Der zweite Attentäter des Anschlags auf eine katholische Kirche in Frankreich war nach Angaben der Polizei als radikalisierter Islamist bekannt. Es handelt sich um den 19-jährigen Abdel-Malik P., wie eine Sprecherin der Pariser Staatsanwaltschaft bestätigte. Die Identität des in Lothringen geborenen Mannes wurde per DNA-Vergleich nachgewiesen.
P. stamme aus Saint-Dié-des-Vosges in Lothringen nahe der deutschen Grenze. Im Juni hätten Sicherheitsbehörden wegen der Radikalisierung des jungen Mannes eine Akte angelegt, erklärte ein Mitarbeiter der Polizei.
Nach Informationen der Zeitung Le Monde und des Radiosenders RTL ähnelt P. einem Mann auf einem Foto, das die französische Anti-Terror-Koordinationsstelle am Freitag vor dem Anschlag an die Polizeibehörden geschickt hatte. Sie habe gewarnt, dass der Mann zu einem Anschlag bereit sein solle - ein entsprechender Tipp sei aus dem Ausland gekommen. Ein Name soll nicht genannt worden sein.
Nach übereinstimmenden Angaben französischer Medien lebte P. zuletzt im Kurort Aix-les-Bains östlich von Lyon - mehr als 600 Kilometer vom Tatort entfernt. Woher sich die beiden Attentäter kannten, ist noch nicht bekannt.
Drei Personen aus dem Umfeld des zweiten Attentäters wurden in Polizeigewahrsam genommen, wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Ermittlerkreise berichtete. Es gebe bislang keine Hinweise, dass sie etwas mit dem Anschlag zu tun hatten.
Der andere Attentäter trug eine Fußfessel
Am Dienstag hatten zwei Männer eine Kirche in Saint-Étienne-du-Rouvray während des Gottesdienstes überfallen und den Priester getötet. Auch bei dem anderen ebenfalls 19-jährigen Attentäter handelt es sich um einen polizeibekannten Islamisten. Er stand in einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen Terrorverdachts unter Aufsicht der Justiz und trug eine elektronische Fußfessel. Zum Zeitpunkt der Tat sei sie wie jeden Morgen deaktiviert gewesen.
Der 19-Jährige habe 2015 zweimal versucht, nach Syrien zu reisen, sagt Staatsanwalt Molins. Er wurde einmal in Deutschland, einmal in der Türkei gestoppt und festgenommen. In Frankreich wurde daraufhin ein Anklageverfahren eröffnet und Untersuchungshaft angeordnet. Im März dieses Jahres wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen und unter Hausarrest gestellt. Laut Molins hatte er aber die Erlaubnis, unter der Woche vormittags und am Wochenende nachmittags das Haus zu verlassen.