Migration innerhalb der EU:Hilfe für Zuwanderer braucht Regeln

Von einem Land ins andere wandern und überall Sozialleistungen kassieren ohne je zu arbeiten? Wer so handelt, der missversteht die EU gründlich. Man kann nur hoffen, dass der Europäischen Gerichtshof das genauso sieht.

Ein Kommentar von Roland Preuß

Für Zuwanderer aus anderen EU-Ländern gibt es viele Möglichkeiten, in Deutschland Unterstützung zu bekommen: Wer hier gearbeitet hat und den Job verliert, erhält Arbeitslosengeld; wenn es als Arbeitnehmer oder auch als Selbständiger nicht zum Leben reicht, kann man mit Hartz IV aufstocken.

Aber wer die EU so interpretiert, dass man einfach von einem Land ins andere wandern kann, um Sozialleistungen zu kassieren ohne je zu arbeiten - der missversteht die EU. Diese Position hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof nun zu Recht eingenommen.

Streit über Zuwanderung wird schnell unappetitlich

In einem Verfahren um die Klage einer Rumänin aus Leipzig auf Hartz IV stellt sich der Jurist damit gegen die Europäische Kommission. Der Fall wirft eine besonders heikle Frage auf: Soll das Parlament eines Nationalstaates nicht mehr bestimmen dürfen, wem es mit dem Geld seiner Steuerzahler hilft? Die Kommission war der Meinung, das europäische Recht lasse da nicht mehr viel Spielraum. Es könnten auch diejenigen Sozialleistungen erhalten, die nicht mal eine Arbeit suchen. Damit hatte die Kommission selbst die Debatte befeuert.

Wenige Tage vor der Europawahl entschärft sie nun der Generalanwalt. Man kann nur hoffen, dass das Gericht dessen Auffassung übernehmen wird. Ein Streit über Zuwanderer und ihre Ansprüche wird immer schnell unappetitlich. Er ist das Letzte, was die EU gebrauchen kann.

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