Die Oberstaatsanwältin in Cottbus zollte dem Rechtsextremen Horst Mahler im Prozess "einen gewissen Respekt" - und ging damit zu weit. Nun muss sie die Leitung der Abteilung für politische Straftaten abgeben.
Wegen umstrittener Äußerungen im Cottbuser Prozess gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler ist die Anklägerin von der Leitung der Abteilung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten entbunden worden. Das teilte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg mit.
Horst Mahler zeigt sich immer wieder als überzeugter Rechtsextremist. "Respekt" von staatlicher Seite hat er dafür nicht verdient. (© Foto: dpa)
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Die Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst hatte sich am Dienstag in der Berufungsverhandlung gegen Mahler vor dem Landgericht Cottbus respektvoll zum Auftreten des 72-Jährigen geäußert. Die Staatsanwältin bedauerte ihre Wortwahl inzwischen als verfehlt und unangebracht.
Der Berliner Tagesspiegel berichtete, die Oberstaatsanwältin habe am vergangenen Dienstag während ihres Plädoyers in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Cottbus erklärt, der Mut des Angeklagten Mahler, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr "einen gewissen Respekt" ab.
In einem der Nachrichtenagentur AP vorliegenden Vermerk an die Leitung der Cottbusser Staatsanwaltschaft räumte die Juristin die Wortwahl ein. Sie habe beim Erwägen des Strafmaßes "das konsequente, gewaltlose Eintreten für eine Sache auch in Erwartung negativer Folgen als etwas an sich Positives" hervorheben wollen, erklärte die Oberstaatsanwältin.
Im Plädoyer habe sie aber auch darauf hingewiesen, dass dies vom Angeklagten ins Gegenteil verkehrt werde, weil er mit seinen erklärten Zielen und Ansichten seine menschenverachtende und verfassungswidrige Gesinnung offenbare. Der Leitende Cottbusser Oberstaatsanwalt Wilfried Robineck erklärte seiner Sprecherin zufolge, die von seiner Kollegin im Plädoyer benutzte Wortwahl sei unerträglich und nicht gerechtfertigt.
Auch der Sprecher von Justizministerin Beate Blechinger sagte, die Oberstaatsanwältin habe vor Gericht überflüssige private Äußerungen vorgenommen. "Es handelt sich aber um eine erfahrene Kollegin, die über jeden Verdacht erhaben ist, Sympathien für Rechtsextremisten zu haben", erklärte er.
Im Berufungsprozess gegen Mahler hatte die Oberstaatsanwältin am Dienstag neun Monate Haft gefordert, weil der frühere RAF-Terrorist und später zum Neonazi gewandelte Mahler bei Antritt einer Haftstrafe in Cottbus Ende 2006 den sogenannten Hitlergruß gezeigt hatte. Die Richter verhängten elf Monate Haft. Mahler, der in den vergangenen Jahren unter anderem als NPD-Anwalt und Holocaust-Leugner auftrat, ist schon mehrfach verurteilt worden.
(dpa/AP/AFP/ihe/gal)
Debatte über Militäreinsatz in Syrien
Es hindert Sie niemand daran Herrn Mahler Respekt zu zollen.
Eine Oberstaatsanwältin, die für die freiheitliche, demokratische Grundordnung steht (in diesem Fall eher : stehen sollte), sollte sich solche "Respektsbekundungen" verkneifen, aus Gründen die ich bereits genannt habe.
Was soll daran so verwerflich sein, dem Mahler schlicht und einfach mal Respekt auszudrücken? Er hat niemanden ermordet, beraubt oder dergleichen. Einzig sein sonderbares Weltbild und seine verbotenerweise zur Schau gestellte politische Meinung bringen ihn immer wieder ins Gefängnis.
Gestern kam die Pressesprecherin des LG Cottbus dazu mit einer weinerlich unterwürfigen Entschuldigungs-Ansprache im rbb zu Wort, weil die Staatsanwältin Redeverbot hatte. DAS ist peinlich.
Man wähnt sich in solchen Momenten eher in Nordkorea als in einem Land, das sich für so frei und demokratisch hält, dass es gern bei jeder Gelegenheit anderen Ländern Unterricht darin erteilen will.
Ist so was in einem Rechtstaat erforderlich. Wie wäre es mit normal besetzten Gerichten; Zuständigkeit nach Alphabet.
Das hier hat ein Geschmäkle und erinnert an die Richterschiebereien in Stammheim!
Musste dieser Maulkorb sein? Ich habe den Verdacht, dass es der Obrigkeit weniger darum ging, die Nazi-Ideologie zu bekämpfen, als die Beamtenschaft zu disziplinieren.
Angesichts des insgesamt laschen Vorgehens der deutschen Justiz gegen die braune Pest wirkt das Vorgehen des Justizministerims enorm scheinheilig.
Wenn die Justizministerin erklären lässt, die Staatsanwältin sei "über jeden Verdacht erhaben ist", warum muss sie dann gemaßregelt werden?
Die Staatsanwältin hat begründet, dass sie (nur) neun Monate forderte - darf sie das nicht?
Ob die elf Monate des Gerichts der Gerechtigkeit oder der Schaffung eines Märtyrers gedient haben, scheint mir offen.
Eine Beamtenschaft, die zum Kuschen erzogen wird, scheint mir bedenklicher als die lächerliche Geste des Herrn Mahler.
Übrigens: Warum ist Herr Michael Friedmann, der (wohl aus Eitelkeit) Mahler eine gewaltige Publizität verschafft hat, nicht abgesetzt worden?
Eine Oberstaatsanwältin sollte sich schon viermal überlegen was sie sagt, um über jeden Zweifel erhaben zu sein.
Wie kann man das Verhalten positiv hervorheben, dieser Mensch steht für eine verfassungsfeindliche Gesinnung und für die tritt er mit letzter Konsequenz ein, da gibt es nix positives. Zumindest kann ich nicht positives erkennen.
Solche Oberstaatsanwälte haben gerade noch gefehlt, das ist den Gesinnungsgenossen von Herrn Mahler doch Wasser auf den Mühlen - man, man, man die Oberstaatsanwältin hätte über ihre Bemerkungen besser VORHER mal nachgedacht, statt hinterher einzuräumen dass es nicht angebracht war.
Paging