Der Bundestag will das Grundgesetz ändern, um den Zugang der NPD zu staatlichen Geldern zu kappen. Damit folgt er einem Hinweis des Verfassungsgerichts, das sich gegen ein Parteiverbot entschied: Eine Art kleines Parteiverbot könne erreicht werden, indem ein Finanzierungsentzug für verfassungsfeindliche Parteien ins Grundgesetz geschrieben werde.
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