Nach jahrelangem Rechtsstreit:Kopftuchverbot endgültig bestätigt

Dass Lehrerinnen in Baden-Würtemberg im Unterricht kein Kopftuch tragen dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach jahrelangem Rechtsstreit wies das Bundesverwaltungsgericht damit die Klage einer Lehrerin zurück und bestätigte das erste Landesgesetz zum umstrittenen Kopftuchverbot.

Wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte, entspricht das Landesgesetz den jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und ist eine ausreichende Rechtsgrundlage, das Unterrichten mit Kopftuch zu untersagen. "Da die Klägerin nicht bereit ist, diesem Verbot nachzukommen, fehlt ihr die für die Einstellung als Beamtin erforderliche Eignung", heißt es in dem Urteil.

Nach jahrelangem Rechtsstreit: Ging durch alle Instanzen und verlor -Lehrerin Fereshta Ludin.

Ging durch alle Instanzen und verlor -Lehrerin Fereshta Ludin.

(Foto: Foto: ddp)

Geklagt hatte Fereshta Ludin, die sich seit 1999 um ihre Einstellung in den Schuldienst des Landes bemüht. Weiter heißt es im aktuellen Urteil, das Landesgesetz enthalte trotz der Erwähnung "christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte" keine Bevorzugung christlicher Religionen.

Die allgemeine Regelung des Gesetzes, nach der es unzulässig ist, "in der Schule durch Bekleidung politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu stören oder zu gefährden", trifft nach Überzeugung des Gerichts lle Konfessionen und Weltanschauungen gleichermaßen.

Strikte Gleichbehandlung aller Religionen

Ludins Anwalt hatte zuvor dem Land vorgeworfen, es diskriminiere mit seinem Verbot der Bekundung religiöser Anschauungen im Schulgesetz gezielt islamische Mitbürger. Die Klägerin blieb damit auch im zweiten Durchgang vor dem Leipziger Gericht erfolglos. Das erste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 hatte Ludin vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich angegriffen; das Verfassungsgericht hatte entschieden, ein Verbot, im Unterricht ein "islamisches" Kopftuch zu tragen, bedürfe einer gesetzlichen Regelung, die alle Religionen strikt gleich behandelt. Baden-Württemberg hatte daraufhin im April dieses Jahres ein solches Gesetz erlassen.

Zweiter Rechtsstreit beigelegt

Noch während der Verhandlung hatte eine zweite klagende Lehrerin aus Niedersachsen den Rechtsstreit mit dem Land beigelegt. Wie das Kultusministerium am Abend mitteilte, erklärte die Lehrerin Iman Alzayed vor Gericht, sie wolle auf das Tragen eines Kopftuches in der Schule verzichten. Nach Aussage von Kultusminister Bernd Busemann (CDU) sind für die Lehrerin damit die notwendigen Einstellungsvoraussetzungen in den Schuldienst gegeben. "Auch in Zukunft wird es im niedersächsischen Schuldienst keine Lehrerinnen geben, die in Ausübung ihres Dienstes ein Kopftuch tragen", bekräftigte der CDU-Politiker.

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