Bisher war die katholische Kirche nicht gezwungen, Missbrauchsfälle zu melden, wenn es das Opfer nicht wollte. Das soll sich nun deutschlandweit ändern.
Die katholischen Bischöfe in Bayern fordern eine juristische Meldepflicht bei jedem Verdacht auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger. Die Staatsanwaltschaft könne solche Fälle besser aufklären, sagte der Münchner Erzbischof Reinhard Marx zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung im oberfränkischen Wallfahrtsort Vierzehnheiligen.
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Für eine juristische Meldepflicht: Der Münchner Erzbischof Reinhard Marx. (© Foto: Reuters)
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Nach den bisher geltenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz kann die Kirche auf eine Anzeige verzichten, wenn die Opfer das nicht wollen. Diese Lücke soll nach dem Willen der bayerischen Bischöfe geschlossen werden. "Verdacht ist ein juristischer Begriff, und da ist die Staatsanwaltschaft zuständig", sagte Erzbischof Marx.
In der von ihm verlesenen Erklärung der Bischöfe heißt es: "Deshalb empfehlen die bayerischen Bischöfe einstimmig, bei der Überarbeitung der Leitlinien die Meldepflicht bei Verdacht von sexuellem Missbrauch und körperlichen Misshandlungen an die Staatsanwaltschaft festzuschreiben und sie unabhängig davon sofort zu praktizieren." Die katholischen Bischöfe in Deutschland hatten bei ihrer Vollversammlung in Freiburg Ende Februar bereits beschlossen, die acht Jahre alten Leitlinien bis zum August zu überarbeiten.
Derweil gab ein Sprecher des Bistums Speyer zwei weitere Verdachtsfälle bekannt: Ein Mann habe gemeldet, dass er als Junge in den 60er Jahren von einem Gemeindepfarrer sexuell missbraucht worden sei. Der Mann, der zunächst anonym habe bleiben wolle, sei nun zu einem Gespräch mit dem kirchlichen Beauftragten bereit. Im zweiten Fall ist eine Frau betroffen, die als Schülerin im Unterricht von einem Gemeindepfarrer unsittlich berührt worden sein soll. Im Bereich des Bistums wird zudem gegen zwei Patres ermittelt, die sich vor 25 Jahren im saarländischen Homburg an Schülern vergangen haben sollen.
Wie der Vatikan an diesem Donnerstag in Rom mitteilte, soll ein Hirtenbrief des Papstes zum Missbrauchsskandal in der irischen Kirche am Samstag veröffentlicht werden. Papst Benedikt XVI. hatte angekündigt, den seit langem erwarteten Brief an die irischen Bischöfe am Freitag unterschreiben zu wollen. "Meine Hoffnung ist, dass der Hirtenbrief euch hilft auf dem Weg der Reue, der Heilung und der Erneuerung", hatte er betont. Erwartet wird, dass der Brief nicht nur den Missbrauch an Tausenden Kindern in Irland aufgreift, sondern auch Konsequenzen für die katholische Kirche in Deutschland zieht, die seit Wochen ebenfalls von vielen Missbrauchsfällen erschüttert wird.
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(dpa/dgr/segi)
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dasss sie nicht mehr Staat im Staate sind.Der Herrgott ist eben auch nicht mehr das , was er mal war.Augustins Wahnideen von der "Prädestination der Heiligen Katholischen Kirche" werden mehr und mehr als solche wahrgenommen Und da muß man sich dann wohl oder übel hier auf Erden den Usancen der Ungläubigen und Verdammten unterwerfen.Endlich haben jetzt auch die Pfaffen berechtigte Hoffnungen auf bessere Zeiten erst im Jenseits.
nicht die deutsche Rechtssprechung als Instanz anerkennt ist sie eine illegale Organisation die verboten werden muss.
wo leben die denn? Und seit wann? Mit wessen Steuern haben die Herren ihre Verbrechen finanziert?
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche muss schleunigst einer gründlichen Betrachtung unterzogen werden.
"Bischöfe wollen künftig immer die Justiz einschalten"
Ersetzen Sie WOLLEN durch WERDEN, bringen Sie die Unterschrift des Papstes, und erfreuen Sie sich dann neuer Glaubwürdigkeitskeime.
Die Äußerungen von Marx könnte die kath. Kirche einen substantiellen Schritt vorantreiben bei der Aufarbeitung von Sexualverbrechen von Klerikern bzw. Angehörigen der kath. Kirche. Dass würde allerdings zwei Punkte voraussetzen:
Der einstimmig von allen bayerischen Bischöfen gefasste Beschluss, bei Verdachtsfällen sofort die Staatsanwaltschaft einzuschalten, müsste erstens von allen deutschen Bistümern ohne Abstriche übernommen werden
und
zweitens müssten alle deutschen Bischöfe sich vom Inhalt des Schreibens des Vorsitzenden der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, mit dem Titel De delictis gravioribus aus dem Jahre 2001 verabschieden, in dem dieser allen Bischöfen die Verpflichtung auferlegte, alle Missbrauchsfälle ausschließlich und nur an den Vatikan zu melden.
Diese Direktive hat dazu geführt, dass z.B. in Deutschland alle Fälle mit Pädophilieverbrechen im klerikalen Umfeld zunächst dem Vatikan zu melden waren; dieser Vorgang hat die deutsche Justiz (Staatsanwaltschaft) daran gehindert, strafrechtliche Untersuchungen aufnehmen zu können.
Paul Haverkamp, Lingen