Das Oberlandesgerichts Stuttgart entscheidet heute, ob die ehemalige Rädelsführerin der RAF Brigitte Mohnhaupt freigelassen wird. Der Fall zeigt: Die letzten noch inhaftierten Terroristen werden nicht als normale Gefangene betrachtet.
Es geht heute Vormittag nicht um einen Gnadenerweis für Brigitte Mohnhaupt, es geht nicht um eine Sonder-Wohltat für eine Ex-Terroristin - es geht um die Anwendung des geltenden Strafrechts: Die Strafvollstreckungskammer des Oberlandesgerichts Stuttgart entscheidet darüber, ob Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft auf Bewährung entlassen wird.
Die einstige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt (© Foto:)
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Es ist eine positive Entscheidung zu erwarten, auch die Bundesanwaltschaft hat der Haftentlassung zugestimmt; die Behörden und die Gutachter sind sich darin einig, dass von Mohnhaupt kein Sicherheitsrisiko mehr ausgeht.
Anders als bei ihrem früheren Mittäter Christian Klar entscheiden bei ihr Richter nach den normalen gesetzlichen Regeln; bei Klar dagegen ist die vom Gericht festgesetzte Mindestverbüßungszeit von 26 Jahren noch nicht verstrichen; ihn kann daher, außerhalb des Gesetzes, nur der Bundespräsident als Gnadenherr aus der Haft befreien.
Bei Mohnhaupt liegt die Sache, wie gesagt, anders, ihre Haftentlassung ist eine Frage des gesetzlichen Gangs der Dinge: Eine Frist läuft aus, an die das Gesetz eine Prüfungspflicht knüpft. Normalerweise muss bei Lebenslänglichen erstmals nach 15 Jahren Haft geprüft werden, ob eine ,,Aussetzung des Strafrests zur Bewährung'' möglich ist. Bei Mohnhaupt war diese Mindestzeit von 15 Jahren wegen der Schwere ihrer Schuld - sie war zu fünfmal lebenslänglich verurteilt worden - auf 24 Jahre festgesetzt worden.
Diese 24 Jahre enden am 26. März 2007. An diesem Tag könnte Brigitte Mohnhaupt also, wenn das Gericht heute so entscheidet, entlassen werden; die Dauer der Bewährungszeit wird laut Gesetz fünf Jahre betragen; in dieser Zeit darf sie sich nichts zuschulden kommen lassen, ansonsten wird die Haft fortgesetzt.
Wie immer bei solchen Bewährungsentscheidungen hatte das Gericht auch bei Mohnhaupt vor seiner heutigen Entscheidung zu prüfen, ob die Entlassung ,,unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann''. Bei der Entscheidung waren des Weiteren, auch das steht im Gesetz, ,,namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten des Verurteilten im Vollzug, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.''
Das besondere Unrecht der Taten war Gegenstand des Strafurteils; es kann bei der Bewährungsentscheidung nicht noch einmal besonders gewichtet werden. Das Gesetz setzt nicht voraus, dass sich ein Täter in der Haft in einen Heiligen verwandelt hat; der Lebenslängliche soll, das gebietet die Menschenwürde, wenn er ausreichend lang gebüßt hat und nicht mehr gefährlich ist, die Chance auf ein Rest-Leben in Freiheit haben. Nur darum geht es. Lebenslange Haft wäre ansonsten nur die Variante des Todesurteils. Der Täter würde zwar nicht gehenkt, stattdessen aber gebrochen.
Eine Frist läuft ab; ein Gericht prüft, was zu prüfen ist. Die Aufregung über diesen normalen Vorgang zeigt: Allen anderslautenden Beteuerungen zum Trotz werden die letzten noch inhaftierten Terroristen doch nicht als normale Gefangene betrachtet. Ein Zweites kommt hinzu: Es gibt in Teilen der Öffentlichkeit ein lauernd exzessives Strafbedürfnis, das über Recht und Gesetz weit hinausgeht. Ein aufgeklärtes Strafrecht muss daher mit der Aufklärung immer wieder neu anfangen.
(SZ vom 12.2.2007)
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Ich kann Micha1952 nur zustimmen. Es ist doch ein Unterschied, ob ein Mord Folge z.B. eines Raubüberfalls ist, oder ob die Tat aus Hass des Systems, der ganzen Gesellschaft verübt wurde. Dieser Unterschied muss auch bei einer vorzeitigen Haftentlassung und der Beurteilung ob von dem Täter noch Gefahr ausgeht, berücksichtigt werden.
Ich halte die ganze Aufregung über diesen juristisch gesehen ganz normalen Vorgang auch für völlig überzogen und sogar schädlich. Wäre die Entscheidung anders gefallen, so hätte man Frau Monhaupt zu der politischen Gefangenen gemacht, zu der sie die Szene der RAF-Sympathiesanten schon immer erklärt hat.
Ausserdem darf man auch nicht vergessen, dass der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, was gemeinhin an bestimmte Auflagen (Meldepflicht usw.) geknüpft werden kann.
Hallo Olly77, Danke für die Blumen!!!
Hallo Micha1952: Das ist etwas was ich auch kritisieren muss. Ich empfinden die immer grösser werdenden sicherheitsvorkehrungen auch zunehmend belastend...
Allerdings, 1972, in dem Jahr meiner Geburt sind - so habe ich gelesen - über 20.000 Deutsche im Strassenverkehr gestorben, ohne dass der Staat deswegen irgendwelche Beschränkungen eingeführt hat. Diese Toten sind einfach - im Namen des Fortschritts, der Mobilität oder was auch immer - in Kauf genommen worden.
Dagegen, finde ich,sind die paar dutzend RAF-Terroropfer echt wenig, und die Terrorgefahr wurde damals in den 70er Jahren - wie auch jetzt beim islamistischen Terror - deutlich überschätzt und hysterisiert....
Ich bin kein Fan der ära Kohl, aber - das muss ich sagen - seine Fähigkeit, solche Krisen (und einige Morde der RAF fallen ja auch noch in seine Zeit) mehr oder weniger einfach auszusitzen ohne gleich eine Riesenpolizeihysterie aufzufahren fand ich gut...
Die Einlassungen von CQS finde ich äußerst wertvoll. Der Terroristin Mohnhaupt nicht nur besondere Schwere der Schuld (bei der Verurteilung), sondern besondere Benachteiligung bei der Bewährungsaussetzung zuzubilligen (und dem Rachebedürfnis der Hinterbliebenen ihrer Opfer eine höhere Legitimation), wäre genau die Sonderbehandlung, die der Staat nicht will, die Terroristen hingegen immer für sich reklamiert hatten, und mithin eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips.
Frau Mohnhaupt gehört entlassen; und nicht nur das, ihr ist auch bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft tatkräftig zu helfen, und das nicht nur von Trash-Talkern wie Kerner oder Beckmann. Nach 24 Jahren totaler Entmündigung und Hospitalisierung wird es schwer genug für sie. Wenn sie am Ende sagen wird, Deutschland ist eigentlich doch nicht so schlecht, dann haben wir alle gewonnen. Ist übrigens ein urchristliches Prinzip, Herr Beckstein, alter Rachegeier!
Vielleicht können Frau Mohnhaupt und Herr Klar später auch helfen zu klären, ob D.C. Rohwedder überhaupt ein RAF-Opfer war. Dessen mysteriöse Ermordung blieb nämlich bis heute unaufgeklärt.
Liebe(r) LAmike, ich wusste gar nicht, dass Sie Frau Mohnhaupt im Knast besucht haben. Oder wie kommen Sie sonst zu der Ansicht, dass sie eine "Irre" ist? Mal abgesehen davon - 24 Jahre sind eine lange Zeit, in der sich auch verdammt viel verändert hat. Außer der Mehrwertsteuer und diversen Gesetzen sind das bspw. das Handy, MP3-Player, Playstation, Viedeorecorder, DVD-Player, Microwelle, die Allteagssprache ... die Liste ist schier endlos.
Meinen Sie nicht, dass auch das eine Strafe sein kann, dass Frau Mohnhaupt sich, gesetzt den Fall sie wird entlassen, in einer Welt zurecht finden muss, die mit der ihren vor 24 Jahren so gut wie nichts gemein hat? Es gibt sehr viele Straftäter, den gerade diese Umstellung nach langen Haftstrafen sozusagen das Genick gebrochen hat.
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