Menschenrechte:Was auf Snowden folgt

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Ist anlasslose und massenhafte Überwachung mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens vereinbar, das durch die Menschenrechtskonvention geschützt ist? Das soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klären. Geklagt haben Bürgerrechtler.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Enthüllungen des Edward Snowden vor mehr als vier Jahren haben den Blick auf die Welt verändert. Die Existenz einer klandestinen, massenhaften Überwachungspraxis war bis zum Mai 2013 eher Stoff für dystopische Thriller. An diesem Dienstag findet vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Anhörung statt, in der die Erkenntnisse aus dem Snowden-Leak an der Menschenrechtskonvention gemessen werden. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet, aber es könnte zeigen, dass Snowden auch die richterliche Perspektive verändert hat. Die jüngsten Straßburger Urteile zu heimlicher Überwachung sind jedenfalls deutlich kritischer ausgefallen.

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