Mögliche Verlängerung der Legislaturperiode:Wahltage sind Festtage

Die große Koalition möchte die Wahlperiode des Bundestags von vier auf fünf Jahre verlängern.Doch weniger wählen bedeutet weniger Demokratie. Der Plan von Union und SPD wäre nur unter einer Bedingung akzeptabel - wenn die Beteiligung der Bürger an anderer Stelle gestärkt wird.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Mit Majestätsallüren beginnt die große Koalition von 2013. Erst hat sie, für die Zeit ihrer Koalitionsverhandlungen, die Parlamentsrechte eingefroren, indem sie sich weigerte, die Bundestagsausschüsse einzusetzen und so den Bundestag arbeitsfähig zu machen; CDU/CSU und SPD haben also wochenlang das Parlament behandelt wie ein der Koalition nachgeordnetes Organ.

Und jetzt, nach der Regierungsbildung, betrachtet und behandelt diese große Koalition den Wähler wie ein nachgeordnetes Wesen. Die Großkoalitionäre möchten die Wahlperiode von vier auf fünf Jahre verlängern. Das aber wäre nichts anderes als eine partielle Entmachtung der Wähler, das wäre eine Verdünnung der Wähler-Rechte.

Weniger wählen bedeutet weniger Demokratie. Eine Verlängerung der Wahlperiode kann nur dann überhaupt in Betracht kommen, wenn gleichzeitig die demokratischen Rechte der Bürger auf andere Weise gestärkt werden - durch die Möglichkeit von Abstimmungen auf Bundesebene, durch Elemente der direkten Demokratie also, durch Volksbegehren und Volksentscheid. In allen Bundesländern, die die Wahlperiode von vier auf fünf Jahre verlängert haben, gibt es diese Instrumente; auf Bundesebene gibt es sie bisher nicht.

Wer von der Verlängerung der Wahlperioden spricht, muss daher zugleich von der Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene reden. Das ist ein demokratisches Junktim. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (!) . . . ausgeübt". So steht es in Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz. Dieser Artikel muss, fast 65 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, endlich vollständig aktiviert werden. "Wahlen und Abstimmungen": Dieses Versprechen der Verfassung ist immer noch nicht eingelöst.

Die Verlängerung der Wahlperiode: Für die laufende Legislatur ist jede Verlängerung ohnehin ausgeschlossen; sie wäre eine verfassungswidrige Selbstermächtigung. Der gegenwärtige Bundestag ist für vier Jahre gewählt - und nur für diese vier Jahre ist er Repräsentant des Volkes. Im fünften Jahr wäre er nicht mehr vom Volk, sondern von sich selbst bestellt. Dass das nicht geht, liegt auf der Hand.

Bei der Verlängerung zukünftiger Wahlperioden ist das anders. Für eine solche Verlängerung sprechen zunächst allerlei praktische Gründe: Das erste Jahr der Parlaments-Periode geht ja für die Einarbeitung drauf, das letzte Jahr für den Wahlkampf. Bei einer Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre bliebe ein Jahr mehr Zeit für die harte Gesetzgebungsarbeit. Das wäre nicht schlecht, wiegt aber den Nachteil nicht auf, dass der Souverän ein Jahr lang seines Ur-Rechts beraubt würde.

Wahltage sind Geburtstage der Demokratie. Volksabstimmungen auch. Wenn es weniger Wahltage geben soll, dann muss das ausgeglichen werden durch die neue Möglichkeit des Plebiszits. Die Demokratie braucht die Festtage, an denen sie sich selbst feiert und bestätigt. Wahlen und Abstimmungen sind solche Festtage.

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