Seit heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den bereits laufenden Einsatz der Bundeswehr-Tornados am Hindukusch. Die Richter sprechen von einer äußerst komplexen Materie - und werden nicht vor Frühsommer entscheiden.

Der Zweite Senat verhandelte in Karlsruhe über die Organklage der Linksfraktion im Bundestag, die Entsendung der Bundeswehrmaschinen sei eine unzulässige Veränderung des Nato-Vertrags. Fraktionschef Gregor Gysi sprach zudem von einem Verstoß gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes.

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Dagegen warnten die Vertreter der Bundesregierung, bei Annahme der Klage würden die außenpolitische Handlungsfähigkeit und letztlich auch die Sicherheit Deutschlands gefährdet.

Der Vizepräsident des Gerichts und Senatsvorsitzende Winfried Hassemer sprach zu Beginn der Verhandlung von einer außerordentlich komplexen Materie. Mit einer Entscheidung der acht beteiligten Verfassungsrichter wird daher auch nicht vor dem Frühsommer gerechnet.

Einen Eilantrag der Linksfraktion auf sofortigen Stopp des Tornado-Einsatzes in Afghanistan hatte der Senat schon Ende März abgelehnt. Die sechs Militärmaschinen der Bundeswehr haben inzwischen bereits mit ihren Aufklärungsflügen vor Ort begonnen. Ob das Gericht aber im nunmehr begonnenen Verfahren zur Hauptsache den Einsatz für rechtmäßig erklärt, gilt als völlig offen.

Gysi argumentiert mit unverändertem Nato-Vertrag

Gysi argumentierte, der Nato-Vertrag sei offiziell seit 1955 nicht mehr verändert worden, das Bündnis sei aber heute nicht mehr das von damals. So sehe die Nato inzwischen vom Völkerrecht nicht gedeckte Präventivkriege als zulässig an und beanspruche ein Selbstverteidigungsrecht nicht mehr nur gegen Staaten, sondern auch gegen einen nicht näher definierten internationalen Terrorismus.

Durch diese stillschweigende Veränderung des Nato-Vertrags ohne entsprechendes Zustimmungsgesetz aber seien die Rechte das Parlaments verletzt worden.

Auch die Weitergabe der Informationen aus den Tornado-Flügen an die von den USA geführte Anti-Terror-Aktion "Enduring Freedom" verstoße gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes. Zwischen ihr und dem von den UN getragenen ISAF-Einsatz sei auch kaum zu unterscheiden, wenn der stellvertretende Isaf-Chef zugleich "Enduring Freedom" steuere. In der Klageschrift hebt die Linksfraktion auch stark darauf ab, dass der Einsatz in Afghanistan keinen Bezug mehr zur Sicherheit im euro-atlantischen Raum aufweise. Auf die aber sei der Nato-Vertrag abgestellt.

Regierung verweist auf Bedrohung durch Terroristen

Staatssekretär Reinhard Silberberg vom Auswärtigen Amt beantragte dagegen für die Bundesregierung, die Klage zurückzuweisen. Schließlich habe der Bundestag ausführlich über den Tornado-Einsatz debattiert und ihm zugestimmt. Die dabei unterlegene Linksfraktion versuche nun, auf gerichtlichem Wege doch noch ihr Ziel zu erreichen. Das Verfassungsgericht habe aber schon in seiner Entscheidung zum Bundeswehreinsatz in Jugoslawien 2001 eine Veränderung des Nato-Vertrags verneint.

Es gehe nur darum, auf Basis der Bündnisverpflichtungen flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren. Internationale Terroristen dürften nicht erneut in Afghanistan einen Rückzugsraum finden, um sich auf eine Bedrohung der Sicherheit auch in Nato-Ländern vorzubereiten.

Der Tornado-Einsatz entspreche dem Auftrag der Vereinten Nationen und erfolge auch mit Zustimmung der afghanischen Regierung. Gegen militante Opposition und kriminelle Warlords seien Sicherheit und Wiederaufbau dort nur in einem längerfristigen Prozess erreichbar.

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(AP/Gerhard Kneier)