Länderfinanzausgleich:Bayern und Hessen drängen auf radikale Reform

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(Foto: SZ-Grafik: Mainka)

Sie wollen nicht nur mit einer Verfassungsklage drohen, sondern auch Reformvorschläge bieten: Nach SZ-Informationen haben sich Bayern und Hessen darauf verständigt, was sich im Länderfinanzausgleich ändern soll. Für Hauptnutznießer Berlin etwa soll eine andere Geldquelle stärker aufkommen.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Bayern und Hessen wollen den innerstaatlichen Finanzausgleich in Deutschland grundlegend umgestalten. Das geht aus einem Eckpunktepapier für die gemeinsame Sitzung der beiden Landeskabinette am nächsten Dienstag hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Unter anderem soll sich der Bund deutlich stärker an der Finanzierung der Hauptstadt Berlin beteiligen. Den Ländern wiederum soll erlaubt werden, regional unterschiedliche Einkommen- und Erbschaftsteuersätze festzulegen. Bei dem Treffen wollen die Kabinette ihre angekündigte Verfassungsklage gegen den bisherigen Länderfinanzausgleich formal auf den Weg bringen.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte der SZ, man wolle es nicht bei der Klage in Karlsruhe belassen, sondern zugleich Reformvorschläge unterbreiten. "Wir weigern uns auch keineswegs, in den Finanzausgleich einzuzahlen - aber nicht mehr in der bisherigen Höhe und in einem ungerechten System", betonte er. Allein 2012 habe sich Bayern mit 3,9 Milliarden Euro an der Finanzierung der wirtschaftlich schwächeren Länder beteiligt. Diese Summe müsse künftig um mindestens eine Milliarde Euro niedriger ausfallen. Zudem solle eine neue Obergrenze für Zahler eingezogen werden.

Der Finanzausgleich soll dabei helfen, die unterschiedlichen Lebensstandards in den 16 Bundesländern einander anzugleichen. Allerdings gab es 2012 nur noch drei Zahler, nämlich Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, die insgesamt 7,9 Milliarden Euro überwiesen. Hauptnutznießer war Berlin, das 3,3 Milliarden Euro erhielt. Aus Sicht Bayerns und Hessens ist es aber nicht Aufgabe der Länder, für die Hauptstadtfunktion der größten deutschen Metropole aufzukommen. "Erforderlich ist eine Sonderfinanzierung Berlins durch den Bund", heißt es in dem Eckpunktepapier.

"Warum soll ein Münchner weniger wert sein als ein Berliner?"

Darüber hinaus halten die Regierungen in München und Wiesbaden die sogenannte Stadtstaatenregelung im Länderfinanzausgleich für grundgesetzwidrig. "Warum soll ein Münchner oder ein Kölner weniger wert sein als ein Berliner oder Hamburger?", sagte Söder. Die beiden Zahlerländer stören sich zudem daran, dass es durch das Zusammenwirken mehrerer Regeln zu einer "Übernivellierung" kommt: Teilweise werde die eigentliche Finanzkraft-Rangfolge der Länder geradezu ins Gegenteil verkehrt, heißt es in dem Papier. So hätten die Empfänger keinerlei Anreiz mehr, sich selbst um höhere Einnahmen zu bemühen. "Beim Fußball bekommt man Punkte und Prämien, wenn man Tore schießt. Beim Länderfinanzausgleich bekommt man Punkte und Prämien, wenn man Tore kassiert", kritisierte Söder.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, wollen Bayern und Hessen den Ländern generell mehr Steuerautonomie zugestehen. Das soll vor allem für die Grund- und die Erbschaftsteuer, aber auch für die Einkommensteuer gelten, bei der regionale Zu- und Abschläge erlaubt werden sollen. Dadurch erhielten die einzelnen Regierungen mehr Möglichkeiten, politische Schwerpunkte zu setzen und angemessen auf regional unterschiedliche Herausforderungen zu reagieren. In der Vergangenheit haben sich allerdings vor allem die ärmeren Länder immer gegen mehr Steuerautonomie gewehrt, weil sie eine Abwärtsspirale befürchten: Reiche Länder senken die Steuern und veranlassen damit Bürger und Betriebe aus ärmeren Ländern zu einem Umzug oder einem Wechsel des Firmensitzes - was wiederum in den Wegzug-Ländern Steuererhöhungen erforderlich macht.

Wann die Richter in Karlsruhe über die Verfassungsklage entscheiden, ist offen - wie auch die Frage, ob sie eigene Reformvorschläge vorlegen werden. Die Regierungen in München und Wiesbaden jedenfalls schätzen ihre Erfolgsaussichten höher ein als bei früheren Versuchen, da sich die Finanzierung der öffentlichen Haushalte durch die Einführung der Schuldengrenze im Grundgesetz und den EU-Fiskalpakt erheblich verändert hat. Diese Veränderungen sollen sich in Zukunft auch im Länderfinanzausgleich widerspiegeln: Statt sich allein an den Einnahmen der einzelnen Länder zu orientieren, soll der Finanzausgleich auch berücksichtigen, wie verantwortungsvoll ein Land mit diesen Einnahmen umgeht.

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