Nach Köhler-Rücktritt:Der Weg zum neuen Präsidenten

Bundespräsident Horst Köhler ist zurückgetreten, Bundesratspräsident Böhrnsen übernimmt. Innerhalb von 30 Tagen muss ein neues Staatsoberhaupt gefunden werden. Eine Übersicht über den Ablauf.

Bundespräsident Horst Köhler ist am Montag überraschend zurückgetreten. Im Folgenden die Etappen bis zur Amtsübernahme eines neuen Staatsoberhaupts:

Bundespraesident Koehler tritt zurueck

Er ist nach sechs Jahren zurückgetreten: Bundespräsident Horst Köhler. Er begründete seine Entscheidung so: Die Unterstellung, er habe einen grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung von Wirtschaftsinteressen befürwortet, entbehre jeder Rechtfertigung. Das lasse den notwendigen Respekt vor dem höchsten Staatsamt vermissen.

(Foto: ddp)

Mit dem Rücktritt übernimmt der Stellvertreter des Präsidenten, der Präsident des Bundesrats, die Amtsgeschäfte des Staatsoberhauptes. Derzeit ist dies Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD).

Die Bundesversammlung aus Vertretern des Bundestags und der Länder muss spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt zusammentreten, um einen Nachfolger zu wählen. Im Falle des Rücktritts von Köhler laufen die 30 Tage am 30. Juni ab.

Der Bundesversammlung gehören alle 622 Abgeordnete des Bundestags an. Hinzu kommt eine gleiche Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten bestimmt werden. Wie viele Wahlleute die einzelnen Länder entsenden können, hängt von ihrer Einwohnerzahl ab. Dabei bleiben Ausländer unberücksichtigt.

Die konkrete Zahl der Wahlleute aus den Ländern stellt die Bundesregierung fest. Daraufhin müssen die Landtage diese Vertreter unverzüglich wählen. Die Parlamente können auch Kommunalpolitiker oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in die Bundesversammlung entsenden.

Einziges Bundesland ohne Landtag ist derzeit Nordrhein-Westfalen. Das Parlament konstituiert sich am 9. Juni und kann ab diesem Zeitpunkt Vertreter für die Bundesversammlung bestimmen. Sollte die Zeit bis zum Zusammentreten der Bundesversammlung zu knapp sein, werden die nordrhein-westfälischen Vertreter von dem Ausschuss gewählt, der bis zum neuen Landtag die Geschäfte des Landesparlaments wahrnimmt.

Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten vorschlagen. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.

Der Präsident des Bundestags, derzeit Norbert Lammert (CDU), muss die Bundesversammlung einberufen, bereitet die Wahl vor und leitet die Sitzung.

Die Bundesversammlung tagt in der Regel einen Tag. Vor der Abstimmung ist keine Aussprache vorgesehen. Die Mitglieder benutzen verdeckte Stimmzettel und sind frei in ihrer Entscheidung.

In den ersten beiden Wahlgängen der Bundesversammlung muss ein Kandidat eine absolute Mehrheit erreichen, um gewählt zu sein. Im dritten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit. Ab dem zweiten Wahlgang können auch neue Kandidatenvorschläge eingereicht werden.

Der Gewählte hat zwei Tage Zeit, die Wahl anzunehmen oder abzulehnen.

Amtsantritt des neuen Präsidenten ist am Tag, nachdem er die Wahl angenommen hat, da die Amtszeit des Vorgängers durch den Rücktritt Köhlers bereits beendet ist.

Die Amtszeit dauert fünf Jahre.

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