Schrebergarten, dpa

Im Juli 1997 erreichte die Strenge der Straßburger Richter sogar das Bundesverfassungsgericht. In einem Fall benötigten die Karlsruher Richter sieben Jahre und vier Monate, in einem weiteren fünf Jahre und drei Monate, um über die Rechte von Kleingärtnern zu entscheiden; es ging um die Pachtverhältnise ihrer Schrebergärten. Der Gerichtshof sprach den Beschwerdeführern jeweils 15.000 Mark an Entschädigung zu. Kleiner Schönheitsfehler: Der EGMR benötigte für seine Urteile fast genauso lang - sieben und fünf Jahre.

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8. April 2010, 10:57 2010-04-08 10:57:00  ©