Möglicher Verstoß gegen Völkerrecht in Deutschland:Generalbundesanwalt prüft US-Drohnenangriffe

War es ein Bruch des Völkerrechts? In Deutschland stationierte US-Soldaten sollen an Drohnenangriffen gegen Terrorverdächtige in Afrika beteiligt gewesen sein. Der Generalbundesanwalt prüft einem Medienbericht zufolge, ob er ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Generalbundesanwalt Harald Range prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen angeblicher Drohneneinsätze der US-Streitkräfte von deutschem Boden aus. Das schreibt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) unter Berufung auf Angaben der Bundesanwaltschaft und der Bundesregierung.

Bei der Prüfung geht es um die Berichte vom Mai, wonach US-Soldaten an den Standorten Stuttgart und Ramstein maßgeblich in die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen in Afrika durch Drohnenangriffe eingebunden sind. Bislang hätten sich aber "keine zureichenden Anhaltspunkte für die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts" ergeben, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwaltschaft kann in solchen Fällen nur ermitteln, wenn Verstöße gegen das Völkerrecht vorliegen.

Recherchen des ARD-Magazins "Panorama" sowie der Süddeutschen Zeitung hatten im Mai ergeben, dass insbesondere das in Stuttgart ansässige Oberkommando des US-Militärs für Afrika (Africom) und das Air Operations Center (AOC) der US-Air-Force-Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein in die Aktionen eingebunden sind. Seit 2011 steuert demnach eine Flugleitzentrale in Ramstein Angriffe der US-Luftwaffe auf Afrika, auch auf Ziele in Somalia.

Schon bei Bekanntwerden, hieß es damals, ein solcher Vorgang sei völkerrechtlich bedenklich. Wenn die Bundesregierung von der gezielten Tötung eines Tatverdächtigen außerhalb eines bewaffneten Konfliktes wisse und nichts dagegen unternehme, könne das als völkerrechtliches Delikt angesehen werden. Die Bundesregierung gab zu diesem Zeitpunkt jedoch an, nicht über die Angriffe unterrichtet gewesen zu sein. Eine Beteiligung an völkerrechtswidrigen Einsätzen von deutschem Staatsgebiet aus wäre der Bundesregierung zufolge nicht zulässig.

Ungeachtet der Zusicherung von US-Präsident Barack Obama, dass Deutschland kein "Ausgangspunkt" von Drohnenangriffen sei, prüfe der Generalbundesanwalt die völkerstrafrechtliche Relevanz der Vorwürfe, schreibt die WAZ. Bereits im Juni sei dazu ein "Beobachtungsvorgang" eingeleitet worden.

Auch die NSA beschäftigt den Generalbundesanwalt

Einen ersten "Beobachtungsvorgang" wegen des "Verdachts nachrichtendienstlicher Ausspähung von Daten" durch den US-Geheimdienst NSA und den britischen Geheimdienst GCHQ hatte der Generalbundesanwalt ebenfalls bereits im Juni angelegt, damals nach Berichten über die Internet-Überwachungsprogramme Prism und Tempora. Die Vorprüfung vom Juni habe aber nichts ergeben, die Ergebnisse sollen erwartbar gewesen sein, wurde schon länger bekannt.

Nach Informationen der WAZ erhielt Range bereits Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Innen- und Außenministeriums, der deutschen Nachrichtendienste und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Der Vorgang sei noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft der Zeitung.

Das ist aber nur ein erster Schritt. Denn ob zum Beispiel je jemand wegen der angeblichen Abhörung des Handys von Kanzlerin Merkel zur Rechenschaft gezogen wird, ist unklar. Der Weg zu einem Strafverfahren ist in Karlsruhe recht kompliziert. Ein Anfangsverdacht reicht nicht, alle verfügbaren Erkenntnisse über die Spionage der amerikanischen Geheimdienste müssen in Karlsruhe erst einmal gemeldet werden. Für Spionageabwehr ist zudem eigentlich das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig - das sieht die US-Geheimdienste allerdings weniger als Gegner, sondern als Verbündete.

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