Ein Kommentar von Daniel Brössler

Zwischen Grundgesetz und Lissabon-Vertrag besteht kein Widerspruch - auch wenn nach dem Verfassungsgerichtsurteil der Eindruck entstand. Nun soll der Bundestag den Weg frei machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni zum Lissabon-Vertrag ein Urteil gesprochen, das wegen seines erheblichen Umfangs in der darauffolgenden öffentlichen Diskussion zwangsläufig verkürzt werden musste. So ist gelegentlich der Eindruck entstanden, zwischen dem Grundgesetz und dem EU-Reformwerk bestehe ein Widerspruch. Das ist nicht der Fall.

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Zwischen dem Grundgesetz und dem EU-Reformwerk besteht kein Widerspruch. (© Foto: ddp)

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Die Verfassungsrichter haben einer weiteren Vertiefung der Europäischen Union keinen Riegel vorgeschoben. Vielmehr haben sie die deutschen Parlamentarier verpflichtet, sich stärker um diese zu kümmern. Genau darum geht es an diesem Dienstag bei der Sondersitzung des Bundestages, die den Weg frei machen soll für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages.

Juristisch gesprochen, sind die Abgeordneten dazu verdonnert worden, ihrer "Integrationsverantwortung" gerecht zu werden. Die Verantwortung für Deutschlands Mitwirkung an einer vertieften Union dürfen sie niemandem übertragen. Wenn also Abstimmungsregeln in der EU verändert werden oder sie neue Kompetenzen an sich zieht, darf die Bundesregierung das nur nach einem Beschluss des Bundestages geschehen lassen.

Die EU scheint weit weg

Das vorbereitete Gesetzespaket geht über diese Minimalanforderungen allerdings hinaus. In Gesetzesform verankert werden nun auch detaillierte Informations- und Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Alltagsgeschäft. Für Deutschlands künftige Rolle in der EU ist das der wichtigere Teil der Gesetze.

Die Europäische Union, in deren Mitte Deutschland liegt, wirkt von Berlin aus gelegentlich immer noch merkwürdig weit weg. Wem noch nicht klar war, dass sein Leben aus Brüssel ebenso beeinflusst wird wie aus Berlin, dem aber dürfte spätestens mit der Glühlampen-Richtlinie ein Licht aufgegangen sein. Auch die Diskussion über den Lissabon-Vertrag war in dieser Hinsicht nützlich. Über ihn wurde so emotional gestritten wie sonst über Rentenpolitik oder Hartz IV. Wenn das europäische Vertragswerk nach Jahren der Vorbereitung bald endlich in Kraft tritt, kann es helfen, die Distanz nach Brüssel zu überwinden.

Eine besondere Aufgabe obliegt dabei dem Parlament. Wenn es die "Integrationsverantwortung" nur bei großen Weichenstellungen wahrnimmt, wird es ihr nicht gerecht. Natürlich gibt es schon jetzt engagierte Europapolitiker im Bundestag - wie es auch leidenschaftliche Außenpolitiker gibt. Doch das genügt nicht. So wie alle Mitglieder des Bundestages Bundespolitiker sind, müssen sie auch Europapolitiker sein. Die zu beschließenden neuen Europa-Gesetze werden ihre Wirkung nur voll entfalten, wenn die Abgeordneten sie als Selbstverpflichtung begreifen, sich mehr als bisher um die EU zu kümmern.

Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik an der Entwicklung der EU mit. Das steht als Auftrag im Grundgesetz. Er ist noch lange nicht erfüllt.

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(SZ vom 8.9.2009/vw)