Migration:EU-Kommission will längerfristige Grenzkontrollen ermöglichen

Bundespolizisten bei Rosenheim, 2017

Bundespolizisten durchsuchen in Raubling bei Rosenheim vom Brenner kommende Güterzüge nach Flüchtlingen.

(Foto: Claus Schunk)
  • Die EU-Kommission empfiehlt eine Änderung des Schengener Abkommens. Damit würden längerfristige Grenzkontrollen innerhalb der EU möglich.
  • Die maximale Dauer der Kontrollen soll künftig drei Jahre betragen.
  • Deutschland, Frankreich, Österreich und weitere Länder hatten wegen der Terrorbedrohung eine Ausweitung von bisher zwei auf vier Jahre gefordert.

Von Thomas Kirchner , Brüssel

Die EU-Kommission empfiehlt eine Änderung des Schengener Grenzkodex, die längerfristige Grenzkontrollen in den EU-Staaten ermöglichen würde. Die maximale Dauer soll künftig drei Jahre betragen. Die bisherigen Fristen für Kontrollen an den Binnengrenzen wegen "ernsthafter Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" seien womöglich nicht in allen Fällen ausreichend, erklärte die Behörde am Mittwoch.

Deutschland, Frankreich, Österreich und weitere Länder hatten wegen der Terrorbedrohung eine Ausweitung von bisher zwei auf vier Jahre gefordert. Viele Innenpolitiker hatten zudem angekündigt, dass die Kontrollen auf absehbare Zeit nötig blieben. Die Kommission sah sich daher im Dilemma, nationalen Sicherheitsbedenken Rechnung tragen und andererseits möglichst bald zum eigentlich kontrollfreien Schengenraum zurückkehren zu wollen.

Schließlich sei die schrankenlose Reisefreiheit im Schengenraum "eine der großen Errungenschaften der europäischen Integration", sagte Innenkommissar Dimitris Avramopoulos. Gehe sie verloren, sei dies "der Anfang vom Ende der EU". Konkret werden die bisherigen Fristen zur Einführung von Kontrollen von sechs Monaten auf ein Jahr verdoppelt. Gleichzeitig sollen "strengere Verfahrensgarantien" gelten. So müssen die Staaten von Anfang an eine detaillierte Risikoanalyse mitliefern und sich eingehend mit Nachbarländern absprechen.

Entscheidend ist jedoch der neue Paragraf 27a des Grenzkodex. Er liefert die Möglichkeit, Kontrollen ausnahmsweise zu verlängern, wenn die Bedrohung länger als ein Jahr andauert - und zwar in Halbjahresschritten bis zu maximal drei Jahren Dauer. Voraussetzung ist, dass "entsprechende außergewöhnliche nationale Maßnahmen wie die Verhängung des Ausnahmezustands im Hoheitsgebiet" getroffen wurden. Der Hinweis auf eine Bedrohungslage allein reicht nicht. In Kommissionskreisen hieß es, dass sich die Bundesregierung angesichts der derzeitigen Situation in Deutschland nicht auf den neuen Paragrafen berufen könnte. Frankreich hingegen, das nach den Terror-Anschlägen den Ausnahmezustand ausgerufen hatte, hätte es leichter.

Deutschland hatte wegen der hohen Flüchtlingszahlen im September 2015 als erstes Land des Schengenraums wieder Kontrollen an der österreichischen Grenze eingeführt. Sie waren mehrmals verlängert worden, unter Berufung auf die Lage an der griechischen EU-Außengrenze. Diese hat sich beruhigt, weshalb die Kommission meint, die mit der Flüchtlingskrise begründeten Kontrollen müssten enden. Im Mai waren sie "ein letztes Mal" bis zum 11. November verlängert worden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte im Februar angekündigt, er prüfe nach dem Berliner Weihnachtsmarkt-Anschlag, künftige Kontrollen wie Frankreich mit der Terrorgefahr zu begründen.

Der Kommissionsvorschlag muss noch von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament gebilligt werden. Dies wird wohl nicht vor dem 11. November geschehen. Die Bundesregierung wird daher noch aufgrund der bisherigen Regelung um eine Verlängerung der Kontrollen bitten müssen. Avramopoulos bekräftigte die Forderung seiner Behörde, auch Rumänien und Bulgarien in den Schengenraum aufzunehmen. Sicherheit in dem Gebiet lasse sich nur in einem "abgestimmten und vereinten Schengen-Rahmen" und über eine wirksame Kontrolle der Außengrenzen erreichen. Dazu seien beide Länder nötig.

Ebenfalls am Mittwoch zog die Kommission eine Bilanz ihrer Anstrengungen seit Beginn der Flüchtlingskrise. Darüber hinaus schlug sie vor, zusätzliche Kanäle für die legale Migration in die EU zu öffnen und gleichzeitig die Rückkehrpolitik wirksamer zu gestalten.

Ursprünglich sollten 120 000 Flürchlinge innerhalb der EU verteilt werden, am Ende werden es wohl nur knapp 40 000

Die Kommission stellt sich, wenig überraschend, ein gutes Zeugnis aus. Die EU-Flüchtlingspolitik seit dem Frühjahr 2015 basiert im Wesentlichen auf der damals von der Behörde vorgestellten Agenda und der Idee, die Sache sehr viel umfassender anzugehen als bis dahin. Man empfahl unter anderem, Fluchtursachen zu bekämpfen, stärker mit den Herkunfts- und Transitländern zusammenzuarbeiten, abgelehnte Asylbewerber intensiver abzuschieben. Einer der wichtigsten Punkte aber war die Umverteilung: der Plan, Flüchtlinge in Griechenland und Italien zu registrieren und zwei Jahre lang in andere EU-Staaten zu bringen. Zunächst sollten es 120 000 werden, am Ende werden es wohl nur knapp 40 000 gewesen sein.

Seit Sommer 2015 wurde parallel eine weitere Strategie verfolgt: Flüchtlinge direkt aus der Türkei, Libanon, Jordanien oder Nordafrika in die EU zu bringen. Sie war auch Bestandteil des EU-Türkei-Abkommens, als Ankara versprochen wurde, Schutzsuchende aus türkischen Lagern auszufliegen. Auf diese Weise gelangten bisher 23 000 Menschen in die EU. Solche "Umsiedlungen" sind seit Jahrzehnten weltweit üblich, meist unter Aufsicht des UNHCR. Hier will die Kommission nun deutlich mehr erreichen. Einen Aufruf im Frühjahr, freiwillig 40 000 Schutzsuchende aus Nordafrika aufzunehmen, stockt sie um 50 000 auf. Dafür stellt sie 500 Millionen Euro aus dem EU-Etat zur Verfügung.

Bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber hapert es nach Ansicht der Kommission weiterhin stark. Deshalb soll die Abteilung, die sich bei der Grenzschutzagentur Frontex um Rückführungen kümmert, deutlich verstärkt werden. Auch soll sie nicht mehr nur wie bisher auf Anfrage der Mitgliedstaaten tätig werden, sondern diese proaktiv bei Rückkehrproblemen unterstützen.

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