Lobbyismus in Deutschland Polit-Jobs mit Geschmäckle

Deutschland zeigt sich immer wieder als Geschmäckle-Republik: Eine ehemalige Grünen-Abgeordnete, die jetzt für die Tabaklobby spricht. Mitarbeiter in Ministerien, die von Unternehmen und Verbänden entsandt und bezahlt wurden. Ehemalige Staatssekretäre und Minister, die in Konzernen eine zweite Karriere machen. Ein deutscher Europaabgeordneter, der zugleich auf der Payroll der Bertelsmann AG steht.

Selbst Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder sah sich dem Lobbyismus-Vorwurf ausgesetzt. Er hat sich nach seiner Amtszeit vom russischen Energieriesen Gazprom als Aufsichtsratschef des Gazprom-Ablegers NEGP anheuern lassen. Die NEGP soll den Bau einer Gas-Pipeline durch die Ostsee vorantreiben. Ein Projekt, das Schröder noch in seiner Amtszeit eingefädelt hatte.

Auch im Kleinen scheint die Sensibilität zu fehlen, das zeigt der Fall Erichsen.

Sein Mitarbeiter habe seine Zweittätigkeit ordnungsgemäß angezeigt, rechtfertigt der Parlamentarier Brähmig. "Wir haben das vorher diskutiert und haben gesehen, dass das kein Konflikt ist." Der Verdacht einer Interessenskollision, so Brähmig, sei "von mir nicht beabsichtigt". Und wenn er ihn nur auf einer halben Stelle beschäftigen könne, "dann kann ich ihm nicht verwehren, seine Brötchen noch woanders zu verdienen."

Graubereich bei Bundestagsabgeordneten

Arbeitsrechtlich ist diese Aussage zumindest umstritten. Die Mitarbeiter von Abgeordneten unterzeichnen meist Arbeitsverträge nach den Regeln des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Laut einem Mustervertrag, der sueddeutsche.de vorliegt, sind Nebentätigkeiten der Mitarbeiter nur anzeige- und nicht genehmigungspflichtig: Dem Mitarbeiter darf also nicht ohne gewichtigen Grund eine Nebentätigkeit verwehrt werden.

"Die Rechtssprechung ist auf dem Gebiet der Nebentätigkeiten sehr arbeitnehmerfreundlich", sagt die Kölner Arbeitsrechtlerin Gerlind Wisskirchen. Grundsätzlich stehe das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers über den Interessen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nur für sich arbeiten zu lassen.

Im Wirtschaftsleben seien die Fälle schnell klar, in denen die Interessen des Arbeitgebers durch die Nebenbeschäftigung verletzt werden. Bei Bundestagsabgeordneten tue sich jedoch "ein Graubereich auf", sagt Wisskirchen.

Für oder gegen den Lobbyverband

Andere sehen die Sache eindeutiger. Michael Felser, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Brühl, sieht ein Abgeordnetenbüro klar als Tendenzbetrieb, in dem die Erhaltung der Glaubwürdigkeit des Abgeordneten ein hohes Gut sei. "Wenn er die gefährdet sieht, weil sein Mitarbeiter an entscheidender Stelle für einen Lobbyverband arbeiten will, dann wird er dem Mitarbeiter deutlich sagen können, dass er nur für einen tätig sein kann: für ihn oder für den Lobbyverband."

Wäre dem Abgeordneten Brähmig die Nähe seines Mitarbeiters zum Flughafenverband zu groß gewesen, er hätte zumindest versuchen können, ihn vor die Wahl zu stellen. Zumal als letztes probates Mittel in solchen Fällen eine ordentliche Kündigung möglich wäre. Abgeordneten-Mitarbeiter haben befristete Arbeitsverträge, die sich ohne Angabe von Gründen mit meist vierwöchiger Frist auflösen lassen.

Christian Humborg, Geschäftsführer der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland, fände es schwierig, wenn Abgeordnete davon keinen Gebrauch machten. "Abgeordnete müssen die Möglichkeit haben, ihren Mitarbeitern die Genehmigung zu Nebentätigkeiten zu versagen. Dieses Instrument brauchen sie zu ihrem eigenen Schutz", sagt Humborg sueddeutsche.de.

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