Von allen Strafverfolgern hat es Margrit Lichtinghagen zu größter Popularität gebracht. Nach atemberaubenden Vorwürfen gibt sie ihr Amt auf - es stellen sich grundsätzliche Fragen.
So, wie der Zeitgeist sich gewendet hat, gelten Wirtschaftsstaatsanwälte als stille Helden. Sie werden gefeiert, weil sie auch den Eliten nachsetzen, die ihre Millionen vergraben und das Gemeinwohl gemein ignoriert haben. Von allen Strafverfolgern hat es die nun aus der Bahn geworfene Bochumer Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen zu größter Popularität gebracht. Hartnäckig setzt sie, so das von den Medien gezeichnete Bild, den Großbetrügern nach - sie kämpft, unterstützt von aufrechten Fahndern, allein gegen die reichen Gauner - als quasi öffentlich beauftragte Hüterin von Anstand und Moral.
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"Mischung aus Repression und Kooperation": Ex-Wirtschaftsstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen. (© Foto: dpa)
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Dieses Bild hat nie ganz gestimmt. Doch eine Gesellschaft braucht Heroen, und die Hauptpersonen müssen eine gewisse Fallhöhe haben. Wer angeblich rein und sauber war, kann später umso tiefer stürzen. Im Fall Lichtinghagen gibt es viele Wahrheiten. Das beginnt schon beim Bild von der Staatsanwältin, die es denen da oben zeigt. Aber in all den Liechtenstein-Verfahren, die Frau Lichtinghagen abgeschlossen hat, gab es Haftstrafen immer nur mit Bewährung - obwohl es jeweils um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ging.
Eine Staatsanwältin ist kein Robin Hood
Ein Staatsanwaltskollege erklärt ihr System als "Mischung aus Repression und Kooperation". Großen Hinterziehern würden große Strafen angedroht, wenn sie aber kooperativ seien, kämen vor allem hohe Geldstrafen heraus. So gehen Steuerbeamte gern vor (Frau Lichtinghagen war mal bei der Finanzverwaltung). Aber eine Staatsanwältin ist nicht der weibliche Robin Hood, der den Reichen das Geld abnehmen soll.
Die in einem Papier fürs nordrhein-westfälische Justizministerium festgehaltenen Beschwerden der Behördenleitung über die Kollegin sind atemraubend, aber auch seltsam. Wenn die Dame angeblich immer schon illoyal und hinterhältig war, dann hätte die Aufsicht schon viel früher einschreiten müssen. Wenn die Beschreibungen falsch sind, handelt es sich um Mobbing oder Neid.
Grundsätzliche Fragen drängen sich auf: Warum ist eigentlich die Bochumer Staatsanwaltschaft zentral zuständig für alle Verfahren, in denen es um Vaduz geht? Tatort und Wohnort bestimmen gemeinhin, welche Staatsanwaltschaft und welches Gericht zuständig ist. Im ersten Prozess stand ein Mann aus Bad Homburg vor dem Bochumer Landgericht, der in Liechtenstein schwarze Kassen untergebracht hatte. Weshalb hat seine Verteidigung nicht die Zuständigkeit der Bochumer bestritten? Vielleicht aus gutem Grund: Sein Mandant hatte eingeräumt, 7,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben, was andernorts für eine saftige Haftstrafe gereicht hätte. In Bochum aber bekam er Bewährung plus Geldstrafe.
Es ist im Leben und auch als Strafverfolger nicht einfach, immer saubere Hände zu behalten. Im Fall der Staatsanwältin gibt es den Verdacht von Mauscheleien. Ein Korruptions-Ermittler aber muss suspekte Mittel ebenso meiden wie jeglichen bösen Anschein. Er muss Distanz wahren - auch zu sich selbst.
(SZ vom 17.12.2008/che)
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Herr Leyendecker kreidet der als Anklägerin gegen Herrn Zumwinkel gemeuchelten Frau Lichtinghagen an, sie hätte gegenüber Steuerkriminellen nicht die notwendige Härte gezeigt:
Im Fall Lichtinghagen gibt es viele Wahrheiten. Das beginnt schon beim Bild von der Staatsanwältin, die es denen da oben zeigt. Aber in all den Liechtenstein-Verfahren, die Frau Lichtinghagen abgeschlossen hat, gab es Haftstrafen immer nur mit Bewährung - obwohl es jeweils um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ging.
Im ersten Prozess stand ein Mann aus Bad Homburg vor dem Bochumer Landgericht, der in Liechtenstein schwarze Kassen untergebracht hatte. Weshalb hat seine Verteidigung nicht die Zuständigkeit der Bochumer bestritten? Vielleicht aus gutem Grund: Sein Mandant hatte eingeräumt, 7,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben, was andernorts für eine saftige Haftstrafe gereicht hätte. In Bochum aber bekam er Bewährung plus Geldstrafe.
Im Artikel vom 07.11.08 (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/245/317123/text/ ) schrieb er dagegen eine möglichst geringe Bewährungsstrafe für Herrn Zumwinkel herbei:
Bei dem früheren Postchef Zumwinkel verdeckt derzeit die nennenswerte Verfehlung die beachtliche Lebensleistung, die es auch gibt. Mancher brave Bürger hat sich ihn vermutlich sogar hinter Gitter gewünscht. In den Knast wird er mit ziemlicher Sicherheit nicht einrücken müssen.
Die Staatsanwaltschaft wird in dem anstehenden Prozess vermutlich zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragen. Mehr ist schon deshalb nicht drin, weil ein Angeklagter, der im ersten LGT-Prozess zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, rund 7,5 Millionen Euro hinterzogen hatte. Zwar hat Zumwinkel noch das Problem, dass im Datenskandal der Telekom, deren Aufsichtsratsvorsitzender er war, die Bonner Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt, aber eine hohe Bewährungsstrafe wird es nicht geben, wenn überhaupt. Höchstens sechs Monate; vielleicht aber war es nur eine Ordnungswidrigkeit. Da wird kein Gericht eine Gesamtstrafe für beide Verfahren verhängen, bei der der Angeklagte ins Gefängnis einrücken müsste.
Ich wunderte mich damals schon, wie ein zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilter Straftäter bei einer weiteren Verurteilung dem Gefängnis entgehen könne.
Inzwischen sehe ich im letzten Satz den Kern der Schmierenkomödie: Herr Zumwinkel darf nicht ins Gefängnis kommen.
Schade, Herr Leyendecker, wie Sie da agieren und Ihren Ruf und den der SZ öffentlich ramponieren!
@ gerhardt_124
absolute Zustimmung in allen Punkten... wir werden sehen, wie lange sich die Menschen in diesem Land die materielle und immaterielle Enteignung auf allen Ebenen durch eine durch und durch korrupte und neofeudale Minderheit noch gefallen lassen werden.
Das sehe ich genauso, voller Konsens also.
Das Problem was wir alle haben, wie gehen wir mit unserer Hilflosigkeit um.
Ich denke wir sehen im Moment wie die Demokratie von innen heraus außer Kraft gesetzt werden soll und zwar von Menschen die am meisten davon profitiert haben. Auch höre ich nicht mehr nur vereinzelnd, wieder den Ruf nach einem "starken Mann".Für mich funktionieren die sogenannten Selbstreinigungskräfte der Demokratie nicht mehr. Und das wäre für mich fatal.
Eine Justizministerin die als oberster Dienstherr in einem 5 stündigen Gespräch eine Staatsanwältin zu Aufgabe bewegt, um des lieben Friedens Willen. Ich hätte mir gewünscht, sie hätte eine Untersuchung angeordnet. Was denken Sie wenn eine unabhängige Behörde die Bochumer Zustände einmal untersucht hätte.
Wenn das stimmt was die FTD berichtet,ist diese Behörde in Bochum für mich untragbar.
@ gerhardt_124
die Realität zur Kenntnis zu nehmen heisst nicht, sie zu billigen, nicht, solange es ein Grundgesetz gibt und sich dieses Land eine Demokratie nennt.
Ich weiß ja nicht wie alt Sie sind, jedoch müsste ab einem bestimmten Alter folgender Spruch als Erfahrungswert feststehen: Vor dem Gesetz sind alle gleich, einige sind jedoch gleicher.
Danke übrigens für den Link zu dem dementsprechenden Artikel bei der FTD, der für mich, im Gegensatz zum Artikel der SZ, viel besser recherchiert war. Qualitativ liegen da Welten dazwischen.
Wenn dem jedoch so ist, wie beschrieben,stellt sich jedoch die Frage, wo bleibt die Justizministerin die immerhin die oberste Aufsicht innehat.
Paging