Memoiren:Niederlage für Maike Kohl

Die Witwe von Helmut Kohl geht im Rechtsstreit des verstorbenen Altkanzlers um eine Entschädigung von einer Million Euro leer aus. Vorerst.

Maike Kohl-Richter
(Foto: Oliver Berg/dpa)

Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln. Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter, 54, wird nun zum BGH gehen. Helmut Kohl hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren. Heribert Schwan, 73, Kohls ehemaliger Ghostwriter, war erfreut: "Die gierige Kohl-Witwe kriegt keinen Cent. Das ist doch schon mal eine gute Nachricht."

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