München:NSU-Prozess - Wohlleben will aus Haft entlassen werden

  • Ralf Wohlleben hat im NSU-Prozess ausgesagt und bestritten, die Tatwaffe für die Terrorgruppe beschafft zu haben.
  • Seine Verteidigung begründet damit ihren Antrag an das OLG München, Wohlleben solle sofort aus der Haft entlassen werden.
  • Ein erster Versuch war vor einem Jahr gescheitert.

Von Annette Ramelsberger

Der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der als Unterstützer der Terrorgruppe NSU angeklagt ist, will nach seiner Aussage vor Gericht sofort aus der Haft entlassen werden. Mit einem entsprechenden Antrag wandte sich seine Verteidigung am Montag an das Oberlandesgericht München, wo Wohlleben neben Beate Zschäpe und drei weiteren Angeklagten seit Mai 2013 vor Gericht steht. Der 40-Jährige muss sich dort wegen der Beschaffung der Tatwaffe für neun NSU-Morde verantworten und wird von der Bundesanwaltschaft als "steuernde Zentralfigur" für die Unterstützung der Terrorzelle betrachtet.

Wohlleben hatte vergangene Woche zwei Tage lang ausgesagt und allein einen ganzen Tag die Fragen des Richters beantwortet. Dabei ging es vor allem um die Tatwaffe der Marke Ceska, die der NSU für neun der zehn Morde benutzt hatte.

Der Mitangeklagte Carsten S. hatte Wohlleben schon zu Beginn des Prozesses schwer belastet und erklärt, Wohlleben habe ihm den Auftrag gegeben, für Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Waffe zu besorgen. Als er die Waffe dann hatte, habe er sie auch Wohlleben gezeigt, der den dazugehörenden Schalldämpfer aufgeschraubt habe.

Wohlleben erklärte vor Gericht, er habe keine Waffe besorgt, der Auftrag sei wohl von einem der Uwes direkt an Carsten S. gegangen. Er bestritt aber nicht, eine Waffe in den Händen gehalten zu haben, die Carsten S. besorgt hatte. Den Schalldämpfer habe er aber für ein "Gimmick" gehalten. Außerdem sei er davon ausgegangen, dass Uwe Böhnhardt die Waffe nur dafür wolle, um sich im Fall einer Festnahme durch die Polizei selbst zu töten. Für was er dann aber eine Waffe mit Schalldämpfer brauchte, konnte Wohlleben nicht erklären.

Wohlleben versuchte auch Zweifel daran zu säen, dass es sich bei der Waffe, die er in Händen hielt, um die Tatwaffe Ceska gehandelt habe. Denn Mundlos und Böhnhardt hätten sich beschwert, dass die Waffe Schrott sei - so erzählte er es. Er sei davon ausgegangen, dass sie gar nicht funktioniert habe. In weiten Teilen der Befragung blieb der Angeklagte zwar freundlich im Ton, aber recht vage in der Sache. An den entscheidenden Stellen überfiel ihn jedes Mal jähes Vergessen.

Zschäpe lässt am Donnerstag Fragen beantworten

Wohllebens Verteidigung argumentiert, ihr Mandant habe sich umfassend eingelassen und die Fragen sämtlicher Verfahrensbeteiligter beantwortet. Danach "ist ein dringender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht mehr zu begründen", heißt es in dem recht knappen Antrag ans Gericht. Auch eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestehe nicht. Mehr Gründe führt die Verteidigung nicht auf.

Nun muss das Gericht entscheiden. Es hatte einen Antrag Wohllebens auf Freilassung schon einmal vor einem Jahr abgelehnt und war vom Bundesgerichtshof darin bestätigt worden. Auch jetzt ist nicht damit zu rechnen, dass das Gericht dem Antrag Wohllebens entspricht.

Am Donnerstag will dann Beate Zschäpe die Fragen des Gerichts beantworten - allerdings nur schriftlich, verlesen von ihrem Anwalt.

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