Migration:Seehofer will Zahl der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten

Weekly Government Cabinet Meeting

Innenminister Horst Seehofer (CSU).

(Foto: Getty Images)
  • Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien sollen dem Willen Horst Seehofers nach wohl zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.
  • Das berichtet die ARD unter Berufung auf einen Entwurf aus dem Innenministerium.
  • Ein ähnlicher Schritt war bereits im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Jedoch ist die Argumentation dafür jetzt eine andere.

Bundesinnenminister Horst Seehofer plant offenbar die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auszuweiten. Das berichtet die ARD und beruft sich dabei auf einen Entwurf aus dem Innenministerium. Demnach sollen neben Georgien die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer eingestuft werden.

In dem Entwurf hieße es, durch diese Einstufung verbessere sich die Möglichkeit, "aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten rascher bearbeiten zu können - und damit auch ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können", heißt es in dem Bericht der ARD. Seehofer verspreche sich demnach durch die Entscheidung zusätzlich weniger Sozialleistungen auszahlen zu müssen und den Anreiz, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, reduzieren zu können.

Auch bei Asylanträgen von Menschen aus sicheren Herkunftsländern müssten die Behörden jeden Fall einzeln prüfen, heißt es in dem Bericht weiter. Jedoch seien zum Beispiel Fristen, in denen es möglich ist, gegen einen negativen Bescheid zu klagen, mit lediglich einer Woche wesentlich kürzer.

Union und SPD hatten sich bereits bei ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, "Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten" als sichere Herkunftsländer einzustufen. Als Begründung dazu hieß es jedoch nur, dass weniger als fünf Prozent der Asylanträge aus dieser Region positiv beschieden würden.

Andere Begründung als im Koalitionsvertrag

Im jetzigen Entwurf des Innenministeriums hat man der ARD zufolge in der Rechtfertigung des Schrittes einen anderen Schwerpunkt gewählt. Demnach heißt es in dem Dokument, die Bundesregierung habe sich "anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen" ein Gesamturteil gebildet. Dabei sei man nach sogfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass dort "generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind".

Asylpolitik ist gerade eines der Streitthemen der großen Koalition. Nachdem Dokumente aufgetaucht sind, die belegen, dass Bundeskanzlerin Merkel schon früh über die Missstände um zu Unrecht ausgestellte Asylanträge Bescheid gewusst haben muss, gerät sie vermehrt unter Druck. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, sagte der Süddeutschen Zeitung, die Bamf-Affäre sei "jetzt dort angekommen, wo die Flüchtlingskrise zweieinhalb Jahre vorher ihren Ausgang nahm: im Bundeskanzleramt".

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