Ein konservativer Theologe bescheinigt den Verantwortlichen des Klosters Ettal vorbildliches Verhalten - und heizt den Streit über den Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch an.
Es waren zwei furchtbare und dramatische Wochen für das Benediktinerkloster Ettal, die Schule, das Internat. Es wird offenbar: Ein Lehrer hat in den siebziger und achtziger Jahren Schüler sexuell missbraucht, ein ehemaliger Schulleiter hat Kinder sadistisch geschlagen, bis er 1991 abgelöst wurde, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen mindestens eines Übergriffs im Jahr 2005 und weil ein Mönch Kinderpornos heruntergeladen haben soll.
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Der Psychiater Manfred Lütz findet, dass das Erzbistum unter dem Druck der Ereignisse einen Fehler gemacht hat. Die Verantwortlichen in Ettal hätten nicht gefeuert werden müssen. (© Foto: ddp)
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Der Münchner Erzbischof Reinhard Marx und sein neuer Generalvikar Peter Beer waren empört, vor allem darüber, dass der Fall aus dem Jahr 2005 nicht ans Erzbischöfliche Ordinariat weitergeleitet wurde. Sie drängten den Ettaler Abt Barnabas Bögle und Prior Maurus Kraß zum Rücktritt, mit Erfolg. Zu Recht? Zu Unrecht? Darüber ist nun ein Streit von bundesweiter Bedeutung entstanden, der zeigt, wie schwer es ist, Missbrauchsfälle aufzudecken, zu beurteilen, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Manfred Lütz findet, dass das Erzbistum unter dem Druck der Ereignisse einen Fehler gemacht hat. Der Rücktritt von Bögle und Kraß sei nicht nötig gewesen, vielmehr hätten sie sich 2005 vorbildlich verhalten. Lütz leitet ein großes psychiatrisches Krankenhaus bei Köln und ist ein erfolgreicher Buchautor, vor allem aber ist der konservativ-katholische Psychiater, Theologe und Publizist Berater der Deutschen Bischofskonferenz bei Missbrauchsfällen.
Er organisierte 2003 einen großen Kongress zum Thema im Vatikan. Und er beriet 2005 den damals neuen Abt Bögle, als der den Fall des Paters und Lehrers R. übernahm. "Mit großer Offenheit und Akribie" habe Bögle ihm den Fall geschildert, sagt Lütz, und er habe daraufhin empfohlen, den Lehrer vom Ulmer forensischen Psychiater Friedemann Pfäfflin begutachten zu lassen.
"Strukturdefizit" oder "Reifestörung"?
Um dieses Gutachten geht nun die Debatte. Der Ausgangspunkt ist unstrittig: Der Lehrer wollte einen Schüler trösten, der weinend auf dem Bauch lag, er streichelte ihn dabei unter dem Hemd auf dem nackten Rücken, der Schüler selber und auch seine umstehenden Kameraden empfanden dies als unangenehm und eine Grenzüberschreitung, sie beschwerten sich, die Schule informierte die Eltern der Gruppe. Das war am 7. Mai 2005, am 14. Juli stellte sich der Lehrer bei Professor Pfäfflin vor.
Pfäfflin findet, dass der Lehrer durchaus wieder in der Seelsorge, sogar in der Jugendarbeit eingesetzt werden könnte; zwar sprächen die Vorfälle "von sich aus dafür, dass man die Eignung von Pater R. für die Jugendarbeit in Frage stellen könnte", dem sei aber entgegenzuhalten, dass die Anlässe "nicht auf ein unbehebbares Strukturdefizit der Persönlichkeit zurückzuführen" seien, sondern lediglich "auf das, was man gegebenenfalls als eine Reifestörung bezeichnen mag".
"Da dürfen wir nichts aufweichen."
In einem Brief an den mittlerweile zurückgetretenen Bögle bestätigt Pfäfflin am 1. März 2010, dass 2005 "der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs damals von keiner Seite" erhoben worden sei; "auch bei der Begutachtung durch mich fanden sich diesbezüglich keine Anhaltspunkte". Das Ordinariat, sagt Lütz, "hat in der besten Absicht das Gutachten falsch interpretiert".
Das sieht man dort aber nach wie vor anders: "Nach dem Dekret Delicta Gravamina von 2001 muss jeder Verdachtsfall an uns gemeldet werden", sagt der Generalvikar Beer; außerdem habe das Erzbistum die "reaktive Schulaufsicht": "Wir können nur dann aktiv werden, wenn uns etwas gemeldet wird" - und das sei unterblieben. Darin sei man sich auch mit dem zurückgetretenen Abt einig. Und nach wie vor liest man im Ordinariat das nichtöffentliche Gutachten offenbar so, dass Probleme mit dem Pater in Zukunft nicht auszuschließen seien. Und man nimmt dort die Vorwürfe sehr ernst, der Pater habe in einem zweiten Fall einem Jungen in die Unterhose gegriffen.
Letztlich aber steht hinter dem Fall der Grundsatzstreit, der nicht nur die katholischen Bistümer in den kommenden Monaten beschäftigen wird: Wie soll eine Institution mit Grenzverletzungen und Übergriffen umgehen? Soll sie im Zweifel Härte zeigen - oder wird die Härte irgendwann kontraproduktiv, wie Lütz nahelegt. Für Generalvikar Beer ist diese Frage bereits entschieden: "In der katholische Kirche muss nun der Grundsatz lauten: Keine Toleranz bei Missbrauch. Da dürfen wir nichts aufweichen."
Im Video: Die Leitung der Odenwaldschule hat sich bei ihren ehemaligen Schülern wegen des Missbrauchskandals entschuldigt
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(SZ vom 09.03.2010/jab)
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Bei der Debatte wird zu viel in einen Topf geworfen - und zu schnell geurteilt. Selbst bei den sexuellen Vergehen konnte ich Manches entdecken was zwar ohne Frage inakzeptabel ist/war - aber im Grunde trotzdem nicht geeignet war Kinder zu schädigen oder seelisch zu belasten.
Auch bei den körperlichen Züchtigungen ist es m.E. unzulässig heutige Maßstäbe auf Praktiken anzuwenden die vor 20, 30 oder noch mehr Jahren in den Rahmen des Normalen und Üblichen fielen.
Ich fürchte nur daß wohl zu wenig Skandal übrig bliebe, wenn man sich auf jene Fälle beschränken würde die schon zur Zeit des Geschehens einen Tabubruch darstellten.
es gibt keine Rechtsauffassung neben dem Strafgesetzbuch für diese Kinderschändereien. Was Sie hier verbreiten ist Kirchenrecht, das seine Berechtigung haben mag, allerdings gilt ganz klar: sowohl der Abt als auch der Prior (wenn nicht auch der Internatsdirektor, der nun in Salzburg weilt) haben gegen kirchliche Richtlinien verstossen. Das war nicht nur falsch, es war extrem kurzsichtig und in meinen Augen mindestens Kumpanei. Aus diesem Grund hat die Erzdiözese richtig gehandelt, als sie mindestens das Organisationsverschulden bei den Beteiligten zum Anlass nahm dafür, jene zum Rücktritt aufzufordern.
Problematisch ist, dass für diese Straftaten, zu denen die Genannten pflichtwidrig nicht rapportiert haben, keine Anzeigepflicht bei der Polizei gilt.
Desiderata 1) Es gilt das deutsche Strafrecht, das insoweit zu weitern ist, als Personenkreise wie die Genannten und deren Untergebene auch Verdachtsfälle zwingend zur Anzeige bringen müssen.
Desiderata 2) Es mögen nicht benediktinische "Machtansprüche" da ausgespielt werden, wo es um klare von der Erzdiözese gerügte und beantwortete Pflichtwidrigkeiten geht.
Es unterblieb sogar eine förmliche Unterrichtung der Eltern, z.B. per Rundschreiben und dem Angebot zu einem Termin vor Ort. Die angeblich "ausgiebigste" Information an Eltern beschränkte sich auf "Ausrichten durch Kinder an Eltern" bzw. Schulhoftratsch beim Abholen der Schüler.
Die Aufarbeitung der bedauerlichen Missbrauchsfälle hat viele Facetten - und nicht immer läuft alles nach dem Buchstaben des Gsetzes. Auch wenn es wahrscheinlich wenig Sinn macht, hier auf die Rechtslage hinzuweisen, will ich dies dennoch nicht unterlassen:
Der Generalvikar der Erzdiözese Münchern hat in unzulässiger Weise in die Belange eine exemten, d.h. dem Erzbischof nicht unterstehenden Klosters eingegriffen. Über die Motivationen will ich hier nicht spekulieren. Der Vorgang wird inzwischen vom Abtprimas der Benediktiner, Notker Wolf, mit Recht kritisiert, der fordert, bei der beantragten Apostolischen Visitation der Abeti Ettal auch die Rolle des Münchner Generalvikars und Erzbischifs zu thematisieren. Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass das vom Generalvikar angeführte Dekret nicht "Delicta gravamina" heißt, sondern "De delictis gravioribus" - und dass darin keinesfalls festgelegt ist, dass der Abt eines exemten Klosters (diesen Begiff wusste die Pressestelle des Erzbistums zunächst bezeichnerderweise nicht richtig zu schreiben; sie schrieb es als englisches Adjektiv "exempt") den nächstgelegenen Bischof zu informieren hat, sondern über den Abtpräses der Kongregation die Glaubenskongregation.
Niemand der ernst genommen werden möchte oder will, wird wohl bestreiten das die Auffassungen der Erziehung von Jugendlichen sich in den nunmehr vielen Jahren deutlich verändert hat.
Insofern verbietet sich eine ÜBERSTÜLPEN der heutigen Erziehungsmethoden mit denen aus grauer Vorzeit.
Prügelstrafe in der Schule galt als nicht ehrenrühriges. Es gehörte zu den Normalitäten seiner Zeit. Viele von denen, die einst den Rohrstock auf die Finger bekamen erzählen heute nicht mit Zorn und Rache auf die züchtigenden und bändigenden Lehrer, sondern eher darüber welchen Blödsinn sie selbst taten um das es dazu kommen konnte.
Hingegen sind die Anwürfe wegen Missbrauchs zu prüfen.
Und das die die katholische Kirche mehr als oft und vor allem mehr als glaubhaft versichert!
Es ist auffallend wer sich heute mit dieser Angelegenheit befasst.
Rechnungen sollen beglichen, Feindbilder aufgefrischt und neu geschaffen und Zerstörung vorangetrieben werden.
Soll vielleicht sogar von brennenden innenpolitischen Themen abgelenkt werden?
Ich sage ja.
Die politischen Akteure dieser Republik hätten auch jeden Grund dazu von sich abzulenken.
Aber wissen wir doch, der Antichrist wollte schon immer der bessere Christ sein.
Ich denke hier geht es nicht um Heldentum. Hier geht es einfach darum daß man nach einigen Jahrzehnten mit seiner eigenen Vergangenheit abschließen möchte.
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