Von Peter Blechschmidt

Der Verteidigungsminister will Terror künftig als Verteidigungsfall definieren, so ein Entwurf eines neuen Weißbuches - und dadurch einen Einsatz der Bundeswehr im Inland ermöglichen.

Mit dem neuen Weißbuch, dem ersten seit 1994, will die Regierung ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Leitlinien bestimmen. Der im Verteidigungsministerium erarbeitete Entwurf liegt mittlerweile den anderen betroffenen Ministerien und den Führungen der Koalitionsfraktionen vor.

Franz Josef Jung, AP

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). (© Foto: AP)

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Anfang der Woche hatte Franz Josef Jung (CDU) eine Ministerrunde über das Weißbuch informiert. Dabei waren offenbar Fragen offen geblieben, weshalb es am Freitag zu einem weiteren Treffen Jungs mit Zypries kam. Über Einzelheiten des Gesprächs war nichts zu erfahren. Es ist jedoch bekannt, dass Zypries einer Grundgesetzänderung sehr skeptisch gegenübersteht.

Jung hatte in jüngster Zeit wiederholt erklärt, dass der Begriff der Verteidigung oder des Verteidigungsfalls, wie er bislang im Grundgesetz definiert ist, der terroristischen Bedrohung nicht gerecht werde. Dies gelte umso mehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar, mit dem das Luftsicherheitsgesetz verworfen worden war.

Dieses Gesetz hätte der Luftwaffe den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeugs erlaubt, wenn damit ein Anschlag wie am 11. September 2001 in New York ausgeführt werden sollte.

"Anschläge neuer Qualität"

Damit will sich Jung aber nicht zufrieden geben. Er könne nicht tatenlos zusehen, wenn ein Flugzeug etwa auf ein voll besetztes Stadion gesteuert werde, hat Jung immer wieder in politischen Diskussionen gesagt.

Deshalb bringt er eine Neudefinition des so genannten Verteidigungsfalls ins Gespräch. Der Verteidigungsfall wird laut Artikel 115 des Grundgesetzes vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates festgestellt, wenn "das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht".

Nun heißt es im Entwurf des Weißbuches, dass die Gefahren des internationalen Terrorismus bei der Abfassung des Grundgesetzes nicht absehbar gewesen seien: "Infolge der neuartigen Qualität des internationalen Terrorismus sind heute Anschläge Realität geworden, die sich nach Art, Zielsetzung und Intensität mit dem herkömmlichen Begriff des Verteidigungsfalls gleichsetzen lassen."

"Gewandelte Bedrohungslage"

Ohne "derartige Extremsituationen" zu berücksichtigen, seien die geltenden Vorschriften des Grundgesetzes nicht angemessen zu deuten. Zudem könne man ohne solche Szenarien nicht beurteilen, ob und an welchen Stellen die "gewandelte Sicherheits- und Bedrohungslage" Verfassungsänderungen erforderlich machten.

Auch die bislang gültige Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit, die einen Einsatz der Bundeswehr außer bei Naturkatastrophen und im Verteidigungsfall verbietet, muss nach Ansicht Jungs überdacht werden. Grundsätzlich werde die Trennung von Polizei und Streitkräften nicht in Frage gestellt, heißt es in dem Entwurf des Weißbuches.

Es könne nicht Aufgabe der Bundeswehr sein, personelle und materielle Defizite in anderen Bereichen auszugleichen. Die Armee müsse jedoch immer dann eingesetzt werden dürfen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfüge, den Schutz der Bevölkerung oder lebensnotwendiger Infrastruktur zu gewährleisten.

"Maßnahmen der Streitkräfte kategorisch auszuschließen, würde der staatlichen Schutzpflicht zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht gerecht", heißt es in dem Entwurf.

SPD gegen Neubestimmung

Das Weißbuch ist ein Dokument der Regierung, über das der Bundestag nicht mitzubestimmen hat. Gleichwohl will die Regierung die Ansichten zumindest der Koalitionsfraktionen einholen. Der sicherheitspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, hat bereits erklärt, den Verteidigungsfall neu zu definieren, sei für die SPD "völlig ausgeschlossen".

Das Kabinett soll das Weißbuch am 12. Juli verabschieden. Ein abschließendes Kapitel zu den "Perspektiven für eine vernetzte Sicherheitspolitik" fehlt im vorliegenden Entwurf noch. Es heißt, Jung behalte sich vor, diesen Abschnitt selbst zu überarbeiten.

In Regierungskreisen wird es für denkbar gehalten, dass Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der sich bislang stets für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern stark gemacht hat, ein eigenes Grundsatzpapier über die Zusammenarbeit zwischen Armee und Sicherheitsbehörden vorlegen will. Dieses müsste mit dem Jung-Weißbuch abgestimmt werden, beide Dokumente könnten dann ein nationales Sicherheitskonzept bilden.

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(SZ vom 13.5.2006)