Gewerkschaftsbund beklagt Zustände bei der Leiharbeit - die Bedingungen sind hierzulande am schlechtesten in ganz Europa.
Leiharbeitsfirmen in Deutschland prellen Mitarbeiter um Löhne, Urlaubsansprüche und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies geht aus einer Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum geplanten Leiharbeitsbericht der Bundesregierung hervor. Dieser wird frühestens im Sommer 2009 vorliegen.
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Nach Angaben des DGB sind die Bedingungen für Leiharbeiter hierzulande am schlechtesten in ganz Europa. "Um im Wettbewerb um Aufträge bestehen zu können, müssen auch vermeintlich seriöse Verleiher gegen tarifliche und gesetzliche Bestimmungen verstoßen", heißt es in der Stellungnahme, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Mitarbeiter wehrten sich dagegen nicht, auch weil sie befürchten, ihre Stelle zu verlieren.
In Deutschland gibt es derzeit gut 600.000 Leiharbeiter. Etwa 100.000 wurden in den vergangenen Monaten wegen des Wirtschaftsabschwungs entlassen, schätzt die Gewerkschaft Verdi. Trotzdem ist die Zahl noch fast doppelt so hoch wie Anfang 2004. Damals gab die rot-grüne Bundesregierung der Branche neue Freiheiten. Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, Mitarbeiter je nach Bedarf von Verleihfirmen zuzukaufen und auch wieder abzubestellen.
Seitdem gibt es vor allem bei Hilfsarbeitern einen Boom: Schon heute seien 40 Prozent der "Hilfsarbeiter ohne Tätigkeitsangabe" als Leiharbeiter beschäftigt, heißt es in der DGB-Stellungnahme.
Detailliert wird darin auch beschrieben, wie Verleihfirmen Tarifverträge unterlaufen. So werden zum Beispiel Leiharbeiter eingesetzt wie Tagelöhner. Sie erhalten nur dann Geld, wenn ihr Arbeitgeber tatsächlich einen Auftrag erhält. "Nicht selten werden Arbeitnehmer gezwungen, ihren Urlaub zu verbrauchen, wenn für sie keine konkrete Einsatzmöglichkeit besteht."
Oder Verleihfirmen nutzen rechtswidrig Guthaben auf Arbeitszeitkonten ihrer Mitarbeiter, um die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung bei Krankheit zu unterlaufen. Nicht einmal die Hälfte der Leiharbeiter ist bei ihrer Verleihfirma länger als drei Monate beschäftigt. "Dies ermöglicht den Verleihern in der Regel eine problemlose Kündigung."
Der Gewerkschaftsbund hält die Branche deshalb für "völlig unzureichend überwacht". Die Bundesregierung müsse die Rechte der Beschäftigten dringend verbessern.
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(SZ vom 20.02.2009)
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Falsch! Eingesetzt als Tagelöhner.
Gewerkschaft dagegen ?? Nichts und wieder nichts dieser Sauhaufen ist nicht einen Deut besser wie diese Katastrophenregierung. Laber laber aber nichts tun, haben wir fürs dummschwätzen ne Gewerkschaft ?? Dieser Haufen hat nichts getan als das Rentenalter auf 67 hochgesetzt wurde da kann man nur eines tun austreten und ne neue Gewerkschaft bilden.
Niemals vergessen, wehm wir das alles zu verdanken haben --
Sozialdemokraten
Gute Idee Coffeshop,
den Betriebsrat gibt es in diesen Unternehmen. Da alles aber reichlich verstreut ist und völlig anonymisiert, sind auch diese Wege ziemlich lang! Natürlich gibt es auf den Websites keinen Link zum Betriebsrat, um sich mal schnell einen Überblick zu verschaffen.
Ich kann einem Arbeitnehmer auch die Rechte verweigern, indem ich das ganze System möglichst verwirrend darstelle.
Als ich über den Betriebsrat nachdachte, fand ich nicht so ohne weiteres eine Adresse oder gar Telefonnummer.
Für die "Kunden", die ich bei ARGE zu betreuen hatte, wäre das alles fast undenkbar. Erstens gibt's den Betriebsrat, zweitens hätte der Verleiher notfalls einen anderen Ablehnungsgrund erfunden. Die ARGE fragt da nicht näher nach - die wollen nur Vermittlungen sehen und sie freuen sich über jeden unwilligen Arbeitssuchenden! Dann stimmt das Bild vom arbeitsscheuen Gesindel und die schlechte Statistik kann auf die Hartz IV Empfänger geschoben werden!
Ich hatte sogar "Kunden", die in ihrer Verzweiflung einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, bei dem ihr Stundenlohn knapp über zwei Euro lag! Der arme Kerl war völlig fertig, wie er da über den Tisch gezogen worden war! Er fand dann noch was bei einem anderen Sklavenhändler, der hat an die PIN-AG vermittelt. Die PIN-AG zahlt nur einen Hungerlohn, wenn dann noch ein Vermittler dazwischen hängt, bleibt von dem Stundenlohn auch kaum noch was übrig. Aber immerhin war's ein bisschen mehr als zwei Euro!
Grundsätzlich stimmt vieles mit den Rechten, die wir so haben. Mit der Wahrnehmung derselben wird's aus vielen Gründen problematisch und der Weg zum Recht kann so lange dauern, dass auf der Strecke schon Obdachlosigkeit und Hunger warten!
Einfach beim Vorstellungsgespräch nachdrücklich nach dem Betriebsrat fragen. Wenn das nicht reicht, sodort mitteilen, dass man gewillt ist, einen solchen umgehend zu installieren. Ist jedes Arbeitnehmers gutes Recht und die Arge kann keinen Strick drehen.
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