Miete:Wenn Lärm zu Musik wird

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Kinderlärm ist Musik in den Ohren der Mieter.

Von Wolfgang Janisch

Im Prinzip hat der Bundesgerichtshof ja recht: Wenn Kinder sich im Wohnviertel austoben, dann darf man dies nicht mit kleinlichen Paragrafen torpedieren. Wer beklagt, dass die "Jugend von heute" nur noch hinterm Bildschirm klebt, darf sich nicht über die beschweren, die vor die Tür gehen und tun, was Kinder eben tun: rennen, lärmen, schreien. Der Gesetzgeber hat dazu vor fünf Jahren eine Vorschrift geschaffen - die BGH-Senatsvorsitzende Karin Milger, Mutter von fünf Kindern, übersetzt sie mit dem schönen Satz "Kinderlärm ist Musik". Dass dieser Satz nun nicht nur für die Genehmigung von Kitas gilt, sondern auch zwischen Mietern und Vermietern, ist konsequent. Das Recht darf nicht Kinderlärm mit der einen Hand erlauben, während es mit der anderen Hand Ansprüche auf Mietminderung gewährt.

Trotzdem ist das Urteil problematisch. Denn der BGH hat generell Grenzen für Mieterklagen wegen gewachsener Geräuschbelastung errichtet, sie gelten auch für Baustellen, Straßen oder Gartenlokale. Gewiss, dass sich das Umfeld verschlechtert, dafür kann auch der Vermieter nichts. Doch er ist es, der die Miete kassiert - und eine laute Wohnung ist weniger wert als eine leise. Das mag auf lange Sicht der Markt korrigieren. Langjährigen Mietern wird das freilich nicht helfen. Ihre Chancen, die Miete mithilfe der Gerichte zu drücken, sind mit dem BGH-Urteil deutlich geringer geworden.

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