Laschets Kritik an der EU-Kommission:"Wir haben bewusst keine Sozialunion"

Arbeitslose EU-Bürger dürften in Deutschland nicht von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, sagt die EU-Kommission. Widerstand kommt aus der Union: CDU-Vize Armin Laschet sagt, nur wer etwas einzahle, könne Leistungen erhalten. Auch aus der Wissenschaft werden Bedenken laut.

Von Roland Preuß und Daniel Brössler, Brüssel

Die Forderung der EU-Kommission, viele Zuwanderer aus der EU nicht mehr pauschal von Sozialleistungen in Deutschland auszuschließen, hat Kritik und Empörung hervorgerufen. Der CDU-Vizevorsitzende Armin Laschet sagte der Süddeutschen Zeitung: "Wir haben bewusst keine Sozialunion." Es sei ein europäisches Grundprinzip, dass nur derjenige Leistungen erhalte, der auch etwas eingezahlt habe. "Dieses Prinzip muss man aufrechterhalten, sonst kann sich jeder das Sozialsystem aussuchen, das für ihn am günstigsten ist." Dabei gehe es nicht nur um Rumänen und Bulgaren, sondern auch um Bürger aus reicheren EU-Staaten. "Sollte das infrage gestellt werden, so muss die EU dieses Grundprinzip wieder herstellen."

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte, offenbar bestehe bei der Kommission "völlige Verwirrung". Dies belege, dass das EU-Recht eben nicht eindeutig, sondern vielmehr widersprüchlich und missverständlich sei. Der CSU-Politiker forderte eine Klärung dieser sozialrechtlichen Fragen. "Wir können unseren hoch entwickelten Sozialstaat nicht mit allen Bürgern der EU teilen." Dies wäre ein "enormes Gefährdungspotenzial für den sozialen Frieden". CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sagte, die Kommissions-Stellungnahme sei ein "fatales Signal". Die EU fördere Armutszuwanderung, wogegen die CSU "harten Widerstand" leisten werde.

"Keinerlei Vorfestlegung"

In einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-Kommission den pauschalen Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen von arbeitslosen und arbeitssuchenden EU-Ausländern infrage gestellt. In dem Fall geht es um eine arbeitslose Rumänin und ihren kleinen Sohn, die in Leipzig Hartz IV beantragt hatten. Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) sagte der SZ, die Stellungnahme der EU-Kommission bedeute "keinerlei Vorfestlegung" für das Urteil. Die Entscheidung des EuGH bleibe abzuwarten. Die Bundesregierung bleibe bei ihrer Rechtsauffassung, dass Unionsbürger, die weder Arbeitnehmer noch Selbständige seien, keine Hartz IV-Leistungen erhalten sollen. Die Bundesregierung hat vor Gericht eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, die der Kommission widerspricht. "Klar ist aber, wer Arbeit gefunden hat, hat auch das Recht auf Gleichbehandlung mit deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern", sagte Nahles.

Die EU-Kommission erklärte, es hätten aus ihrer Sicht keinesfalls alle arbeitslosen EU-Zuwanderer Anspruch auf Unterstützung. "Es gibt im EU-Recht Absicherungen, die sogenannten Sozialleistungs-Tourismus verhindern", sagte eine Sprecherin der Kommission in Brüssel. "Völlig falsch" sei die Annahme, die Kommission wolle Deutschland zur Zahlung von Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land drängen. Im Gegenteil gebe es dafür klare Kriterien wie etwa Arbeitstätigkeit. In Brüssel wurde aber betont, nach europäischem Recht könnten Bürger aus anderen EU-Ländern nicht pauschal von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Nötig sei eine Einzelfallprüfung

Migrations-Sachverständige kritisch

Dies bedeutet, dass arbeitslosen oder arbeitssuchenden EU-Zuwanderern nicht mehr wie bisher Hartz-IV-Leistungen verwehrt werden könnten. Auf den entsprechenden Paragrafen im Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht sich ausdrücklich die Stellungnahme der EU-Kommission (Nr. C-333/13). Dort heißt es, das Unionsrecht sei "dahin auszulegen, dass es einer Regelung eines Mitgliedsstaats wie der im (...) SGB II entgegensteht." Es dürfe nach einem dreimonatigen Aufenthalt auch ein EU-Bürger ohne Arbeit "nicht unter allen Umständen und automatisch" von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Auch deutsche Sozialgerichte hatten EU-Zuwanderern in ähnlichen Fällen bereits Sozialleistungen zugesprochen. "Es zeigt sich auch hier wieder, dass die deutsche Gesetzgebung nicht EU-fest ist", sagte der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok.

Auch aus der Wissenschaft kam Kritik an der Kommission. "Die Freizügigkeit ist grundsätzlich daran gekoppelt, dass man für seinen eigenen Unterhalt aufkommen kann", sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrates für Migration und Integration, Christine Langenfeld. Wenn Personen, die noch nie in Deutschland gearbeitet haben, einen Anspruch auf Hartz IV erhalten, sei dies "eine große Gefahr für die Akzeptanz der Freizügigkeit".

Zuspruch erhielt die Kommission dagegen von der Linken. Die Unterstützung von EU-Bürgern sei "politisch geboten" und ergebe sich aus EU-Recht, sagte die LinkeInnenexpertin Ulla Jelpke. Die bisherige Verweigerung der Hilfen durch die Bundesregierung sei "der eigentliche Skandal".

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