Linke-Chef Oskar Lafontaine erklärt im sueddeutsche.de-Interview, was er von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hält und warum ihm die Pendlerpauschale in der alten Form nicht ausreicht.
sueddeutsche.de: Herr Lafontaine, das Bundesverfassungsgericht hat die Pendlerpauschale in ihrer bisherigen Form gekippt. Ist jetzt der Weg frei zurück zur alten Pauschale ab dem ersten Kilometer, wie es Linke und CSU in seltener Einigkeit fordern?
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Will mehr als nur die alte Pendlerpauschale zurück: Linken-Chef Oskar Lafontaine. (© Foto: ap)
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Oskar Lafontaine: Wir haben im Bundestag mehrfach darauf hingewiesen, dass die Pendlerpauschale in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Insofern begrüßen wir es, dass das Bundesverfassungsgericht dies klargestellt hat. Erneut muss die Bundesregierung vom höchsten deutschen Gericht gezwungen werden, das Grundgesetz einzuhalten. Leider wurden alle unsere Anträge im Bundestag, die Pendlerpauschale in der alten Form wieder einzuführen, in namentlicher Abstimmung abgelehnt - auch von der CSU.
sueddeutsche.de: Warum will eigentlich die Linke die alte Pendlerpauschale zurück? Das betrifft doch nur die Mittel- bis Gutverdiener, die überhaupt noch Steuern zahlen. Die machen gerade die Hälfte aller Deutschen aus.
Lafontaine: Deshalb ist die Pendlerpauschale auch in der alten Form unzureichend. Wir müssen sie so ausgestalten, dass alle Arbeitnehmer davon einen Nutzen haben. Auch die, die keine Lohnsteuer zahlen.
sueddeutsche.de: Wie soll das gehen?
Lafontaine: Ein Weg wäre, jedem Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag zuzuweisen, der dann zu versteuern wäre.
sueddeutsche.de: Eine Art Kilometergeld für jeden also.
Lafontaine: Richtig. Das wäre insoweit ein Systemwechsel, als dann nicht mehr Steuern gemindert werden, sondern jeder Arbeitnehmer einen festen Betrag pro Kilometer bekommt, den er dann zu versteuern hätte.
sueddeutsche.de: In welcher Höhe soll er liegen?
Lafontaine: Das müssten wir erst noch errechnen. Die Gesamtausgaben sollten aber im Rahmen dessen bleiben, was für die Pendlerpauschale nach alter Fassung ausgegeben wurde.
sueddeutsche.de: Umweltverbände werfen ein, dass mit solchen Vergünstigungen in Wahrheit Prämien für Zersiedelung und unnötigen Flächenverbrauch gezahlt werden. Deshalb sollten sie abgeschafft werden.
Lafontaine: Darum sind wir dafür, auch jene Leute in die Pauschale einzubeziehen, die den öffentlichen Nahverkehr benutzen - oder die 20 Kilometer mit dem Fahrrad zu Arbeit fahren.
(sueddeutsche.de/jja/hai)
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Leider kann ich mir nicht verkneifen auf ihre sachliche Kritik zu antworten und den Vorwurf der Polemik an sie zuruck zu weisen. Da ihre Ausfuehrung meines erachtens nicht den Tatsachen entsprechen.
Sie haben mit ihrer Beschreibung in sofern recht wenn die Kosten 4500 euro uebersteigen. In diesem Fall koennen mehr Kosten nur bei einem KFZ geltend gemacht werden.
Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro wie Werbungskosten anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. (P. 9 EStG)
Es gab jedoch eine Zeit bei der der Ticketpreis der oeffentliche Verkehrsmittel angesetzt werden KONNTE. Es stand dem steuerpflichtigen also frei ob er den Ticketpreis oder Pauschale geltend machen wollte. Dies wurde jedoch 2007 abgeschafft. Nun kann nur noch die Penderpauschale angesetzt werde. Was den Benutzer von oeffentliche Verkehrsmittel schlaechter stellt wenn die entsatndenen Kosten hoeher als 4500 euro im Jahr sind.
"...sondern jeder Arbeitnehmer einen festen Betrag pro Kilometer bekommt, den er dann zu versteuern hätte."
Warum dann nicht die Steuer gleich abziehen und weniger auszahlen? Beispiel: Josef K. zahlt keine Steuern und bekommt statt zu versteuernder 1.99/km nur 1.77/km. Anderes Beispiel: Adrian Leverkühn hat seinen Wohnort durch Arbeitswege zersiedelt. Reumütig kehrt er ins Elternhaus zurück, arbeitet nicht mehr, verdient nichts, zahlt keine Steuern und erhält 0,. zu versteuernde Pendlerpauschale, die er allerdings absetzen kann, weil er kein Privatfahrzeug benötigt.
Im Gegensatz zur früher geltenden Kilometerpauschale kann die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Das heißt, sie gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Nutzer der Eisenbahn, der Straßenbahn, des Omnibusses, eines Bootes, des Fahrrades und für Fußgänger. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung eines Flugzeugs oder Taxis.
ist schon dringend angesagt.
Wenn die Eliten den Beschäftigten schon keinen Mindestlohn gönnen, sollte zumindest
der Aufwand für diese niedrigbezahlte Arbeit honoriert werden. Viele andere Baustellen ( Ehegattensplitting, Abzug für Privatschulen ....) würden hier mit Einfließen.
Populismus = Frank M. oder ?
Wenn Frank M. das zur Zeit geltende Gesetz gelesen hätte, hätte er sich diese billige und primitive Polemik sparen können.
Das Gesetz legt fest. Bei ÖPnV maximal die realen Kosten.
Jeder Selbstständige und jede Firma setzt aber 0,30 je Km ab und dazu noch die KFZ-Kosten.
Jeder AN der 19 Km zur Arbeit fährt würde (wenn ab 1. Km) deutlich mehr bekommen als der ÖPnV-Fahrer.
z.B. 11 Monatskarten * 100 = 1100
19 Km * 220 Tg. * 0,30 = 1254 - bei mehr Km entsprechend mehr.
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