Der Bundesinnenminister fährt gegenüber militanten Gegnern des G-8-Gipfels in Heiligendamm eine Null-Toleranz-Linie. Er droht "gewaltbereiten Chaoten" mit Unterbindungsgewahrsam. Sicherheitsbehörden haben offenbar herausgefunden, dass eine militante Gruppe angeblich Knieschüsse und "Exekutionen von Entscheidungsträgern" erwägt.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble droht gewaltbereiten Extremisten, die den G-8-Gipfel Anfang Juni in Heiligendamm stören wollen, mit vorbeugender Haft: "Die Polizeigesetze der Länder sehen den sogenannten Unterbindungsgewahrsam vor", sagte Schäuble der Bild-Zeitung. Störer könnten je nach Bundesland bis zu 14 Tage in Polizeigewahrsam genommen werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für geplante Straftaten gebe. Der Unterbindungsgewahrsam gelte nicht nur für Hooligans, sondern auch für "gewaltbereite Chaoten".
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Schäuble warnte vor einer erhöhten Gefährdungslage in Deutschland anlässlich des G-8-Gipfels: "Wenn sich einige der wichtigsten politischen Führer der Welt treffen, gibt es eine erhöhte Gefahr. Wir werden alles erdenkliche für ihre Sicherheit tun und entsprechende Vorkehrungen treffen", sagte der CDU-Politiker der Neuen Presse in Hannover.
"Keine Garantie, dass wir verschont bleiben"
"Wir sollten gewarnt sein: Während des G-8-Treffens in Gleneagles hat es die schrecklichen Anschläge von London gegeben", sagte der Bundesinnenminister weiter. Dass es bisher bei Großereignissen die dem Weltjugendtag oder der Fußball-WM in Deutschland im vergangenen Jahr keine Terror-Anschläge gegeben habe, sei "keine Garantie, dass wir davon verschont bleiben".
Der Innenminister rechtfertigte auch die jüngsten Razzien bei Globalisierungsgegnern: Bei großen politischen Ereignissen wie dem G-8-Gipfel versuchten die so genannten Globalisierungsgegner Aufmerksamkeit zu erregen und die Weltöffentlichkeit für ihre Anliegen zu gewinnen. "Gewalttätige Auseinandersetzungen liefern da immer die interessanteren Bilder. Wir haben die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen", versicherte Schäuble
Knapp vier Wochen vor dem G-8-Gipfel haben die Sicherheitsbehörden nach Informationen der Welt beunruhigende Erkenntnisse über gewaltbereite linksextreme Gruppierungen gewonnen.
GdP-Chef gegen Kriminalisierung von Globalisierungsgegnern
Gegner des Gipfels der acht führenden Industriestaaten hätten erwogen, "von Angriffen auf materielle Objekte zum Angriff auf verantwortliche Subjekte zu kommen", heißt es in der Freitagsausgabe der Zeitung unter Berufung auf eine Auswertung linksextremer Publikationen durch die Sicherheitsbehörden. Die so genannte "militante gruppe" aus Berlin habe Knieschüsse und "Exekutionen von Entscheidungsträgern" diskutiert. Seit 2001 habe die "mg" 25 Brandanschläge auf Gebäude und Kraftfahrzeuge verübt.
Unterdessen sprach sich der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, gegen eine Kriminalisierung von Globalisierungsgegnern aus. "Dieser Eindruck darf nicht entstehen", sagte Freiberg am Freitag im Deutschlandradio Kultur. Es gehe nicht um Kriminalisierung, sondern darum, einzelne Straftäter dingfest zu machen und weitere Straftaten zu verhindern.
Zum G8-Gipfel Anfang Juni in Heiligendamm gebe es ein großes Gewaltpotenzial. Die Polizei werde auf Deeskalation setzen, unterstrich Freiberg. "Das ist ja unser Ziel, eine friedliche Protestbewegung dort zu sehen." Am Mittwoch hatte die Bundesanwaltschaft eine Großrazzia gegen Gegner des G8-Gipfels organisiert. In sechs Bundesländern stellten die Sicherheitsbehörden zahlreiche Computer und Datenträger sowie schriftliche Unterlagen sicher. Gegen die Razzia hatten tausende Menschen protestiert.
(dpa/AP/AFP)
Bundespräsident Gauck
Das ist zwar nicht ursprünglich Ihr Metier, doch sollten Sie es nachdem das Tagungs-
gelände zur Festung umgebaut, Tausende Polizisten von Land, See und Luft, verstärkt
durch alle weiteren "Sicherungsorgane" nun wirklich dafür sorgen, daß keine Stech-
mücke mehr das elitäre Tagen stört, es irgendwann gut sein lassen. Ich habe das Ge-
fühl dass durch eine Eskalatinonsspirale die Sache immer mehr aufgeheizt wird und
der Bodensatz an militanten G-8 Gegnern noch mehr angestachelt wird, die Sache
irgendwie medienwirksam zu stören.
Die GLOBALISIERUNG ist ein Kampfmittel egomanischer, die Freiheit zerstörender Kräfte. Diese nutzen die öffnung der Grenzen zu grenzenloser Gier und stellen eine exorbitante Gefahr dar. Allerdings gibt es zu viele, die von dieser Gier profitieren. Das Problem ist schon von daher global und mit herkömmlichen Mitteln nicht zu lösen. Das ist Faktum. Diese Entwicklung, die bagatellisierend und völlig beschönigend unter GLOBALISIERUNG subsummiert (eingeordnet) wird, stellt eine Gefährdung der freiheitlich-demokratisch-sozialen Grundordnung im Sinne der Art. 1 fortfolgende i.V. m. Art. 20 Absatz 4 GG (GRUNDGESETZ) dar. Dagegen ist Widerstand berechtigt, wenn nicht gar Pflicht. Widerstand deswegen, da eine Abhilfe auf anderem Wege (etwa über Gerichte) kaum möglich. Wie der Widerstand auszusehen hat, richtet sich nach den Umständen im Rahmen der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, welche ebenfalls eine Säule des GG sind. GEWALT gegen die Kräfte, welche diese G8-Gruppe schützen, ist n i c h t angebracht. Denn diese Kräfte wurden und werden von oben her getäuscht oder zu diesen Handlungen gezwungen. Obgleich als Beamte (für Bundesbeamte gelten die §§ 52 BBG) dem Grundgesetz absolut verpflichtet, führen viele Beamte grundgesetzwidrige Anweisungen (also sozusagen Befehle) aus und begehen damit im Kern ähnliche Fehler wie ihre Vorgänger vor und während des NS-Regimes. Mit GEWALT ist aber aus einem anderen Grund nichts zu machen: GEWALT ist nur zulässig bei unmittelbarer Bedrohung von Leben und Gesundheit (Notwehrlage). Eine erweiterte Notwehrdefinition erlaubt das Grundgesetz und das (auf ihm fußen sollende) Strafgesetzbuch nicht. GEWALTHANDLUNGEN sind mit Ausnahme der Notwehrhandlungen nicht zulässig. Der Widerstand muss anders erfolgen und zwar auf einem sehr viel höheren Niveau als es die GEWALT an sich bieten kann. Was das höhere Niveau ist, das hat jedermann selbst herauszufinden. Das ist ein Entwicklungsprozess. Dieser Entwicklungsprozess ist nicht aufzwingbar. Auch hierbei gilt, dass Gewalt das Problem verschärft und von Lösungen entfernt. Lässt sich das verstehen? richard kendel 8 1 5 4 5 Mü.
So hart würde nicht mal ich die Kritik an der UNO formulieren, aber zumindest hier haben wir eine ähnliche Meinung.
"nur ich glaube nicht an die UNO"
Ich glaube, dass ist genau die Meinung der Protestierenden (von denen einige auch in die Gruppe der Chaoten fallen).
Die Frage ist doch wie man damit umgeht.
Wenn ich ihre Kommentare lese (bitte korrgieren sie wenn ich falsch liege) sehe ich darin einen Pessimismus, der jede Alternative Bewegung als sinnlos ansieht.
Leider ist es so, dass man, wenn man sich an den Protesten beteiligt, auch etwas näher an die gewaltbereite Szene heranrückt, aber das allein ist kein Grund es zu lassen.
Ich sehe übrigens nicht, dass jemand behauptet die Weisheit gelöffelt zu haben. Auch mein Beitrag ist nur eine Meinung.
danke für die belehrung. fordern und versprechen kann man viel.
nur ich glaube nicht an die UNO, denn dieser papier-tiger kostet zwar viel geld, hat aber nur eine alibifunktion, denn jeder staat, wenn es eng wird, macht was er für richtig befindet und schert sich einen dreck um die verbrieften "menschenrechte".
wo die uno tätig wird herrscht in der regel die un-ordnung.
also verschone mich mit dem geschwätz dieser korrupten welt-organisation..
aber das ist jetzt ein anderes thema. mir ging es nur darum, dass ich aufs entschiedenste gegen diese militanten chaoten eingestellt bin, die meinen die weisheit mit der schöpfkelle gefressen zu haben.
Zur Beantwortung ihrer Frage:
"wer gibt dir dieses recht auf sattwerden oder anders gefragt wer hat dir dieses recht versprochen oder garantiert es notariell? "
Es ist die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Meiner Meinung nach das wertvollste Dokument was wir auf diesem Planeten haben.
Artikel 25.
(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet;[...]
Nachzulesen unter:
http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#Artikel_25.
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