SS-Scherge Faber:Europäischer Haftbefehl gegen Ingolstädter

Der in Ingolstadt lebende ehemalige KZ-Wächter Klaas Faber soll 22 Juden ermordet haben - nun wollen die Niederlande seine Auslieferung erwirken.

In den Fall Klaas Carel Faber kommt Bewegung. Die Niederlande haben einen europäischen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher erlassen. Der Haftbefehl gegen den in Bayern lebenden Faber ziele auf dessen Auslieferung an die Niederlande ab, teilte die niederländische Staatsanwaltschaft nun in Den Haag mit.

KZ Westerbork Klaas Faber

Das Gelände des ehemaligen KZ Westerbork heute. In den vierziger Jahren waren weit mehr als 100.000 niederländische Juden über Westerbork in die Vernichtungslager wie Auschwitz geschafft worden. Klaas Faber soll als SS-Mann in Westerbork gewesen sein.

(Foto: AFP)

Der gebürtige Niederländer hatte sich 1940 freiwillig zur SS gemeldet und war auch im KZ Westerbork eingesetzt. Außerdem soll er dem berüchtigten SS-Sonderkommando Silbertanne angehört haben.

1947 war Faber in den Niederlanden wegen der Ermordung von 22 Juden zum Tode verurteilt worden, die Strafe wurde aber in lebenslange Haft umgewandelt. 1952 brach Faber aus dem Gefängnis in den Niederlanden aus und floh nach Deutschland.

Die Niederlande bemühten sich mehrfach um seine Auslieferung, doch die deutschen Stellen winkten ab und verwiesen auf einen "Führer-Erlass": 1943 hatte Adolf Hitler entschieden, dass alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger sind. Deshalb lehnten die deutschen Behörden die Auslieferung immer wieder ab.

Die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EUHB) erfolgte allerdings im Einklang mit Bemühungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Faber doch noch hinter Gitter zu bringen. Sie hatte im September empfohlen, dass die Niederlande ein sogenanntes Vollstreckungs-Übernahme-Ersuchen stellen, mit dem Faber seine in den Niederlanden verhängte Strafe in Deutschland absitzen könnte. Weil es dazu nicht kam, strebt die niederländische Justiz nun seine Festnahme und Auslieferung per Haftbefehl an.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Leutheusser-Schnarrenberger von der zuständigen Justizbehörde in Bayern die Wiederaufnahme der Strafverfolgung Fabers verlangt. In Deutschland war Faber nie verurteilt worden, weil Richter die Beweise für nicht ausreichend ansahen.

Zuletzt scheiterte im Jahr 2004 ein Antrag der Niederlande auf Auslieferung. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung wird von Leutheusser-Schnarrenberger angezweifelt.

Auf der Liste der meistgesuchten NS-Verbrecher des Simon-Wiesenthal-Zentrums steht der heute 88 Jahre alte Klaas Faber an dritter Stelle.

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