Von Robert Roßmann

Minister haben eine ausgesprochen großzügige Pensionsregelung. Das wollte die amtierende Bundesregierung ändern. Doch Überraschung: Das Kabinett nimmt sich trotz gegenteiliger Ankündigungen von Kürzungen weitgehend aus.

Die amtierende Bundesregierung nimmt sich trotz gegenteiliger Ankündigungen von der Kürzung der Ministerpensionen weitgehend aus. Wegen zweier erst jetzt bekannt gewordener Sonderregelungen ist ein großer Teil des Kabinetts von den Einschnitten nicht betroffen.

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Merkels Kabinett: Zahlreiche Minister sind - trotz gegenteiliger Ankündigungen - von der Kürzung der Pensionen nicht betroffen. (© Foto: ap)

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Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Altersversorgung war am 31. Januar von der Regierung beschlossen worden. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte anschließend erklärt: "Die Einschnitte...gelten bereits für die jetzige Bundesregierung." Die Regierung gehe also "mit gutem Beispiel voran".

Laut Gesetzentwurf haben Minister künftig erst nach vier Amtsjahren Anspruch auf Ruhegeld. Bisher genügen zwei Jahre. Außerdem wird die Altersgrenze auf 65 angehoben. Sie soll später analog zu den Regeln für Arbeitnehmer auf 67 steigen.

Derzeit können die Regierungsmitglieder je nach Amtsdauer bereits mit 55 oder 60 Jahren ihre Pension beziehen. Auch die Übergangsgelder werden gekürzt. Sie sollen künftig nur noch zwei statt drei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt gezahlt werden.

Bereits bekannt war eine Art Schutzklausel für den Fall des vorzeitigen Scheiterns der Großen Koalition. Bei einer vorgezogenen Neuwahl oder einer Abwahl der Bundeskanzlerin bleibt es bei einer Mindestamtszeit von zwei statt vier Jahren.

Damit wäre selbst 2005 neu ins Amt gekommenen Bundesministern der Anspruch auf eine Pension im November dieses Jahres nicht mehr zu nehmen.

Erst jetzt bekannt wurden zwei weitere Ausnahmen. Zum einen sollen von der Neuregelung alle Minister ausgenommen werden, die bereits vor dem Regierungswechsel im November 2005 im Amt waren. Damit sind etwa die SPD-Minister Brigitte Zypries, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Ulla Schmidt oder Franz Müntefering nicht betroffen.

Von der Regelung profitieren aber auch Unions-Minister, die bereits dem Kabinett Helmut Kohl angehört haben - also Horst Seehofer und Schäuble.

Die zweite Ausnahmeregelung versteckt sich auf Seite neun des Gesetzentwurfs. Dort heißt es, ehemalige Mitglieder einer Landesregierung seien so zu behandeln "als wären sie die gesamte Zeit Mitglied der Bundesregierung gewesen".

Von der Regelung profitieren beispielsweise Thomas de Maizière, Annette Schavan und Ursula von der Leyen.

Das Innenministerium erklärte am Montag, die Ausnahmeregelung für Minister, die bereits früheren Regierungen angehört haben, sei notwendig, um diese nicht gegenüber Ministern schlechterzustellen, die 2005 aus der Regierung ausgeschieden seien.

Im Übrigen gelte das neue Gesetz nicht nur für Minister, sondern auch für die parlamentarischen Staatssekretäre - und diese seien von den Verschärfungen stark betroffen.

Der vom Kabinett bereits beschlossene Gesetzentwurf liegt derzeit zur Beratung im Innenausschuss des Bundestags. Wann er vom Parlament endgültig verabschiedet wird, ist noch unklar.

Bisher hat ein Bundesminister bereits nach zwei Jahren im Amt Anspruch auf 1939 Euro Pension monatlich, und zwar vom 60.Geburtstag an. Wer drei Jahre durchhält, bekommt sogar 2530 Euro - von 55 an. Künftig müssen sich Ex-Minister allerdings andere Erwerbseinkommen auf ihre Pensionen anrechnen lassen.

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(SZ vom 19.6.2007)