt sich aus Paragraph 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Diese Anspruchsgrundlage gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan um einen Krieg oder einen sonstigen Konflikt handelt. Wenn ein Beamter oder Soldat vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflicht verletzt, muss der Staat haften, auch bei einer Pflichtverletzung im ehemaligen Jugoslawien oder in Afghanistan.
Dass dies grundsätzlich so ist, ist gerichtlich bereits entschieden: im Varvarin-Urteil des Bundesgerichtshofs von 2006. Varvarin: Das ist ein Örtchen im ehemaligen Jugoslawien. 1999 hatten dort Nato-Kampfbomber die Brücke zerstört, zehn Menschen getötet und dreißig schwerst verletzt. Die Nato sprach kühl von "Kollateralschaden". Man habe eine Schnellstraßenbrücke zerstört. Nach Varvarin führen aber nur Nebenstraßen. Nach der Zerstörung der Brücke, die Passanten hingen schreiend in den Trümmern, waren Helfer herbeigeeilt. Die Düsenjäger kamen zurück und bombten ein zweites Mal. Überlebende und Angehörige verklagten den Bund auf eine halbe Million Euro Schadenersatz. Sowohl das Oberlandesgericht Köln als auch der Bundesgerichtshof bejahten prinzipiell die Möglichkeit, dass Privatleuten solche Ansprüche zustehen. Rechtliche Grundlage: Amtspflichtverletzung.
Im konkreten Fall scheiterten die Forderungen nur daran, dass die deutsche Beteiligung am Bombardement angeblich nicht nachzuweisen war. Die Kläger sind deswegen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Dort ist der Fall noch anhängig. Seit dem Varvarin-Urteil müssen Befehlshaber damit rechnen, dass militärische Aktionen nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich überprüft werden. Befürworter einer zivilrechtlichen Haftung des Staats glauben, dass so militärische Exzesse besser verhütet werden können als mit der bloß strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen. Der Nachweis einer Pflichtverletzung, der zu einem Schadenersatzanspruch führt, ist einfacher als der Nachweis eines Kriegsverbrechens.
Wie sinnvoll ist es, wenn zivile Opfer militärischer Aktionen zivilrechtlich auf individuellen Schadenersatz klagen können? Die Freunde des humanitären Völkerrechts haben darauf eine klare Antwort: Wenn Kriege in die Zivilisation eindringen, dann soll auch die Zivilisation in den Krieg eindringen können.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 10.12.2009/segi)
Müll an der Isar
Ganz so pessimistisch bin ich nicht. Schauen Sie sich die islamischen Staaten von Marokko bis Pakistan doch an. In allen diesen Staaten gibt es das Gesetz der Blutrache aber je weiter ein Staat in allen seinen Regionen entwickelt ist (je deutlicher ein Staat in der Lage ist sein Gewaltmonopol durchzusetzen) desto seltener kommt Blutrache zur Anwendung.
Die Sowjets haben dieses Brauchtum ignoriert. Mit dem Ergebnis, das sie in kürzester Zeit die gesamte Bevölkerung gegen sich aufgebracht hatten.
Entwicklung braucht Zeit und Engagement. Das Land braucht eine unabhängige staatliche Justiz, der die Menschen vertrauen können. Es braucht eine funktionierende Polizei, die dem Gesetz auch Geltung verschaffen kann. Und dann müssen die Menschen auch noch Vertrauen in diese Institutionen entwickeln.
Drogenanbau, Kinderheirat, die Unterdrückung der Frauen und die Blutrache sind Aspekte der afghanischen Kultur. Sie stoßen bei uns auf Ablehnung, weil sie unserem Rechtsverständnis zuwiederlaufen. Aber das könenn wir nicht ändern. Jedenfalls nicht sofort. Die Sowjets haben versucht, die Afghanen mit Gewalt umzuerziehen. Es ist ihnen schlecht bekommen.
Wenn die Bundeswehr und die anderen Truppen abziehen dann fällt das Land wieder in die Hände der Taliban. Dann verlieren wir jegliche Einflußmöglichkeit. Aus Afghanistan einen demokratischen Staat nach europäischem Muster machen zu wollen, ist illusorisch. Wir werden uns glücklich schätzen können wenn Afghanistan so stabil wird wie zum Beispiel Ägypten oder Syrien. Obwohl beide Staaten keine Demokratien nach unserer Vorstellung sind. Alles weitere ist Sache der Afghanen.
1. Bombardiert haben die Amerikaner , 2. Die Taliban sind keine reguläre Armee , Also sind die Taliban auch Opfer.
Das ganze Theater in Kundus , ich denke mal was zum Thema " Entschaedigung" abgeht ist eher peinlich für die Regierung eines souveränen Landes wie Deutschland.
Haben die Israelis auch bezahlt fuer die unschuldigen Frauen und Kinder die unlängst " aus Versehen" erschossen wurden ( SZ berichtete) .
Wurden für die Dresdner Geiseln des NS-Regimes (unschuldigen Frauen und Kinder) für den Bombenangriff vom 13. Feburar 1943 irgendwas bezahlt ?
Ach so die Geschichte in Dresden das war Kolateralschaden. Die Dresdner Bürger waren die Schutzschilde des NS-Regimes gegen die Alliierten aus USA und GB.
Krieg ist Krieg und keine Halma oder Schachspiel.
Und wer zahlt für die getöteten Tanklastzugfahrer die in unmenschlicher Form getötet wurden ? Oder wird da was verrechnet ?
Aus diesen Vorgängen müßten Merkel und Co doch was lernen ! Abzug aller Deutschen und zwar sofort.
Gewählt ins Amt um Schaden von Deutschland abzuwenden ( vereidigt).
Das haben Sie sehr gut dargestellt. Aus den von Ihnen dargelegten Gründen wird Afghanistan auch in Zukunft ein Land der hierarchisch beglaubigten Willkür, der Gewalttätigkeit und der Rechtlosigkeit bleiben, ohne alle Aussicht auf Fortschritt, Bildung und Zivilität. Es kann nur noch darum gehen, aus diesem Land möglichst bald abzuziehen, und es sich wieder selbst zu überlassen. Die dortigen defizitären gesellschaftlichen Strukturen sind leider nicht zu ändern, weil die tribalen Gewalthaber ansonsten ihr auf Brutalität gründendes Ansehen und ihre Macht verlieren würden.
Da haben Sie wohl Manesse nicht richtig verstanden. Ihm ging es vermutlich darum auf diesen, uns Europäern völlig unbekannten, eklatanten Egoismus und mangelnden Gemeinschaftszusammenhalt der Bewohner Afghanistans hinzuweisen. Oder kürzer gesagt auf diese eigentlich nach schnellster Veränderung schreiende Unchristlichkeit dort am Hindukusch. Bewundernswert für mich ist, wie er sich so vollständig aus seiner eigenen Vorstellungswelt losgelöst in die islamische Denke von Nienichtdein und Immermein einfühlen kann. Muß Menschenliebe sein.
Danke für den ausführlichen Beitrag, Herr Prantl. Entscheidend ist aber doch das die Bundeswehr hier einem pashtunischen Brauch folgt. Einem Brauch der von den Afghanen anerkannt und geachtet wird.
Herr Prantl verschweigt uns nämlich warum es diesen afghanischen Brauch gibt. Die Zentralgewalt Afghanistans war auch zur Zeit der Könige schwach. Die Stämme waren dem König zwar tributpflichtig taten aber sonst in ihren Provunzen was sie wollten. Blutige Fehden zwischen den Stämmen sind unter solchen Bedingungen der Normalfall und das Gesetz der Blutrache zwingt die Angehörigen die Ermordung eines Angehörigen mit einem Mord zu beantworten. Auge um Auge. Einen Mord nicht zu rächen bringt Schande über die Ehre der Familie.
Das ist bei allen Stämmen des Orients so und gilt Kurden, Palestinenser, Araber und natürlich für die Pashtunen. Und je rückständiger die Region ist, desto stärker wird daran festgehalten.
Die Zahlung von Blutgeld ist dann auch der einzige Ausweg aus dem Teufelskreis der Gewalt. Ohne die Zahlung von Blutgeld, würde die Bundeswehr mit jedem Toten Zivilisten die gesamte Familie bzw. den gesamten Clan dazu zwingen Rache zu üben. Seinen wir also froh das es diesen Brauch gibt und verwirren wir die Afghanen nicht mit juristischen Haarspaltereien und den Auswüchsen eines Rechtssystems die nicht zu ihrem Kulturkreis passen.
Paging