MH17-Abschuss:Schwere Vorwürfe gegen ukrainische Flugsicherung

A woman takes a photograph of wreckage at the crash site of Malaysia Airlines Flight MH17 near the village of Hrabove (Grabovo)

Wrackteil der abgeschossenen Malaysia-Airlines-Maschine in der Nähe des Dorfes Hrabowe (Grabowo)

(Foto: REUTERS)
  • Ein deutscher Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ukraine. Er vertritt Angehörige deutscher Opfer der am 17. Juli über der Ostukraine abgeschossenen Passagiermaschine MH17.
  • Demnach hätte die Flugsicherung den Luftraum sperren müssen, nachdem eine Militärmaschine im selben Luftraum abgeschossen worden war.
  • Im niederländischen Zwischenbericht zu den Ursachen des Absturzes wurde ein möglicherweise wichtiger Satz gestrichen.

Von Ralph Hötte und Hans Leyendecker

Schwerwiegende Vorwürfe gegen die Ukraine erhebt der deutsche Anwalt Elmar Giemulla, der Angehörige deutscher Opfer der am 17. Juli über der Ostukraine abgeschossenen Passagiermaschine MH 17 vertritt. 298 Menschen sind bei der Katastrophe ums Leben gekommen.

Obwohl nur Tage zuvor eine Antonow-Militärmaschine in einer Höhe von 6500 Metern abgeschossen worden war, hatte die Ukraine den Luftraum über dem Osten des Landes nicht sperren lassen. Giemulla, der auch Professor für Luftfahrtrecht ist, hat den Verdacht, eine Sperrung sei ausgeblieben, weil die Ukraine nicht auf die Überflug-Gebühren habe verzichten wollen, die täglich bei bis zu zwei Millionen Euro liegen sollen. Die Hinterbliebenen klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Anschuldigungen des Anwalts werden von Siemon Wezeman vom renommierten Stockholmer Institut für Friedensforschung (Sipri) gestützt: "Mit dem Abschuss der Antonow auf einer Höhe von 6500 Metern war es absolut klar, dass das nicht mit kleinen, sondern nur mit schweren Flugabwehr-Raketensystemen geschehen konnte", die Höhen zwischen 10 000 und 13 000 Metern erreichen, so Wezeman.

Der gestrichene Satz

Beim Abschuss war die malaysische Boeing auf etwa 10 050 Metern unterwegs. Recherchen von Süddeutscher Zeitung, WDR, NDR und dem niederländischen Investigativteam Argos ergaben, dass in dem im September veröffentlichten niederländischen Zwischenbericht zu den Ursachen des Absturzes vor der Veröffentlichung ein möglicherweise wichtiger Satz gestrichen worden ist: Auf Seite 14 des Entwurfs stand: "Die NOTAM mit der Luftraumbegrenzung wurde verfasst als Reaktion auf den Abschuss einer Antonow An-26 am 14. Juli auf einer Flughöhe von 6500 Metern."

Dieser Satz, der dann in dem Zwischenbericht nicht mehr zu finden ist, sagt Laien wenig und Fachleuten viel: Der Begriff NOTAM steht für das internationale Fluginformationssystem "Notice to airmen". Auf diesem Weg erhalten Piloten wichtige Daten von der zuständigen Luftverkehr-Überwachungsbehörde aufgrund aktueller Lagen wie Wetter-Änderungen oder Flugaufkommen.

Ein grundsätzliches Problem der Luftfahrt

Noch am Tag des Abschusses der Antonow An-26 hatte die ukrainische Luftfahrtbehörde zwei solcher NOTAMs herausgegeben. Sie liefen darauf hinaus, dass der Luftraum zwischen knapp 8000 und 9753 Metern gesperrt war.

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Blumen auf den Wrackteilen erinnern an die Opfer des Absturzes von MH 17.

(Foto: Bulent Kilic/AFP)

Warum der Hinweis auf diese Warnmeldungen in dem Zwischenbericht fehlt, wollte der niederländische Christdemokrat Pieter Omtzigt von der Regierung in Den Haag erfahren und er fragte auch, wer für die Streichung dieser Stelle im Zwischenbericht verantwortlich sei.

Der Satz sei entfernt worden, um unterschiedliche Versionen des Zwischenberichts zu vermeiden, teilte die Regierung dem Oppositionspolitiker mit. An der Abfassung des Zwischenberichts waren Experten mehrerer Länder, darunter auch Vertreter der Ukraine, beteiligt.

Teure Sperrung

Die unzureichende Sperrung des Luftraums über der Ostukraine weist nach Ansicht von Experten auf ein grundsätzliches Problem der Luftfahrt hin. Die staatlichen Behörden, die entscheiden, ob sie den Luftraum sperren oder nicht, sind Behörden des jeweiligen Staates, der auch die Überfluggebühren einnimmt. Eine Sperrung des Luftraums über der Ostukraine wäre also teuer gewesen.

Zwar haben die diversen Fluglinien, die auch nach dem 14. Juli über der Ostukraine flogen, vom Abschuss einer Antonow in vergleichsweise großer Höhe gewusst. Aber zu entscheiden, was ein Krisengebiet ist oder nicht, "kann man nicht den Fluggesellschaften überlassen", sagt Anwalt Giemulla. "Die haben keine Geheimdienste oder sonstigen Erkenntnismöglichkeiten. Das haben die Staaten."

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