Luftangriff in Afghanistan:Deutschland zahlt an die Familien der Opfer

Bis zu 142 Menschen starben bei dem von einem deutschen Oberst angeordneten Angriff in Afghanistan - die Bundesregierung will den Angehörigen nun Geld zahlen.

Die Bundesregierung wird die Angehörigen der zivilen Opfer des Luftangriffs in Nordafghanistan entschädigen. Das teilte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Christian Dienst, an diesem Montag in Berlin mit.

Militärisch "nicht angemessen": Bei dem Luftschlag bei Kundus starben bis zu 142 Menschen, zahlreiche Personen wurden verletzt.

Militärisch "nicht angemessen": Bei dem Luftschlag bei Kundus starben bis zu 142 Menschen, zahlreiche Personen wurden verletzt.

(Foto: Archiv-Foto: ddp)

Wie die Entschädigung konkret umgesetzt werde, verhandele das Ministerium nun mit einem Anwalt der Angehörigen. Man habe sich am Montagmorgen an den Anwalt Karim Popal in Bremen gewandt, sagte Dienst.

Der deutsch-afghanische Rechtsanwalt Popal hat nach eigenen Angaben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September, bei dem bis zu 142 Menschen getötet und verletzt worden sind - unter ihnen auch viele Zivilisten. Der deutsche Oberst Georg Klein hatte US-Kampfjets zur Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklastwagen im nordafghanischen Kundus angefordert.

"Es wird eine Lösung geben"

Dienst sagte, es werde geprüft, ob es im Sinne der Angehörigen außergerichtlich eine Lösung geben könne, um einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden.

Dazu gehöre der Aspekt, wer anspruchsberechtigt sei. "Fakt ist, es wird eine Lösung geben." Auf die Frage, wie man dabei zwischen zivilen Opfern und sonstigen Toten unterscheiden wolle, sagte Dienst: "Das werden die Verhandlungen mit sich bringen."

Die Verhandlungsrichtung sei aber nicht, möglichst wenig zivile Opfer herauszuhandeln. "Man wird einen objektiv vernünftigen Ansatz finden, unter dem man sich dann unter Umständen möglichst außergerichtlich einigt."

Popal hatte zuvor erklärt, er hoffe auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Scheitere dies, wolle er auf Schadenersatz wegen fehlerhaften und grob fahrlässigen Verhaltens der Bundeswehr klagen. Dienst sagte nun, die Bundeswehr habe einen eigenen Anspruch, sich um die Hinterbliebenen kümmern zu wollen. Zu klären sei dabei auch, ob neben den Hinterbliebenen, die Popal vertrete, weitere Menschen berechtigte Ansprüche hätten.

Die Folgen des Luftschlags

Das Bombardement hatte für Entsetzen in Deutschland gesorgt und eine Debatte für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ausgelöst. Ende November wurde bekannt, dass der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) lückenhaft über das Bombardement informiert hatte Jung trat deswegen von seinem neuen Amt als Arbeitsminister zurück - und sein Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vollzog eine Kehrtwende. Der 38-Jährige erklärte im Bundestag, die Aktion sei nicht "militärisch angemessen" gewesen.

Am vergangenen Wochende sorgte ein Spiegel-Bericht für Aufsehen, in dem aus dem Untersuchungsbericht der Nato zitiert wurde. Demnach forderte der Fliegerleitoffizier von Oberst Klein die Besatzung des F-15-Jagdbombers auf, nicht zwei sondern sechs Bomben auf die Tanklaster abzuwerfen, die von zahlreichen Menschen umringt waren. Die US-Piloten widersprachen daraufhin und sagten, dass nur zwei Bomben nötig seien.

"Wenig Sympathie" für eine Aufstockung

In der Diskussion über eine mögliche Aufstockung der Truppen in Afghanistan bekräftigte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, die Bundesregierung wolle darüber nicht vor der internationalen Afghanistan-Konferenz Ende Januar in London entscheiden. CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Gespräch mit der Bild-Zeitung "wenig Sympathie" für eine Aufstockung gezeigt.

Die militärische Präsenz müsse zunehmend an eine saubere Perspektive für ein Ende des militärischen Engagements gebunden sein. Wilhelm sagte, bislang sei es in der Koalition "völlig unbestritten" gewesen, dass die Konferenz in London abzuwarten sei und dass keine isolierte deutsche Entscheidung getroffen werden solle.

In der vergangenen Woche hatte der Bundestag einer Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes um ein Jahr zugestimmt. Die Obergrenze von 4500 Soldaten wurde dabei zunächst nicht verändert.

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