CSU:Dieser Plan würde das Asylsystem umkrempeln

  • In seinem "Masterplan Migration" hat CSU-Chef Seehofer aufgelistet, wie das deutsche Asylsystem aus seiner Sicht umgebaut werden müsste.
  • Das Vorhaben, bereits in anderen EU-Staaten registrierte Flüchtlinge an der Grenze abzuweisen, lehnt Kanzlerin Merkel ab.
  • Doch der Plan erhält noch etliche andere Passagen, die Ärger verursachen könnten.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Das Dokument hat knapp zwei Dutzend Seiten, und es liest sich wie eine Gebrauchsanweisung. Auf 23 Seiten hat Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer in seinem "Masterplan Migration" aufgelistet, wie er den "Herausforderungen weltweiter Migration" begegnen und das deutsche Asylsystem umbauen will. "Diesem Masterplan liegt die Überzeugung zugrunde, dass unser Land seine Verantwortung nach außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Innern erhalten bleibt", heißt es in der Präambel. Ob das Dokument geeignet ist, Zusammenhalt zu fördern, auch den zwischen der Union und der SPD, darf aber bezweifelt werden.

Zwei Wochen lang hatte Seehofer seinen Plan unter Verschluss gehalten und nur Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgelegt. Am Sonntagabend bei der Krisensitzung der CSU in München legte er Parteifreunden erstmals ein schriftliches Konzept vor, in seiner Funktion als Parteivorsitzender. Als Beobachter kritisierten, Seehofer habe vom Innenministerium einen Plan erarbeiten lassen, den er nun als CSU-Chef präsentiere, sagte eine Sprecherin, es gebe im Ministerium noch eine weitere Version des "Masterplans". Das wurde später wieder zurückgenommen. Es gebe nur das eine, in München verteilte Dokument.

Darin sind Maßnahmen im Umgang mit Geflüchteten in Deutschland und Europa, in Herkunfts- sowie Transitländern aufgelistet. Streit hatte zunächst nur Punkt 27 des Katalogs hervorgerufen. An der deutsch-österreichischen Grenze, so heißt es da, würden Personen zurückgewiesen, für die ein Einreiseverbot gelte oder die schon einmal abgeschoben wurden. Bis hier sind sich CDU und CSU einig geworden. Dann folgt der Absatz, der zum Eklat geführt hat. "Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind."

Abschiebehäftlinge sollen erst mal wieder in gängige Gefängnisse kommen

Unter den 63 Punkten des Plans war dieser der einzige, gegen den Merkel Einwände erhoben hat. Doch dann fanden die Kanzlerin und der Innenminister am späten Montagabend doch noch einen Kompromiss und einigten sich auf sogenannte Transitzentren an der deutsch-österreichischen Grenze. Abseits der EU-Binnenmigration jedoch gibt es aber noch andere Passagen, die Ärger verursachen könnten. Unter "Asyl- und ausländerrechtliche Verfahren" etwa sind die geplanten Ankunfts- und Abschiebezentren für Flüchtlinge erwähnt, in denen Asylbewerber unterkommen sollen, bis klar ist, ob sie im Land bleiben dürfen. Die Einhaltung der Residenzpflicht sei hier "Voraussetzung für den Erhalt von Sachleistungen". Auf das bisherige Taschengeld für Neuankömmlinge will die CSU künftig verzichten. Es gelte "konsequenter Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen". Dieser CSU-Position stimmten bisher weder CDU noch SPD zu.

Vorgesehen ist zudem eine "konsequente Prüfung des Wegfalls der Schutzberechtigung". Verurteilte Straftäter sollen ihren Schutzstatus als Flüchtlinge verlieren, wobei offenbleibt, ob es sich um Bagatelldelikte oder schwere Straftaten handelt. "Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen", heißt es. Ähnliches gilt beim Besuch im Herkunftsland: "Bei Heimataufenthalten während des laufenden Asylverfahrens gilt in diesen Fällen der Asylantrag als zurückgenommen."

Schärfere Sanktionsmöglichkeiten

Auch das Kapitel "Integration" hört sich nicht allzu entgegenkommend an. "Von allen Zuwanderern erwarten wir eine Identifikation mit unserem Land und die Anerkennung unserer Werte und Lebensweisen", so der "Masterplan". Seehofer fordert eine "Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei der Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen". In Asylverfahren will er "Mitwirkungsverweigerer klarer identifizieren und sanktionieren". Auch eine "Pflicht zur Passbeschaffung" soll es geben. Um der "aktuellen Notlage bei Abschiebungshaftplätzen" abzuhelfen, soll die vorgeschriebene Trennung von Abschiebehäftlingen und gewöhnlichen Gefangenen "befristet" aufgehoben werden.

Weitere Passagen widmen sich dem Ausbau der Grenzschutzagentur Frontex, einem größeren Etat des Bundesinnenministeriums sowie dem Auswärtigen Amt, das Mittel abgeben soll, um Fluchtursachen in Herkunftsländern effektiver zu bekämpfen. Deutschland müsse stärker in die Infrastruktur von Transitländern investieren, ihre "Sicherheit stärken" und sie "bei einem wirksamen Grenzmanagement unterstützen".

Für Flüchtlinge, die auf dem Mittelmeer zur Umkehr gezwungen werden oder Richtung Europa wandern, sieht der Plan das Konzept "sicherer Orte" in Nordafrika und der Sahel-Region vor. Gemeint sind Sammellager. Was dort passiert? "Gewährleistung einer robusten Sicherung dieser Orte sowie Erwartungsmanagement hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Weiterreise nach Europa", heißt es.

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