München:NSU-Prozess: Befangenheitsantrag, weil Richterin "geringschätzig gelächelt" habe

  • Zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung von Ralf Wohlleben unterbrachen den NSU-Prozess für eine Woche.
  • In einem davon ging es darum, dass eine Richterin angeblich "geringschätzig gelächelt" habe.
  • Nun droht der nächste Antrag - diesmal erneut von Beate Zschäpe.

Von Annette Ramelsberger

Mit dem Lächeln ist es so eine Sache. Vor allem im NSU-Prozess. Unangemessen ist es, so finden viele Prozessbeteiligte, wenn zum Beispiel die Angeklagte Beate Zschäpe im Gespräch mit ihren Anwälten zu intensiv lächelt. Und meist gibt es auch gar nichts zu Lächeln: zu ernst sind die Themen - zehn Morde, 15 Raubüberfälle, zwei Sprengstoffanschläge. Nach drei Jahren im NSU-Prozess ist fast allen Beteiligten das Lachen vergangen.

Und dann verzieht ausgerechnet die Beisitzende Richterin Michaela Odersky ihre Lippen zu einem Lächeln, eine Frau, die sonst wie eine Sphinx auf der Richterbank sitzt.

Prompt hat ihr das einen Befangenheitsantrag eingebracht. Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben stellte den Antrag gegen sie, weil sie angeblich den "linken Mundwinkel nach oben gezogen" und dabei "geringschätzig gelächelt" habe - ausgerechnet an der Stelle, wo die Verteidigung vortrug, dass Verteidiger und Richter beide selbständige Organe der Rechtspflege seien und somit gleichberechtigt. Das Hochziehen des Mundwinkels wollte die Verteidigerin des Angeklagten Wohlleben erkannt haben. Zuvor hatte Wohlleben schon einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt, weil er die Verhandlung zu "barsch" führe.

Eine ganze Woche Unterbrechung haben die beiden Befangenheitsanträge gebracht: Erst musste über den Befangenheitsantrag gegen Götzl entschieden werden - laut Gericht ist er nicht befangen. Nun wurde auch der Befangenheitsantrag gegen Richterin Odersky abgelehnt. Auch sie ist nicht befangen. Sie könne sich nicht erinnern, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt das Gesicht verzogen hätte, schrieb sie in einer dienstlichen Erklärung. Es ist nach Ansicht des Gerichts eine reine "Vermutung" des Angeklagten, dass das Lächeln der Richterin geringschätzig gemeint gewesen sei. Das reiche aber nicht für die Sorge, dass die Richterin befangen sei. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Prozess könnte wieder unterbrochen werden

Doch schon ist ein neuer Befangenheitsantrag in Sicht. Diesmal will ihn die Hauptangeklagte Beate Zschäpe stellen - weil das Gericht ihre drei Alt-Verteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl nicht entbinden will. Ihr neuer Verteidiger Mathias Grasel sagte der SZ, er wolle am Dienstag einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Götzl stellen. Götzl wolle mit seiner Weigerung, die drei alten Anwälte zu entpflichten, nur den Prozess retten. Ihm gehe die Verfahrenssicherung über alles. "Er macht es sich zu einfach", sagte Grasel. Die Begründung Götzls, dass Zschäpe weiterhin auch von ihren drei alten Anwälten ordnungsgemäß verteidigt werde, überzeuge ihn nicht. "Er blendet da einiges aus", sagte Grasel.

Götzl hatte Zschäpe vorgeworfen, sie verschließe sich der Kommunikation mit ihren alten Verteidigern. Damit sei sie selbst für eventuell vorhandene Kommunikationsdefizite verantwortlich.

Nun kann es sein, dass auch diese Woche der Prozess wieder unterbrochen wird. Bereits vergangene Woche fielen drei Prozesstage aus.

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