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Mit einem Urteil vom 13. November 2008 gewährte der Gerichtshof dem Vorstand eines Wirtschaftsunternehmens 15.000 Euro an immaterieller Entschädigung. Er war im Jahr 1987 unter dem Vorwurf des Betrugs ins Visier der Ermittler geraten, doch bis zur Rechtskraft eines Freispruchs sollten 15 Jahre vergehen. Allein die Ermittlungen zogen sich mehr als sieben Jahre hin, von der Anklage im Juli 1994 bis zum Verhandlungsbeginn vergingen weitere viereinhalb Jahre.

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8. April 2010, 10:57 2010-04-08 10:57:00