Der Chef der österreichischen Sozialdemokraten will nach dem Besuch beim Bundespräsidenten auf der Hofburg eine Erklärung abgeben. Die Grünen haben nach Auszählung aller Wahlstimmen als drittstärkste Kraft die rechtsradikale FPÖ abgehängt.
Österreichs Bundespräsident Heinz Fischer hat den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei (SPÖ), Alfred Gusenbauer, für diesen Mittwoch in die Wiener Hofburg eingeladen, um ihn mit der Bildung einer Regierung zu beauftragen. Die SPÖ war bei der Nationalratswahl vom 1.Oktober stärkste Partei geworden.
Gewinner Gusenbauer kurz nach der Wahl bei Präsident Fischer in der Wiener Hofburg. (© Foto: AP)
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Gusenbauer will danach eine öffentliche Erklärung abgeben. Der Bundespräsident musste nach der Wahl mit der Ladung des Siegers zehn Tage warten, weil es erst seit dem späten Montagabend ein vorläufiges amtliches Endergebnis gibt - mit allen Wahlkartenstimmen von Auslandsösterreichern und jenen Bürgern, die ihre Stimme außerhalb ihres Wohnortes abgegeben haben.
Ergebnisänderung in letzter Minute
Die knapp 256.000 Wahlkarten haben das Ergebnis nochmals an markanter Stelle verändert: Zwar hat sich der Abstand zwischen Sozialdemokraten und christsozialer Volkspartei (ÖVP), die bislang den Kanzler stellte, durch die Wahlkartenstimmen nochmals geringfügig verkleinert; die Rangfolge blieb jedoch die gleiche: Die ÖVP wurde mit weit höheren Verlusten als die SPÖ als Wahlverlierer bestätigt, die SPÖ als Sieger.
Die Grüne Alternative Österreichs jedoch hat die rechtsradikale Freiheitliche Partei (FPÖ) mit den letzten Stimmen abgefangen und ist drittstärkste Fraktion im neuen Nationalrat geworden. Der Unterschied von 0,1 Prozent, 11,1 für die Grünen und 11,0 für die FPÖ, die nun beide mit je 21 Abgeordneten im 183-köpfigen Nationalrat sitzen, beträgt in absoluten Zahlen nur 532 Stimmen - mit beträchtlichen Folgen.
So werden die Grünen künftig den Dritten Nationalratspräsidenten stellen, der bisher Domäne der FPÖ gewesen war. Dadurch könnte das österreichische Parlament das erste rein weibliche Präsidium bekommen, denn neben Sozialdemokraten und Christsozialen favorisieren auch die Grünen eine Frau als Vizepräsidentin des Nationalrats. Das Parlament konstituiert sich am 30. Oktober.
Grüne stellen Volksanwalt
Die Grünen werden künftig auch einen Volksanwalt stellen können. Der Volksanwalt - es gibt drei davon in Österreich - ist ein staatsoffizieller, vom Parlament ernannter Ombudsman, der bei Streitigkeiten oder Ungerechtigkeiten in Gesetzen und Verordnungen zwischen Behörden und Bürgern und auch im zivilen Bereich vermittelt.
Dieses Amt genießt hohes Ansehen. Es hat in den vergangenen Jahren politisch darunter gelitten, dass der deutschnationale Rechtsaußen der FPÖ, Ewald Stadler, als einer der Volksanwälte agierte.
Am Dienstag sind verfassungsrechtliche Bedenken aufgetaucht, ob das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), dem auch der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider angehört, zu Recht ins Parlament einzieht. Bei der Kartenauszählung hat zwar das BZÖ einen Parlamentssitz an die Grünen verloren, wurde jedoch mit 4,1 Prozent knapp als Parlamentspartei bestätigt (in Österreich gilt die Vier-Prozent-Klausel).
Das BZÖ hatte sich 2005 unter Haider von der FPÖ abgespalten. Nun stellt der angesehene Verfassungsrechtler Heinz Mayer fest, das BZÖ sei in Kärnten und im Rest des Landes mit zwei unterschiedlichen Namen aufgetreten: Einmal als "Die Freiheitlichen in Kärnten - Liste Jörg Haider - BZÖ" und auf Bundesebene unter "Liste Peter Westenthaler - BZÖ".
Nach Ansicht des Experten müsste nach geltendem Recht das BZÖ daher in Kärnten und in den anderen Bundesländern als zwei getrennte Parteien gewertet werden, die jeweils für sich allein über die Vier-Prozent-Hürde kommen müssten.
Das Haider-BZÖ in Kärnten hat den Löwenanteil für ganz Österreich erfochten, das Westenthaler-BZÖ im großen Rest kaum ein Prozent. Das Innenministerium ist anderer Auffassung und hat die Stimmen der "Liste Jörg Haider" dem BZÖ zugerechnet, womit die Partei knapp über die Vier-Prozent-Hürde kam.
Nun spekuliert man über eine Wahlanfechtung, über die letztlich der Verfassungsgerichtshof befinden müsste. Grünen-Chef Alexander van der Bellen sagte am Dienstag, seine Partei erwäge jetzt einen entsprechenden Einspruch vor Gericht.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 11.10.2006)
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