Loveparade-Unglück:Der Anspruch der Opfer

21 Tote, 541 Verletzte und kein Prozess - dieses düstere Ergebnis haben die Richter in Düsseldorf endlich korrigiert.

Von Jan Bielicki

Gestorben sind 21 Menschen, Hunderte haben Verletzungen davongetragen, manche von ihnen wurden fürs Leben gezeichnet. Fast sieben Jahre sind seit dem Loveparade-Unglück von Duisburg vergangen. 60 000 Seiten Akten, vier Jahre Ermittlungen, fast drei Jahre gerichtlicher Streit über deren Ergebnisse - doch wer die Verantwortung für das Leid der Opfer trägt, ist immer noch nicht klar.

Womöglich wird sich eine rechtliche Schuld niemals jemandem zuschreiben lassen, nicht den Veranstaltern, nicht den Sicherheitsplanern der Stadt, nicht der Polizei. Doch immerhin hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt sichergestellt, dass es wenigstens versucht wird, und den Duisburger Richtern unmissverständlich klargemacht: Dieser Aufgabe dürfen sie sich nicht entziehen.

Und das ist richtig so. Natürlich hat die Anklage, die das Duisburger Landgericht nicht zulassen wollte, ihre Lücken. Sie klammert die Rolle der Polizei weitgehend aus, das zentrale Gutachten eines britischen Experten ist sicher kein Vorbild professoraler Gründlichkeit. Aber ob es zu gebrauchen ist, sollte eben nicht vor einem, sondern in einem Prozess entschieden werden. Selbst wenn es am Ende für einen Schuldspruch nicht reicht: Auf diesen Prozess und auf dieses Urteil haben die Opfer und ihre Angehörigen einen Anspruch. Auch wenn es bis dahin noch weitere Jahre dauert.

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