Menschenrechte:Von wegen Meinungsfreiheit

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Weltweit dürfte es Hunderttausende politische Gefangene geben. Wer dazu zählt, ist allerdings umstritten.

Von Stefan Ulrich

Die Grenze zwischen unschuldig und schuldig, zwischen Edelmut und Verwerflichkeit ist manchmal schwer zu ziehen und oft eine Frage der Perspektive. Das gilt besonders für die Frage, ob jemand politischer Gefangener oder gewöhnlicher Straftäter ist. Viele in der Türkei einsitzende Journalisten und Menschenrechtsaktivisten sind aus westlicher Sicht politische Gefangene, also völlig zu Unrecht in Haft, während sie nach Darstellung der türkischen Regierung Terroristen sind oder zumindest den Terror unterstützen.

Ähnliches gilt für Häftlinge in vielen anderen Ländern, etwa in China, wo Meinungs-, Versammlungs- und politische Betätigungsfreiheit stark eingeschränkt werden. Auch mitten in Europa gehen die Ansichten auseinander, etwa bei der Einordnung jener katalanischen Politiker, die sich für die Unabhängigkeit ihrer Region starkmachten und nun in spanischen Gefängnissen sitzen oder - wie Carles Puigdemont - auf der Flucht sind.

Die Bewertung wird noch dadurch erschwert, dass es keine völkerrechtlich verbindliche Definition des "politischen Gefangenen" gibt. Und es fehlen Zahlen, wie viele solche Häftlinge weltweit in Gefängnissen sitzen. Kaum eine Regierung gesteht ein, dass sie Menschen aus politischen Gründen wegsperrt; zumeist werden Straftaten wie die Gefährdung der Staatssicherheit vorgeschoben. Sollte man also besser auf den Begriff "politischer Gefangener" verzichten?

Keineswegs. Denn er hilft trotz seiner Unschärfe, Taten eines Rechtsstaats von denen eines Unrechtsstaats abzugrenzen; und er gibt Menschenrechtsorganisationen wie Staaten die Möglichkeit, politischen Druck zur Freilassung der Häftlinge aufzubauen. Der Südafrikaner Nelson Mandela ist ein Beispiel dafür, wie dieser Druck schließlich zum Erfolg führte, Aung San Suu Kyi aus Myanmar ein anderes, die Chinesin Liu Xia nun ein weiteres.

Dabei müssen Politiker und Aktivisten nicht völlig im rechtsleeren Raum operieren. So garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das "Recht auf freie Meinungsäußerung" sowie das "Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit". Außerdem heißt es in Artikel 9: "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden." Genauer hat sich der Europarat, dem 47 Staaten angehören, mit politischen Gefangenen befasst. 2012 nahm er eine Definition an. Danach gelten Häftlinge unter anderem dann als politische Gefangene, wenn durch ihre Festnahme Grundfreiheiten wie die Meinungs-, Informations- oder Koalitionsfreiheit verletzt wurden; oder wenn sie aus politischen Gründen und nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden; oder wenn das Verfahren aus politischen Gründen unfair war oder die Strafe unverhältnismäßig.

Zugleich stellte der Europarat klar, dass Terroristen keine politischen Gefangenen sind. Im Gegensatz dazu hatten sich einst in Deutschland Mitglieder der Terrororganisation Rote Armee Fraktion wie Andreas Baader als politische Gefangene bezeichnet. Auch viele Terroristen der baskischen Eta wollten sich so beurteilt sehen. Unter Menschenrechtsaktivisten und Regierungen gibt es heute eine starke Tendenz, Gewalttäter nicht als politische Gefangene zu bezeichnen, selbst wenn sie aus politischen Motiven handeln. Amnesty International zum Beispiel arbeitet mit dem Begriff des "gewaltfreien politischen Gefangenen", Human Rights Watch spricht von "Verteidigern der Menschenrechte".

Regierungen wie die der Bundesrepublik setzen sich in aller Welt für die Freilassung aus politischen Gründen Inhaftierter ein, wovon die Öffentlichkeit oft erst nachträglich erfährt. Stille Diplomatie ist manchmal wirksamer als öffentliches Anprangern. Diese Erfahrung hat auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz gemacht, das sich weltweit um Gefangene kümmert. Menschenrechtsorganisationen setzen dagegen häufig auf Kampagnen, um Unterdrückerregime zu brandmarken. Beide Strategien können zum Erfolg führen.

Eine weltweite Tendenz, ob es mehr politische Gefangene werden oder weniger, ist schwer auszumachen, auch weil viele Regierungen nicht einmal Gerichte bemühen, um Bürger wegzusperren. Besonders schlimm ist die Lage in Nordkorea. Dem US-Außenministerium zufolge wurden dort 2017 zwischen 80 000 und 120 000 Menschen aus politischen Gründen interniert. Und Amnesty teilt mit, in Ägypten sei von bis zu 60 000 politischen Gefangenen auszugehen. Zudem käme es in vielen weiteren afrikanischen Staaten wie dem Sudan oder Eritrea "regelmäßig und systematisch zur Verhaftung und Inhaftierung von Menschen aus politischen Gründen".

In Äthiopien dagegen hat die neue Regierung nun Zehntausende politische Gefangene freigelassen. Auch in Gambia hat sich die Lage wesentlich gebessert. Dagegen scheint die russische Regierung die Fußballweltmeisterschaft nicht zu nutzen, um die Menschenrechtslage entscheidend zu verbessern. "Immer wieder werden in Russland bei Protestkundgebungen friedliche Demonstranten, Journalisten und Passanten festgenommen, willkürlich inhaftiert und in unfairen Verfahren verurteilt", sagt Janine Uhlmannsiek, Europa- und Zentralasienexpertin bei Amnesty. Für laute Menschenrechtler und stille Diplomaten bleibt viel zu tun.

© SZ vom 11.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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