Zwischen Grundgesetz und Lissabon-Vertrag besteht kein Widerspruch - auch wenn nach dem Verfassungsgerichtsurteil der Eindruck entstand. Nun soll der Bundestag den Weg frei machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni zum Lissabon-Vertrag ein Urteil gesprochen, das wegen seines erheblichen Umfangs in der darauffolgenden öffentlichen Diskussion zwangsläufig verkürzt werden musste. So ist gelegentlich der Eindruck entstanden, zwischen dem Grundgesetz und dem EU-Reformwerk bestehe ein Widerspruch. Das ist nicht der Fall.
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Zwischen dem Grundgesetz und dem EU-Reformwerk besteht kein Widerspruch. (© Foto: ddp)
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Die Verfassungsrichter haben einer weiteren Vertiefung der Europäischen Union keinen Riegel vorgeschoben. Vielmehr haben sie die deutschen Parlamentarier verpflichtet, sich stärker um diese zu kümmern. Genau darum geht es an diesem Dienstag bei der Sondersitzung des Bundestages, die den Weg frei machen soll für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages.
Juristisch gesprochen, sind die Abgeordneten dazu verdonnert worden, ihrer "Integrationsverantwortung" gerecht zu werden. Die Verantwortung für Deutschlands Mitwirkung an einer vertieften Union dürfen sie niemandem übertragen. Wenn also Abstimmungsregeln in der EU verändert werden oder sie neue Kompetenzen an sich zieht, darf die Bundesregierung das nur nach einem Beschluss des Bundestages geschehen lassen.
Die EU scheint weit weg
Das vorbereitete Gesetzespaket geht über diese Minimalanforderungen allerdings hinaus. In Gesetzesform verankert werden nun auch detaillierte Informations- und Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Alltagsgeschäft. Für Deutschlands künftige Rolle in der EU ist das der wichtigere Teil der Gesetze.
Die Europäische Union, in deren Mitte Deutschland liegt, wirkt von Berlin aus gelegentlich immer noch merkwürdig weit weg. Wem noch nicht klar war, dass sein Leben aus Brüssel ebenso beeinflusst wird wie aus Berlin, dem aber dürfte spätestens mit der Glühlampen-Richtlinie ein Licht aufgegangen sein. Auch die Diskussion über den Lissabon-Vertrag war in dieser Hinsicht nützlich. Über ihn wurde so emotional gestritten wie sonst über Rentenpolitik oder Hartz IV. Wenn das europäische Vertragswerk nach Jahren der Vorbereitung bald endlich in Kraft tritt, kann es helfen, die Distanz nach Brüssel zu überwinden.
Eine besondere Aufgabe obliegt dabei dem Parlament. Wenn es die "Integrationsverantwortung" nur bei großen Weichenstellungen wahrnimmt, wird es ihr nicht gerecht. Natürlich gibt es schon jetzt engagierte Europapolitiker im Bundestag - wie es auch leidenschaftliche Außenpolitiker gibt. Doch das genügt nicht. So wie alle Mitglieder des Bundestages Bundespolitiker sind, müssen sie auch Europapolitiker sein. Die zu beschließenden neuen Europa-Gesetze werden ihre Wirkung nur voll entfalten, wenn die Abgeordneten sie als Selbstverpflichtung begreifen, sich mehr als bisher um die EU zu kümmern.
Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik an der Entwicklung der EU mit. Das steht als Auftrag im Grundgesetz. Er ist noch lange nicht erfüllt.
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(SZ vom 8.9.2009/vw)
Reiseknigge: Türkei
Nur kurz: Mir geht es gerade auch um die Praxis - für gemeinsame europäische Lösungen sprechen ja handfeste, eher praktische Argumente: Wie will man etwa Klimaschutz effektiv betreiben, wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht? Die Wirtschaft ist so verflochten, welche langfristigen Aussichten haben Bemühungen, der Finanzkrise auf womöglich 27 unterschiedliche Weise Herr zu werden? Eine weitere interessante, ganz aktuelle Geschichte ist die von der Kommission ins Auge gefasste Digitalisierung von Büchern, die dann ins Netz gestellt werden könnten (hier gibt es Probleme unter dem Gesichtspunkt des Urheberechtsschutzes, das heiß aber nicht, dass es nicht sinnvoll wäre, die Sache gesamteuropäisch zu regeln). Die Medien sollen ja eigentlich stärker zu einer gegenseitigen Vernetzung, auch im Internet, beitragen. Krimininalität hält sich bekanntlich auch nicht an nationale Grenzen, der europäische Luftraum könnte noch viel stärker vereinheitlicht werden usw. usw. Es gibt unzählige Felder.
Wenn Sie das interessiert, auf euractiv.com z.B. gibt es regelmäßig Berichte über aktuelle Vorhaben.
Na wenn das so ist, dann braeuchten wir aber auch nicht mehr Abgeordnete waehlen, deren Sachkenntniss halt auch irgendwann endet und lassen gleich die Experten regieren.
Ich glaube schon zu verstehen was Sie meinen und auch die gute Absicht dahinter, aber zum einen ist die Praxis immer anders als die Theorie und zum anderen laeuft das ganze dennoch auf eine zentrale Regierung fuer Europa hinaus.
Und was Sie zur Volksabstimmung schreiben, nunja, das ist das Grundproblem oder Grundfrage der Demokratie, hat die Masse Vernunft, Moral und Weitsicht Entscheidungen zu treffen?
Und diese Frage scheint durch die gewaehlten Vertreter in der BRD, aber auch in anderen Staaten, mit "Nein" beantwortet zu haben.
Denn ansonsten haetten wir weder den Euro, noch den Vertrag von Lissabon.
Oh je, da liegen einige Probleme, wie ich finde, und ich befürchte fast, das würde den Rahmen sprengen. Volksabstimmungen auf europäischer Ebene halte ich für so ziemlich das ungeeignetste Mittel überhaupt (dies war eine der Forderungen der CSU für die neuen Begleitgesetze, wohl eine der haarsträubendsten). Um es kurz zu machen (ich habe jetzt auch leider keine Zeit mehr...): Die abzustimmenden Angelegenheiten stellen viel zu hochkomplexe Sachfragen dar, die sich schlecht durch eine schlichte Ja/Nein-Entscheidung angemessen lösen lassen. Ein weiteres Problem ist, dass sich oft keine Mehrheiten für alternative Vorschläge finden; alle sind zwar irgendwie dagegen, wissen aber auch nicht, was sie stattdessen wollen. (So unter anderem auch die Gegner des Lissabon-Vertrags, die die unterschiedlichsten Beweggründe "eint", falls man überhaupt so sagen kann.) Mittelbare Demokratie trägt eben vorzugswürdig dem Gedanken effektiver Mehrheitsbildung Rechnung und wirkt einer Zersplitterung entgegen. (Innerstaatlich wird das auch so gesehen; es gibt schon keine Möglichkeit, Bundesgesetze abstimmen zu lassen.)
die Einholung von 550 Mio Stimmen mag mühsam sein, es wäre aber unanfechtbar transparent und demokratisch. Wo liegt das Problem außer an divergierenden Interessen?
So einfach ist es leider nicht, weil es hier unterschiedliche "Souveräne" gibt, jeder auf seinem Gebiet (Wo hört das eine auf, wo fängt das andere an? Darauf wird man stets unterschiedliche Antworten zu hören bekommen.) In der Praxis spielt das zum Glück weniger eine Rolle, trägt aber mitunter zu Verstimmungen und Spannungen bei, die allein daraus folgen, dass einer den Anspruch erhebt, sich im Zweifel durchsetzen zu wollen.
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