Bangen um den Vertrag von Lissabon: Die Karlsruher Richter äußern Misstrauen gegen eine "freiheitsgefährdende" Übertragung von Befugnissen auf Brüssel.
Das Bundesverfassungsgericht beurteilt den EU-Reformvertrag von Lissabon mit deutlicher Skepsis. Im Lauf des ersten Verhandlungstags über das deutsche Zustimmungsgesetz zu diesem Vertrag steigerten sich die erst vorsichtigen Bedenken der Richter in spürbares Misstrauen.
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"Ist der Gedanke des Immer-Mehr in der Tendenz nicht freiheitsgefährdend?": Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio (l.) hegt Zweifel an der EU-Reform. (© Foto: AP)
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Dieses gilt vor allem der massiven Erweiterung der Kompetenzen für die Europäische Union, die auf Kosten der Nationalstaaten geht. Vor allem der Zugriff Brüssels auf das bisher nationale Strafrecht beunruhigte die Richter.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble versuchten, die Bedenken des Gerichts zu zerstreuen. Steinmeier beschrieb die Europäische Union als ein neues Instrument des politischen Handelns der Nationalstaaten. Deutschland würde also mit den Kompetenzübertragungen auf die EU, wie sie der Lissabonner Vertrag vorsieht, nicht schwächer, sondern stärker.
Kein Mitgliedsstaat, auch nicht Deutschland, so Steinmeier, könne seine Interessen angesichts globaler Krisen "noch alleine behaupten". Schäuble warnte daher davor, "jede Aufgabenwahrnehmung auf supranationaler Ebene" als Verlust an nationaler Souveränität zu beschreiben.
Das aber taten die Kläger gegen den Lissabon-Vertrag: Der Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler; die Fraktion der Linken im Bundestag; eine Gruppe von Beschwerdeführern um den früheren Thyssen-Vorstandschef Dieter Spethmann und den ehemaligen CSU-Europaabgeordneten Franz Ludwig Graf von Stauffenberg; sowie der Bundesvorsitzende der ÖDP, Klaus Buchner.
Der Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek, Rechtsvertreter von Gauweiler, attestierte dem Lissabon-Vertrag eine "unglaubliche Verstärkung der Machtposition" der EU, bezeichnete die Brüsseler Kommission als "autokratischen Prinzipal" und sprach vom "notorischen Demokratiedefizit" Europas, das sich mit dem Vertrag noch vergrößere.
Alle Kläger waren sich einig darin, dass mit dem Vertrag die Grenze überschritten sei, bis zu der das Grundgesetz die Übertragung von deutschen Hoheitsrechten erlaube.
Für letztere Kritik gab es Sympathien bei den Verfassungsrichtern: Die Vertreter von Bundesregierung und Bundestag plädierten zwar dafür, dass die EU mit ihren neuen Kompetenzen vorsichtig und zurückhaltend umgehen müsse.
Die Verfassungsrichter Udo Di Fabio, Herbert Landau, Rudolf Mellinghoff und Siegfried Broß schienen aber daran nicht zu glauben. In ihren Fragen an die Prozessbeteiligten legten sie dar, wie ausgreifend die EU schon ihre bisherigen Kompetenzen ausgelegt habe.
Bei Richter Di Fabio, der als Berichterstatter des Gerichts eine wichtige Rolle im Verfahren hat, floss das gesammelte Unbehagen in eine Doppelfrage an Schäuble: "Muss man nicht fragen: Ist die Kompetenz, die jemand gewinnt, ein Gewinn für die Freiheit? Ist der Gedanke des Immer-Mehr in der Tendenz nicht freiheitsgefährdend?"
Die Kritik der Richter deutet darauf hin, dass der Vertrag die Karlsruher Prüfung nicht unbeschadet überstehen wird. Rätselraten besteht freilich darüber, welche Vorbehalte oder Einschränkungen das Gericht machen und auf welche Weise das geschehen könnte.
Für den Schluss der Verhandlung am Mittwoch hat sich das Gericht die Diskussion des Artikels 146 Grundgesetz aufgehoben. Der sieht eine Volksabstimmung für den Fall vor, dass eine neue Verfassungsordnung das Grundgesetz ablöst oder überlagert. Das Gericht könnte also eine Volksabstimmung anordnen. Das Urteil wird im Frühjahr erwartet.
(SZ vom 11.02.2009/cag)
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Parteispender 2010
Putin, der "Alpha-Rüde"
Politiker und ihre Pannen
....doch das reicht nicht, die Forderungen sind:
Entrümpelt zuerst die Gesetzgebung in Deutschland, gebt Deutschland eine Verfassung, lasst Bürgerentscheide darüber und alle anderen Grundgesetz ändernde Gesetzgebung zu, schreibt den EU Vertrag in demokratischer und lesbarer Version neu. Dann wenn der Bürger es will, soll er kommen, der EU-Vertrag. Denn nichts gegen eine demokratische, föderalistische Europäische Gemeinschaft.
Fakt ist Merkel hat die Unterschrift auf den Lissabonvertrag gesetzt.
Ich hoffe dass die Ratifizierung nicht durch Merkel vollendet wird.
Fakt ist mit dieser Unterschrift hat sie Deutschland (das Volk) der EU zum ausschlachten preisgegeben.
Fakt ist ich kenne keinen Politiker der es in 4 Jahren geschafft hat Deutschland an den Abgrund zu Führen diese Leistung ist reif für das Ginniesbuch der Rekorde.
Ich bin der Meinung hier wird ein Falsches Spiel gespielt auf dem Rücken des Volkes.
Mögen die Verfassungsrichter weise und mit Verstand sich für das Volk und Demokratie entscheiden.
Europa ja aber in Freiheit und Demokratie!
So isses. Nicht nur die Medien in ihrer Stillhaltetaktik, sondern auch die maßgeblichen Vertreter der Regierung nehmen das Wort "Volk" schon seit Jahrzehnten nicht mehr in den Mund. Aus Volk wurde "Bevölkerung" und schließlich bei A. Merkel als vorläufiger Höhepunkt der Beliebigkeit "Die Menschen".
Die muß natürlich niemand fragen, zumal man ja in der CDU eine Politik macht, die "besser für die Menschen" ist.
Der Grundsatz der Volkssouveränität ist in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt. Die Bestimmung lautet:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Der jetzige Zustand im Lande ist nicht perfekt- aber doch irgendwie wunderbar im Vergleich zur vollendeten EU-Lissabon-Diktatur. Man erkennt eben immer erst was man hat, wenn es verlorengeht.
Ich kann mich auch hier nur wiederholen! Durch den EU-Vertrag und die Lissaboner-Verträge entsteht ein staatsänliches Gebilde das über unserer Regierung und über unserem Verfassungsgericht steht! Wir (das Volk) werden gar nicht erst gefragt ob wir diesem "neuen Staat" (der das Recht hätte Aufstände militärisch niederzuschlagen, oder im Kriegsfall die Todesstrafe zur verhängen) überhaupt zustimmen.
Unsere Verfassung wurde in den letzten Jahren sowieso mit den Füßen getreten und ausgehölt. Es wird Zeit nicht mehr alles hin zu nehmen....
Art. 20 GG
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das Mißtrauen der Richter ist wohl begründet. Schäuble warf den Klägern vor, "sie hingen einem überholten Verständnis von Souveränität an, das dem Grundgesetz fremd sei. Ein Verzicht auf Kompetenzen bedeute nicht, Souveränität aufzugeben, es bedeute, sie auszuüben."
Wo solch radikalbehördliches Denken beheimatet ist, da kann es auch nicht verwundern, wenn der Verlust von persönlicher Freiheit durch staatliche Überwachung und Ausspähung als Akt individueller Souveränität angesehen wird. Ein Arztbesuch wäre hierzu dringend angeraten.
Ebenso hat dann wohl der Reichstag '33 beim Ermächtigungsgesetz auch nur seine Souveränität ausgeübt? Ich will damit nicht suggerieren, daß ein ähnlich schlimmes Ende folgen würde, aber Vorsicht und Zweifel sind immer da geboten wo eine Machtkonzentration angestrebt wird, deren zwingende Notwendigkeit nicht schlüssig erklärt werden kann. Nachdem Europa bis heute trotz bestehender Lissabonablehnung weder im Staube verwest noch in Anarchie versinkt ist mir die zwingende Notwendigkeit einer Selbstentmündigung auf Volksebene nicht präsent.
Paging