Ein Chemiker hatte Atomtechnik nach Pakistan geliefert, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden kann. Das Gericht sah es allerdings nicht als erwiesen an, dass er damit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen habe.

In einem Prozess um die Lieferung von Technologie zum Bau von Atomwaffen nach Pakistan ist ein 60-jähriger Unternehmer am Freitag freigesprochen worden. Das Amtsgericht im hessischen Marburg begründete dies mit fehlenden Beweisen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Chemiker den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Er habe im November 2003 eine Messanlage im Wert von 100.000 Euro nach Pakistan geliefert, obwohl er mit deren Einsatz im Atomwaffenprogramm rechnen musste.

Eine Entschädigung für den Angeklagten für seine Festnahme lehnte das Gericht ab.

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(dpa/beu)