Kritik von allen Seiten für das neue Waffenrecht: Nachdem vor einigen Tagen Waffengegner Verfassungsbeschwerde erhoben haben, wenden sich nun auch Sportschützen an Karlsruhe. Sie sind der Ansicht, dass die Kontrollen ihr Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen.
Nach einer Verfassungsbeschwerde von Waffengegnern wehrt sich nun die Waffenlobby: Wie die "Fördervereinigung legaler Waffenbesitz" mitteilte, haben sieben Sportschützen Klage zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im vergangenen Jahr verschärfte Waffengesetz erhoben.
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Mit dem neuen Waffenrecht sind weder Waffengegner noch Sportschützen zufrieden. (© ag.ddp)
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Sie wenden sich gegen eine Bestimmung in dem Gesetz, die verdachtsunabhängige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen ermöglicht. Nach Ansicht der Kläger verletzen diese Kontrollen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
"Während eine Durchsuchung nach illegalen Schusswaffen in den Wohnräumen eines mutmaßlichen Straftäters grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer richtlichen Durchsuchungsanordnung steht, sollen rechtmäßige Waffenbesitzer verpflichtet werden, den Behörden anlass- und verdachtsunabhängig Zutritt zu gewähren", bemängelt die Fördervereinigung in einer Pressemitteilung.
Kritik an dem Gesetz kommt allerdings auch aus der entgegengesetzten Richtung: Bereits am Mittwoch hatten Waffengegner und Angehörige der Opfer des Schulmassakers von Winnenden Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz in Karlsruhe erhoben. Ihnen gehen die Verschärfungen von 2009 nicht weit genug.
Das Waffengesetz stelle das Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, begründeten Eltern der Winnenden-Opfer die Verfassungsbeschwerde. Denn auch jetzt dürften Sportschützen weiter mit Schusswaffen üben, mit denen Menschen getötet werden könnten. Ziel sei daher ein Verbot aller tödlichen Schusswaffen, gleich welchen Kalibers.
"Diese Waffen sind zum Töten gemacht, das ist kein Spielzeug", sagte Barbara Nalepa, deren Tochter bei dem Amoklauf im März 2009 getötet wurde. Der Staat müsse zeigen, dass er Leben beschütze. Durch die geltende Regelung sei das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Leben jedoch verletzt.
Ein 17-Jähriger hatte in Winnenden und Wendlingen bei Stuttgart 15 Menschen getötet. Der Täter hatte die Waffe seinem Vater, einem Sportschützen, entwendet. Kurz danach wurde das Waffengesetz verschärft. Doch die Beschwerdeführer sehen den Gesetzgeber weiter in der Pflicht, seine Bürger zu schützen.
Der Gesetzgeber habe bisher die Sonderinteressen einer Minderheit, nämlich die der Sportschützen, über die Lebensinteressen der Mehrheit gestellt, sagt der Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!", Roman Grafe. Auch Grafe hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Der Gesetzgeber müsse die mit den Waffen verbundenen Risiken durch entsprechende Verbote eingrenzen. "Das ist nicht das Ende des Schießsportes, sondern nur das Ende des tödlichen Waffenwahns", sagte Grafe. Schließlich könnten die Sportschützen auch mit weniger gefährlichen Waffen üben.
Seit der Änderungen des Waffengesetzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr mit großkalibrigen Waffen schießen. Bis dahin war das sogar 14-Jährigen erlaubt gewesen. Desweiteren hat das Gesetz die Bestimmungen für die Aufbewahrung von Waffen extrem verschärft. Nun sind spezielle Waffenschränke vorgeschrieben und die Munition muss getrennt gelagert werden.
Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Bestimmungen kaum beachtet und auch nicht durchgesetzt würden. So wurden Ende Oktober 2009 in Baden-Württemberg 1073 Kontrollen gemacht. Bei jeder zweiten musste etwas beanstandet werden. Angesichts Millionen registrierter Waffenbesitzer in Deutschland sind das allerdings nur Stichproben. Rein rechnerisch müssen sich deutsche Sportschützen derzeit auf eine Kontrolle pro Jahrzehnt einstellen.
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(sueddeutsche.de/dpa/Reuters/bavo)
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Herr FritzWert
Zur Unverletzlichkeit der Wohnung schreiben Sie " kein Kontrolleur dringt mit Gewalt ein "
Nun das halte ich eigentlich sogar für selbstverständlich, aber es gab ja deutsche Republiken wo das nicht so war. Die möchte ich auch nicht wieder haben.
Was Sie nicht wissen ist dass das Verweigern der Kontrolle neuerdings zu massiven Nachteilen für den Waffenbesitzer führt , nämlich die Aberkennung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Indirekt wird damit doch das Eindringen in die Wohnung erzwungen,ja erpresst.
Sie schreiben folgerichtig dass bei Straftaten die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben ist, weil konkret zur Abwehr von realen Gefahren gehandelt zum Wohle der Allgemeinheit werden muss. Das ist zweifellos richtig und notwendig wenn es sich um reale und tatsächliche Gefahren handelt.
Nun frage ich ich aber wieso zwingend aus einer "Anhäufung" von Waffen eine Gefahr entsteht denn um diese Waffen zur Gefahr werden zu lassen bedarf es zusätzlicher Verstöße gegen Recht und Gesetzt, hier also kriminelle Energie.
Wollen Sie damit etwa andeuten dass jeder Waffenbesitzer latent kriminell handeln könnte ?
Der Gesetztgeber hat dieser "Restgefahr" wenn man es so will auch Rechnung getragen, indem er besondere und hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer stellt, somit etwa Vorbestrafte oder anderweitig ungeeignete Personen ausschließt.
Ich würde mir wünschen dass Führerscheine mit den gleichen Bedingungen verknüpft wären, das würde mehr Leben retten als ein strengeres Waffenrecht.
In Winnenden war nicht die "Anhäufung" oder die Verfügbarkeit der Waffe das Problem, sondern die kriminelle Energie des Täters.
Hätte er diese Eigenschaft nicht besessen wäre die Waffe nicht zum Mißbrauch gekommen und kein Mensch würde heute darüber reden wie sie aufbewahrt war.
Deshalb sehe ich eigentlich auch die Verfassungsbeschwerde des Herrn Grafe als sinnlos an weil sie einen Zusammenhang konstruiert der nicht vorhanden ist und seine fiktive Gefahr für die Allgemeinheit eine bloße Vermutung bleibt.Und im Übrigen auch durch amtliche Zahlen widerlegt wurde.
Und noch was fällt mir hier auf:
Menschen die hier negativ zum Waffenbesitz eingestellt sind, benutzen sehr häufig offene und unterschwellige Beleidigungen als Diskussionsmittel " "Narren,psychologisch nicht geeignet , zu kleines gewisses Körperteil..."
Ist das wirklich alles was an Argumenten vorhanden ist ?
ich kann meinen beiden Vorschreibern nur uneingeschränkt zustimmen, und das wenn unsere Presse sich nicht für die Vorreiter einer unsäglichen Diffamierungsorgie machen würden, es viel ruhiger und besonnener bei uns im Land zugehen würde.
Warum werden nicht die Statistiken des BKA zu den verschiedenen Straftaten veröffentlicht und/oder sogar die Statistiken der USA zum selben Thema die öffentlich zugänglich sind. Ferner sollte man einmal die vielzitierten Straftaten in Städte wie Washington darstellen, wo seit 3 Jahren der Besitz und das Führen von Waffen wieder erlaubt ist. Seitdem gehen Straftaten bis zu 48% je nach Deliktgruppe verschieden zurück.
Ebenso könnte man die Statistiken Englands darstellen seit Verbot der Kurzwaffen 1997. Welche allerdings von den englischen Behörden geschönt werden. Nachweislich stieg die Mordrate seit dem Kurzwaffenverbot in England um das 3fache.
Genauso würde mich einmal der Anteil von Behördenwaffen in D bei den Gesammtstraftaten mit Waffen interressieren?
Mir wäre lieb, wenn es hier eine Objektive Berichterstattung zum Thema Waffen gäbe und nicht eine die nur durch die voreingenommene Meinung einiger Journalisten und Redakteure. Ich lade gerne einmal einen Redakteur/Schreiber ein an einem Schiesstraining teilzunehmen. Falls es bei mir oder an dem betreffenden Heimatort sein soll bin ich gerne bereit einen entsprechenden Verein zu kontaktieren.
Erik Fridjoffson
Erik Fridjoffson
Jagdwaffen sind grundsätzlich nötige Waffen, denn sie halten der übrigen Bevölkerung z.B. Wildschweine vom Hals und sorgen dafür, dass angefahrene Tiere nicht länger leiden müssen, als unbedingt notwendig.
Wenn ich hier auch lese, dass "Sportschützen" vorgeschobene "Waffennarren" sind, die ihre Waffen aus ganz anderen Gründen besitzen, schwillt mir allerdings der Hals. Ich will nicht ausschließen, dass auch immer mal andere Motive dabei sind, aber die, die ich kenne, schiessen sportlich und beschaffen auch ihre Waffen danach.
Ich bin nicht "privilegiert". Die Waffen, die ich habe, besitze ich mit Rechtsgrund und werde dafür mit Auflagen behängt, geprüft, überwacht und auch jetzt schon besteuert. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung muss ich bereits vor dem Erwerb der ersten Waffe selbst nachweisen.
Nun will die Behörde auch noch jederzeit unangemeldet kontrollieren, das BMI will zusätzliche Aufbewahrungsrichtlinien erlassen (warum sollte jemand die zweite und dritte Sicherung betätigen, wenn er oder sie schon die erste Sicherung nicht vorgenommen hat ?)
Delikte mit Waffen sind in der Statistik seit zehn Jahren deutlich rückläufig. Einen wirklichen Sinn kann ich da nicht erkennen.
Und die SZ muss sich tatsächlich sagen lassen, dass sie anscheinend überhaupt keine Hintergrundrecherche mehr betreibt. Immer wieder die Aussage zu den "50%igen Aufbewahrungsverstößen". Langsam gewinnt man den Eindruck einer hartnäckigen Argumentationsresistenz. Woran liegt das ?
Viele Grüße,
M. König
092rack schrieb:
"Aber wie begründet sich diese Angst? Wie hoch ist überhaupt die
Wahrscheinlichkeit durch einen Schußwaffenmißbrauch, der jährlich
ca. 150 Opfer fordert, zu Tode zu kommen?"
Zu dieser Zahl sollte man noch ergänzen, dass dabei in mehr als 95% der Fälle illegale Schusswaffen als Tatmittel verwendet werden (Quelle: "Jahresbericht zur Waffen- und Sprengstoffkriminalität" des Bundeskriminalamtes). Mord- und Totschlagsdelikte mit legalen Waffen liegen in der Regel bei ca. 10 Fällen pro Jahr.
Wer daraus angesichts von mehr als 2 Millionen Waffenbesitzern irgendwelche Verbote ableiten will, hat im Politikunterricht bei den Themen Gesetzgebung und Verhältnismäßigkeit nicht aufgepasst.
...
Und wenn jemand diese Verhältnismäßigkeit Kraft eines Gesetzes
verletzt sieht, kann er sich nach Karlsruhe wenden. Und darum geht
es hier. Verhältnismäßigkeit auf der Basis von Fakten und
nicht von Ideologien oder Emotionen die aus einer durch Medien
verzehrten Wahrnehmung resultieren.
Fakt ist, die (gezwungenermaßen) organisierten Sportschützen
bilden die viertstärkste Gruppe in Deutschland. Dazu kommen
noch mal ca. 350.000 Jagdscheininhaber und sonstige Besitzer.
Alles in allem ca. 3.6 Mio Bürger, die permanent staatlich
überwacht werden. Ist das wirklich eine Minderheit? Gar
eine von Verwirrten, Fetischisten und Narren? Nein!
Um die teilweise gesetzliche geforderte Jahresstrecke
von ca. 4,5 Mio Stück Wild zu erreichen, schießen Jäger
ca. 15.000 mal pro Tag in freier Wildbahn.
Aufgrund ihres verantwortungsvollen Handelns sind Unfälle
im Vergleich zu den abgegebenen Schüssen statistisch
gegen Null. Sportschützen schießen im Rahmen ihres Hobbys
ca. 1.25 Mio mal - jeden Tag. Unfälle oder Todesfälle
in diesem Bereich ebenfalls im statistischen Bereich gleich Null.
Wo ist also die Verhältnismäßigkeit, die einem Gesetz zwingend
zu Grunde liegen muss, wenn Waffengegner ein Totalverbot fordern
oder Einschränkungen, die im Bezug auf ihre Verhältnismäßigkeit
keinen realen Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung bringen?
Zumal die ca. 20 Mio. illegalen Waffen in der Republik in
keiner Weise von den Gesetzen erfaßt werden - und hier liegt
das eigentliche Sicherheitsrisiko. Aber das ist den Medien
keine Schlagzeile wert. Denn illegale Besitzer agieren im
Dunkeln und sind als Gruppe nicht "denunzierbar". Rein statistisch
gesehen hat fast jeder vierte Bürger eine illegale erlaubnispflichtige
Waffe in seinem Besitz - quer durch die Gesellschaft.
Und noch eine Frage an die SZ: Glauben sie das gewählte Bild
ist für ein sachliche Berichterstattung zielführend? Vielleicht
sollten Sie sich den Pressekodex (Ziffer 2 - Sorgfalt)
noch mal zu Herzen nehmen.
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