München:NSU-Prozess: Nebenkläger werfen Bundesanwaltschaft Vertuschung vor

Opfervertreter wollen einen früheren V-Mann vorladen, der Beate Zschäpe und Uwe Mundlos beschäftigt haben soll. Die Bundesanwaltschaft will das verhindern.

Im Münchner NSU-Prozess haben mehrere Nebenkläger der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, Informationen zurückzuhalten und die Aufklärung der rechtsextremen Terrorverbrechen zu blockieren. Bundesanwalt Herbert Diemer wies diesen Vorwurf "auf das Schärfste" zurück.

Bei dem Streit ging es um mehrere Beweisanträge der Nebenkläger. So verlangten sie etwa, den früheren V-Mann "Primus" alias Ralf M. als Zeugen zu laden. "Primus" soll den mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe laut Medienberichten Jobs gegeben haben. Die Bundesanwaltschaft beantragte, die Beweisanträge der Nebenkläger abzulehnen. Sie seien für die Beurteilung der Schuld der Angeklagten ohne Bedeutung.

Im NSU-Prozess ist Zschäpe als einzige Überlebende des NSU-Trios angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an allen Verbrechen der Gruppe vor, darunter eine Serie von neun rassistisch motivierten Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden in ganz Deutschland. Mit ihr sind vier mutmaßliche Helfer angeklagt. Das NSU-Trio lebte von 1998 bis 2011 trotz jahrelanger Fahndung unerkannt zunächst in Chemnitz, dann in Zwickau.

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