Nach dem Urteil:Hessen will Kopftücher im Unterricht verbieten

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde die Landesregierung "schnellstens eine Gesetzesinitiative starten", erklärte Kultusministerin Karin Wolff. Dagegen will Nordrhein-Westfalen Lehrerinnen weiterhin mit Kopftuch unterrichten lassen.

Das Kopftuch sei keine Folklore, sagte Wolff, sondern Ausprägung eines Glaubensbekenntnisses. "Und als solches hat es im Unterricht an hessischen Schulen keinen Platz. Unsere Verfassung gründet auf einer christlich-abendländischen Tradition und stellt eine Werteordnung dar, an die sich unsere Lehrerinnen und Lehrer zu halten haben."

Die CDU-Politikerin, die auch Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ist, warf dem Bundesverfassungsgericht falsch verstandene Toleranz vor. Sie habe sich von dem Urteil Rechtssicherheit erhofft und sei nun tief enttäuscht.

Nordrhein-Westfalen (NRW) sieht sich nach dem Karlsruher Kopftuch-Urteil in seiner eigenen Praxis bestätigt. "Es zeigt sich, dass allein das Tragen eines Kopftuches nicht ausreicht, um einer Lehrerin die Übernahme in den Schuldienst zu verweigern, wenn es dazu in den Gesetzen des Landes keine rechtliche Grundlage gibt", erklärte Schulministerin Ute Schäfer (SPD).

Es erweise sich damit die Praxis, nicht das Tragen des Kopftuches allein, sondern die gesamte Einstellung und Haltung der Lehrerin zur Neutralitätspflicht in den Blick zu nehmen als angemessen.

Schäfer verwies darauf, dass in NRW derzeit nur rund 15 Fälle bekannt seien, in denen Lehrerinnen in der Schule ein Kopftuch tragen. Mehr als die Hälfte davon befinde sich in der Ausbildung, wo noch einmal andere gesetzliche Rahmenbestimmungen gälten, weil das Land hier ein Ausbildungsmonopol hat. Derzeit sei in NRW kein Fall bekannt, bei dem das Tragen des Kopftuches zu einem Konflikt innerhalb der Schule führe.

Niedersachsen und Baden-Württemberg überlegen noch

Niedersachsen will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen von Kopftüchern im Schuldienst prüfen, wie die Rechtslage im Land ist und ob Handlungsbedarf besteht. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Entscheidung für oder gegen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht", sagte der Sprecher des Kultusministeriums, Georg Weßling.

Niedersachsen hatte nach Angaben des Ministeriumssprechers bereits vor dem Karlsruher Urteil erklärt, es werde sich der Entscheidung beugen. Niedersachsen erwarte in jedem Fall keine Welle von Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten wollen.

Auch das Land Baden-Württemberg, in dem die Beschwerdeführerin Fereshta Ludin gerne arbeiten würde, überlegt noch. Die Regierung werde die Entscheidung "gewissenhaft und eingehend analysieren", sagte Kultusministerin Annette Schavan (CDU). Danach werde der Landtag entscheiden, ob er ein Gesetz erlasse.

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