Luftsicherheit:Beipackzettel für Drohnen

Eine ferngesteuerte Drohne (Quadrocopter) fliegt am 20.07.2015 in der Nähe von Warngau

Drohnen sind leicht zu steuern - vielleicht zu leicht.

(Foto: dpa)

Nach den jüngsten Vorfällen dringt die Luftverkehrslobby auf neue Regeln für die Fluggeräte - unter anderem müsse eine Versicherungspflicht her.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Vor ein paar Tagen stoßen am Flughafen München eine Drohne und ein Lufthansa-Airbus beinahe zusammen. Im Juni wird der Flughafen in Dubai vorübergehend wegen einer Drohne geschlossen. Bei einem Skirennen in Italien stürzt eine Kameradrohne fast auf einen Skifahrer. Die lärmenden Rotorflieger werden immer häufiger eingesetzt - und damit steigen die Gefahren am Himmel. Doch für die Besitzer der unbemannten Flugkörper gibt es nicht einmal eine Versicherungspflicht. Das müsse besser werden, fordert der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Und das wollen offenbar auch viele Bürger.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des BDL zeigt: 80 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten die Nutzung von Drohnen, etwa für Hilfseinsätze bei Katastrophen oder zur Überwachung von Industrieanlagen. Zugleich machen sie sich aber Sorgen um ihre Sicherheit. Für drei Viertel der Befragten ist daher klar: Der Staat muss den zivilen Luftverkehr besser schützen.

Drohnen gibt es schon für wenige Euro zu kaufen. Sie fliegen zu lassen, ist ungefähr so schwer, wie ein Smartphone zu bedienen. Der Markt boomt deshalb: Die Deutsche Flugsicherung schätzt, dass in diesem Jahr in Deutschland 400 000 solcher Flugsysteme verkauft werden. An einem sonnigen Tag würden allein am ehemaligen Flughafen Berlin-Tempelhof mehr als 1000 Drohnen aufsteigen.

BDL-Präsident Stefan Schulte wünscht sich deshalb, dass das Bundesverkehrsministerium und die EU-Kommission möglichst bald klare Regeln für den Gebrauch der Flugkörper aufstellen. Je größer Drohnen werden und je weiter sie fliegen, desto nötiger seien Vorgaben. So müsse der Gesetzgeber vorschreiben, dass die Nutzer eine Spezialhaftpflichtversicherung abschließen. Geschäftlich genutzte Drohnen sollten sogenannte Transponder haben, mit denen zum Beispiel für Fluglotsen zu erkennen ist, wo und wie schnell die Fluggeräte gerade unterwegs sind. Auch sollte für Käufer ein "Beipackzettel" vorgeschrieben sein, der über Risiken und Vorschriften informiert, wie über das bestehende Flugverbot 1,5 Kilometer rund um Flughäfen. Für sinnvoll hält die Luftverkehrswirtschaft auch einen "Führerschein light" mit einer Online-Prüfung.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits Ende 2015 neue Regeln angekündigt. Dazu gehört eine Kennzeichnung, um sicherzustellen, wem die Flugkörper gehören. Darin will Dobrindt auch festschreiben, dass der Betrieb von Flugmodellen ab 100 Meter über Grund grundsätzlich verboten wird. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte, der Minister werde den Entwurf für die neue Verordnung nach der Sommerpause vorlegen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: