Migrationspolitik:Bundeskabinett beschließt neues Zuwanderungsrecht

Nach langem Streit zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett heute eine Reform des Zuwanderungsrechts verabschiedet. Im Zentrum stehen neue Bleiberechts-Regeln für langjährig geduldete Ausländer sowie schärfere Vorschriften für den Ehegattennachzug.

Geduldete Ausländer sollen unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht erhalten. Sie müssen allerdings bis Ende 2009 eine Arbeit finden und erhalten in dieser Zeit keine höheren Sozialleistungen.

Migrationspolitik: Sitzung des Bundeskabinetts.

Sitzung des Bundeskabinetts.

(Foto: Foto: Innenminister Schäuble)

Beim Ehegattennachzug soll künftig ein Mindestalter von 18 Jahren gelten, zudem müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Damit will die Regierung gegen Zwangsehen vorgehen und Integration fördern.

Die Verweigerung der Teilnahme an Integrationskursen soll mit Sanktionen geahndet werden. Innenminister Schäuble zu Folge leistet das Gesetz darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Harmonisierung des Asylrechts.

Es erhöhe die Sicherheit und fördere das friedliche Zusammenleben mit Menschen, die schon lange hier seien. Insofern fördere das Gesetz die Integration.

Es schaffe die Möglichkeit zum Daueraufenthalt in der EU. Opfern von Menschenhandel werde auf jeden Fall ein Aufenthaltsrecht eingeräumt. Auch die Möglichkeit für Forscher, in Europa zu bleiben, werde wesentlich verbessert, erklärte der Innenminister.

Ausländerorganisationen und die Grünen haben hingegen in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen den Gesetzentwurf protestiert.

Spitzenpolitiker von Union und SPD hatten sich vor gut zwei Wochen auf letzte Details beim Bleiberecht verständigt und damit den Weg für den Gesetzentwurf freigemacht.

Die Entscheidung liegt nun bei Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten sollen die Neuregelungen nach dem Willen der Koalition zum 15. Juli dieses Jahres.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: