Letzter Mauerschützen-Prozess:Bewährung für DDR-Grenzsoldat

Im Jahr 1986 hatte der Angeklagte auf einen Fliehenden geschossen, als der über einen Zaun klettern wollte. Der Mann verblutete. Nun verurteilte das Landgericht Berlin den Schützen wegen Totschlags.

Das Landgericht verhängte im letzten Berliner Mauerschützenprozess eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Der heute 40-jährige Angeklagte hatte im November 1986 auf einen Flüchtling gefeuert, der daraufhin verblutete.

Angeklagt war außerdem zunächst noch der Tod eines Mitflüchtlings, der nach Ansicht des Gerichts aber nicht mehr aufzuklären ist.

Der aus Ost-Berlin stammende 38-jährige Flüchtling hatte mit seinem Freund in einem gestohlenen Lastwagen den vorderen Teil der Grenzanlangen durchbrochen und kletterte auf die Mauer, als ihn die Kugel traf. Sein 22-jähriger Mitflüchtling wurde durch einen Schuss ins Auge getötet.

125 rechtskräftige Urteile

Nach Ansicht des Gerichts wollte der Angeklagte sie nicht töten. Er habe aber mit tödlichen Treffern rechnen müssen.

In Berlin wurden damit nach Angaben von Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz 125 Personen vom Grenzsoldaten bis hin zur militärischen und politischen Führung rechtskräftig verurteilt.

78 Mauerschützen oder ihre unmittelbaren Vorgesetzten erhielten Bewährungsstrafen, zwei Grenzsoldaten bekamen Haftstrafen von drei beziehungsweise sechs Jahren. Die höchste Strafe erhielt mit siebeneinhalb Jahren der frühere DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler, gefolgt von Honecker-Nachfolger Egon Krenz mit sechseinhalb Jahren Haft.

Im Verfahren gegen das frühere Mitglied des SED-Politbüros Herbert Häber wegen Totschlags durch Unterlassen wird an diesem Dienstag das Urteil erwartet.

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