Mord in Freiburg:Die Spur der Gewalt des Hussein K.

Mord in Freiburg: Hussein K. auf einer privaten Aufnahme.

Hussein K. auf einer privaten Aufnahme.

(Foto: Facebook)
  • Hussein K. ist 2014 wegen versuchten Mordes auf Korfu verurteilt worden.
  • Er kam frei und tauchte offenbar als Asylbewerber in Deutschland wieder auf.
  • Ein Mann gleichen Namens hat in Freiburg mutmaßlich eine junge Frau ermordet. Hätte den Behörden seine mögliche Vorgeschichte auffallen müssen?

Von Josef Kelnberger, Roland Preuß und Christiane Schlötzer

Hussein K., 17 Jahre alt, unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan. So hat die Freiburger Polizei den mutmaßlichen Mörder und Vergewaltiger der Medizinstudentin Maria L. am 3. Dezember der Öffentlichkeit vorgestellt. Eineinhalb Wochen nach der Festnahme wird der Fall, von rechten Kreisen als Beleg für das Scheitern der deutschen Willkommenskultur gewertet, endgültig zum Politikum: Der Mann ist offenbar kein Ersttäter. Vor knapp drei Jahren wurde er in Griechenland wegen eines Gewaltverbrechens an einer jungen Frau zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er ist wohl auch nicht mehr minderjährig. Nach Informationen der SZ hat die griechische Polizei die Fingerabdrücke der beiden Fälle verglichen und festgestellt: Es handelt sich um den selben Hussein K. Wie konnte er unentdeckt bleiben? Hat das System der Flüchtlingsaufnahme versagt? Dem Bundesinnenministerium zufolge hat sich der junge Mann am 12. November 2015 bei der Bundespolizei in Freiburg gemeldet, um Asyl zu beantragen. Er sagte, er sei über Österreich eingereist, habe aber keine Ausweispapiere bei sich gehabt.

Er stellte sich vor als Hussein K., 16 Jahre alt. Der junge Mann kam zu einer Zeit, in der die Behörden überfordert waren. Die griechischen notorisch, die deutschen akut, im Herbst 2015 erreichte die Zahl der ankommenden Flüchtlinge ihren Höhepunkt. Deshalb konnten die Flüchtlinge oft nicht so registriert werden wie vorgeschrieben. Dies ist immer wieder als Kontrollverlust kritisiert worden.

Im Fall von Hussein war es laut Innenministerium aber anders: Demnach wurden Fingerabdrücke von Hussein K. genommen und in die Datenbank Eurodac eingegeben. Dort werden alle Asylbewerber in der EU registriert. Die EU-Staaten sind dazu verpflichtet. Damit soll verhindert werden, dass Flüchtlinge unbemerkt in mehreren Staaten Anträge stellen. Ob in Eurodac bereits ein Eintrag griechischer Behörden existierte, ist unklar.

Eurodac war nach Einschätzung kundiger Beobachter in Griechenland im Januar 2013, als er Asyl beantragte, nicht voll funktionsfähig. Die Bundespolizisten glichen laut Innenministerium die Daten auch mit Fahndungsdateien von Interpol und des Schengen-Systems ab. Keine Treffer. Deshalb wurde der Mann ins Betreuungssystem für Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) eingegliedert.

Seine damalige Anwältin sagt, sie hat ihn zweifelsfrei erkannt

Hussein K., geboren am 1. Januar 1996. Vorname des Vaters: Golami. Vorname der Mutter: Mariam. Das waren nach Informationen der Süddeutschen Zeitung die Personalien des Flüchtlings, der im Mai 2013 auf der Insel Korfu eine junge Frau beraubt und beinahe umgebracht hat. Seine damalige Anwältin hat Reportern von Bild und dpa anhand von Fotos bestätigt: Ihr Klient sei identisch mit dem mutmaßlichen Täter von Freiburg. Sollte das von ihm 2013 vorgelegte Geburtsdatum stimmen, wäre er mittlerweile also 20.

Sein Opfer hatte großes Glück. Die Geschichtsstudentin war damals 20 Jahre alt, als Hussein K. sie im Mai 2013 einen Abhang hinunterwarf. Zehn Meter tief stürzte die Frau auf einen Strand voller Steine. Dass sie überlebte, ohne schwere Verletzungen, hatte sie auch der Tatsache zu verdanken, dass sie als Bergsteigerin wusste, wie man sich bei einem Sturz schützt. K. wurde gefasst und am 12. Februar 2014 von einem Gericht in Korfu wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Die Studentin schilderte dem griechischen Sender Alpha, wie sie die Tat erlebt hatte. Sie war nachts auf einer leeren Küstenstraße auf dem Heimweg. Plötzlich sei der junge Mann vor ihr aufgetaucht. Er wollte ihre Handtasche haben, sie gab sie ihm. Als sich ein Auto mit aufgeblendeten Schweinwerfern näherte, stieß er sie zurück an die Metallbrüstung. "Dann packte er mich bei den Hüften und den Beinen, hob mich hoch und warf mich das Kliff hinunter", sagte die Griechin dem TV-Sender.

Hussein K. kam frei, sollte sich bei der Polizei melden - und tauchte ab

K. kam in ein Jugendgefängnis in der Hafenstadt Volos, weil er bei der Tat offiziell noch minderjährig war. Sein Asylgesuch wurde am 27. Mai 2014 abgelehnt. Im Oktober 2015 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen, aufgrund eines Gesetzes des damaligen Justizministers Nikos Paraskevopoulos. Das Gesetz war heftig umstritten, denn damit kamen zahlreiche Schwerverbrecher frei. Grund war laut Paraskevopoulos die Überfüllung und der schlechte Zustand der griechischen Gefängnisse; auch Menschenrechtsorganisationen hatten darauf hingewiesen.

Hussein K. bekam die Auflage, sich zwei Mal im Monat bei der Polizei zu melden. Aber das tat er nie. Er tauchte ab - und machte sich wohl auf die Weiterreise nach Deutschland. Tatsache ist: Hussein K. fand im November 2015 Aufnahme in Freiburg.

Das Prozedere der UMA-Aufnahme nahm seinen Lauf. Nach der "vorläufigen Inobhutnahme" durch das Jugendamt Freiburg musste Hussein K. sich einem "Clearingverfahren" unterziehen, ein Standardprozedere: Sozialarbeiter verschaffen sich mit Hilfe eines Dolmetschers ein Bild. Haben sie überhaupt eine Chance, wahre von unwahren Angaben zu unterscheiden?

Über sein Verhalten gibt es wilde Spekulationen

453 derartige Fälle habe das Freiburger Jugendamt 2015 bearbeitet, sagt Edith Lamersdorf, die Sprecherin der Stadt. Sie erinnert zudem an die Debatte um die Altersbestimmung von Flüchtlingen mittels Röntgenaufnahmen von Knochen und Zähnen. Es hagelte in jenem Herbst 2015 Kritik, eine Anwältin drohte mit Klage vor dem Verfassungsgericht: es sei nicht verlässlich. Deshalb verzichtete Freiburg auf diese Methode. Hussein K. überstand das Clearing. Er wurde dem Landesjugendamt gemeldet, das für die Verteilung der UMA zuständig ist. Am 1. Dezember 2015 endet der Fall Hussein K. in den Akten der Stadt. Er wurde an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald überwiesen, das die Vormundschaft für den Afghanen übernahm.

181 minderjährige Flüchtlinge sind derzeit in der Obhut des Landratsamts. Nur 13 sind bei Pflegefamilien untergebracht, wiederum drei von ihnen in der Stadt Freiburg. Einer war Hussein K. Er wohnte bei einem Ehepaar, das als im besten Sinne bürgerlich geschildert wird. Über das Verhalten von Hussein K. gibt es nun wilde Spekulationen. Laut Zeitungsberichten trieb er sich gern im Freiburger Colombi-Park herum, näherte er sich angeblich auf aggressive Weise Frauen. Das alles muss ein deutsches Gericht klären. Dabei wird sicher auch die Tat in Griechenland zur Sprache kommen. Die Ermittlungen legen nahe: In der Nacht auf den 16. Oktober 2016 hat er die Studentin Maria L. vergewaltigt und getötet.

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