Von Von Helmut Kerscher

Paparazzis beim Reiten, Baden und Shopping. Als Person der absoluten Zeitgeschichte muss Prinzessin Caroline von Monaco sich das gefallen lassen, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil, das gegen die Menschenrechte verstößt, meinten jetzt die Richter des Europäischen Gerichtshof und widersprachen ihren Kollegen aus Deutschland.

Nicht nur im Fußball hat es für Deutschland auf europäischer Ebene eine Niederlage gegeben. Am Morgen danach ging auch das Match "Hannover v. Germany" verloren: Deutschland und seine Gerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht stehen zum zweiten Mal in diesem Jahr als Menschenrechtsverletzer da. So sieht es jedenfalls eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem deutschen Richter Georg Ress und sechs Kollegen.

Will 50000 Euro Schmerzensgeld - Caroline von Monaco. (© Foto: dpa)

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Das Straßburger Gremium entschied auf eine Klage der monegassischen Prinzessin Caroline, verheiratet mit Ernst August Prinz von Hannover, die deutschen Gerichte hätten ihre Privatsphäre verletzt, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert sei.

In dem Prozess ging es um Fotos in den Illustrierten Bunte und Neue Post, die Caroline etwa auf dem Markt, beim Reiten, Skifahren oder Baden zeigten. Das in englischer und französischer Sprache verbreitete Urteil ist zwar weder rechtskräftig noch wurde darin über eine Entschädigung entschieden. Es könnte aber erhebliche Folgen nicht nur für Paparazzi, sondern für die deutsche Presse haben - insbesondere für die Regenbogen- und Boulevardblätter.

Die sieben Straßburger Richter wischten die in jahrelanger Rechtsprechung entwickelten, äußerst differenzierten Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs vom Tisch. Im Spannungsverhältnis von Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit kehrte Straßburg zu der konservativ-elitären Betrachtung zurück, dass nur ernsthafte Beiträge zur öffentlichen Debatte von Gewicht seien.

50000 Euro Schmerzensgeld

Dazu zählten Fotos aus Carolines Alltag nicht, die zudem oft in einem "Klima der ständigen Einschüchterung" gemacht würden. In solchen Fällen müsse die Pressefreiheit hinter dem Schutz des Privatlebens zurückstehen. Die Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse an solchen Fotos. Diese dürften nur mit Wissen und Zustimmung der Prominenten veröffentlicht werden.

Das hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Dezember 1999 und in anderen Entscheidungen ganz anders gesehen. Es zählte Caroline zu den "absoluten Personen der Zeitgeschichte". Außerhalb ihrer häuslichen und privaten Rückzugsräume müsse sich die Prinzessin durchaus mehr gefallen lassen als das sprichwörtliche Lieschen Müller. Karlsruhe deutete an, dass gerade das Fürstengeschlecht der Grimaldis der Kommerzialisierung ihrer Privatangelegenheiten durchaus nicht abgeneigt sei. Karlsruhe gab Caroline allerdings darin Recht, dass ihre Kinder umfassend vor Veröffentlichungen geschützt sein müssten.

Damit gaben sich Caroline und ihr deutscher Anwalt Matthias Prinz nicht zufrieden. Sie setzten ihren Feldzug gegen deutsche Blätter in Straßburg fort und verlangten ein Schmerzensgeld von 50000 Euro sowie Prozesskosten in Höhe von rund 140000 Euro. Natürlich fand Prinz den Straßburger Spruch "toll" und "wunderbar", natürlich malte Burda-Anwalt Robert Schweizer die Gefahr einer Zensur an die Wand. Die Bundesregierung wird aller Voraussicht nach erneut die Große Kammer des Straßburger Gerichts anrufen - wie schon gegen die spektakuläre Bodenreform-Entscheidung vom Januar. Auch damals rief Straßburg: "Menschenrechtsverletzer!"

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(SZ vom 25.6.2004)