Luftverkehr:Lieber ein Streik zu viel...

Die GdF bleibt klein, aber machtvoll.

Von Detlef Esslinger

Man kann es ja mal versuchen - nach diesem Motto haben mehrere deutsche Fluggesellschaften in den vergangenen Jahren den Rechtsweg durchwandert. Am Dienstag ist ihr Kampf gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) endgültig gescheitert; das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies ihre Klagen auf Schadenersatz wegen zweier Tarifkonflikte ab. Alles andere wäre eine Sensation gewesen.

Die deutschen Arbeitsgerichte erlauben im Zweifel immer lieber einen Streik zu viel als zu wenig; das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit bedeutet ihnen sehr viel, und gerade die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist immer sehr darum bemüht, die Waffengleichheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu sichern. Müsste demnächst ausgerechnet die GdF, eine Organisation mit nur etwas mehr als 3000 Mitgliedern, Schadenersatz leisten, weil die Fluglinien die eigentlich Leidtragenden ihrer Arbeitskämpfe waren, die gegen die Flugsicherung gerichtet waren - die Gewerkschaft wäre ruiniert. Ein solches Urteil konnte niemand ernsthaft erwarten.

Soll aber bloß niemand denken, das Thema GdF habe sich inzwischen eh erledigt, weil es doch jetzt das Gesetz zur Tarifeinheit gibt. Bei den Fluglotsen hat die GdF das Monopol, keine Großgewerkschaft wird ihr das Mandat streitig machen. Sie bleibt klein, aber machtvoll. Der nächste Ärger mit ihr kommt garantiert.

© SZ vom 26.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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